Gerichtsurteil zu Straßenausbaubeiträgen, Krull: Urteil bestätigt parlamentarische Arbeit – Belange der Kommunen werden nicht vergessen
Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat die Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt in einem Urteil gestern bestätigt. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben zurückgewiesen, die nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge den finanziellen Ausgleich für die Kommunen durch das Land als nicht angemessen gerügt hatte.
Zu dem Urteil des Landesverfassungsgerichts erklärt, der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull: „Als CDU-Landtagsfraktion begrüßen wir das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bezüglich der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Gerade der Punkt des finanziellen Ausgleichs für die weggefallenen Einnahmen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an die Kommunen wurde sehr umfänglich in der damaligen Koalition debattiert. Durch das Urteil sind nun der Landtag und die damalige Landesregierung in ihrer Arbeit bestätigt worden. Unabhängig davon liegt uns die Stärkung der Kommunen weiter sehr am Herzen. In diesem Sinne werden wir weiter politisch handeln. So hat die CDU-Fraktion maßgeblichen Anteil daran, dass die Mittel für den kommunalen Straßenbau im Landeshaushalt aufgestockt worden sind.“
Hintergrund:
Die Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde durch die CDU-Fraktion und den damaligen Koalitionspartnern zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. In den letzten Haushaltsverhandlungen 2022 hatte sich die CDU-Fraktion maßgeblich für die Aufstockung der Finanzmittel für den kommunalen Straßenbau auf insgesamt 60 Millionen Euro zur Sanierung der Kreisstraßen erfolgreich eingesetzt.
Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft
Zum heutigen Beschluss zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, rückwirkend zum 1. Januar 2020, in Sachsen-Anhalt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt, einmalige wie wiederkehrende, werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Den Kommunen werden die Einnahmeausfälle durch das Land ausgeglichen. Die diskutierte Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer konnten wir als CDU-Landtagsfraktion erfolgreich verhindern.
Wir sind froh darüber, dass es gelungen ist, sowohl die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und gleichzeitig den Kommunen, Planungssicherheit über die Höhe der Landeszuweisungen zur Finanzierung des kommunalen Straßenbau zu geben. Dabei orientiert sich die Höhe von 15 Millionen Euro an den Einnahmen aus Straßenausbeiträgen in den letzten Jahren.
Aufgabe des Landtages wird es in der kommenden Legislatur sein, über den gutachtlich festgestellten Investitionsstau von 3,4 Milliarden Euro bei den kommunalen Straßen und Brücken in Sachsen-Anhalt zu diskutieren und gemeinsam mit den Kommunen einen Lösungsansatz zu finden.“
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
- Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
- Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
- Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
- Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
- Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
- Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
• Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
• Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
• Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
• Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
• Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
• Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
• Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Doppelhaushalt beweist gemeinsamen Gestaltungswillen der Kenia-Koalition
Der gemeinsame Landeshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 steht vor dem Abschluss. Er wird morgen in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses vorgelegt und soll im Landtag am 26. März 2020 verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter nicht immer einfachen Voraussetzungen gemeinsam ein Haushaltspaket für die zukunftsfeste Entwicklung Sachsen-Anhalts vorgelegt.
Der rund 24 Milliarden Euro umfassende Doppelhaushalt fußt auf dem Koalitionsvertrag und ermöglicht es, Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt verlässlich, gerecht und nachhaltig zu gestalten. Alle Ressorts bekommen dafür auch in diesem Haushalt wieder mehr Geld. Die Kenia-Koalition wird damit über zahlreiche Investitionen die Wirtschaft im Land weiter stärken und eine bessere Infrastruktur in allen Lebensbereichen für die Menschen im Land ermöglichen.
Mit diesem Doppelhaushalt beweist die Kenia-Koalition den gemeinsamen Regierungswillen, zu dem gleichsam Kompromissfähigkeit wie Gestaltungswillen für Sachsen-Anhalt zählen. Die Verantwortung für die Zukunft Sachsen-Anhalts wird damit von allen Koalitionspartnern gleichermaßen getragen.
„Ich bin erfreut, dass wir es als Koalition geschafft haben, auch unter schwierigen Bedingungen einen Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 aufzustellen. Für die CDU-Fraktion standen dabei die Bereiche Innere Sicherheit, die finanzielle Ausstattung der Kommunen, insbesondere für Investitionen, die Gewinnung von Lehrern, der Schutz des Waldes und die Entlastung der Bürger unter Beachtung der Konnexität der Kommunen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge besonders im Vordergrund der Verhandlungen. Diese Prioritäten spiegeln sich nun allesamt im Haushalt wieder; getreu unserem Motto aus ‘Stabilität, Investition und Nachhaltigkeit’”, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt.
„Ich bin mit dem erreichten Haushalt sehr zufrieden“, erklärt Katja Pähle, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Mit der Verankerung des Azubitickets, dem Investitionsprogramm für Krankenhäuser und der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden zentrale sozialdemokratische Vorhaben umgesetzt. Gleichzeitig reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen durch das Corona-Virus. Kurz: Dieser Haushalt kann sich wirklich sehen lassen.“
“Der Doppelhaushalt umfasst sowohl große grüne Projekte wie beispielsweise die Umsetzung des Klima- und Energiekonzepts und die Sicherung der Schulsozialarbeit als auch viele kleine grüne Ansätze, die niedrigschwellig sind und langfristig Wirkung entfalten, wie etwa die Förderung von Lastenrädern, Freifunk, Dorfgemeinschaftsläden und Bürgermedien. Es war kein einfacher Haushalt, aber wir haben letztlich viele Akzente verankern können, um ihn ökologisch, demokratisch und zukunftsfest für das Land zu gestalten”, bilanziert Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Prioritäten der Kenia-Koalition im Doppelhaushalt 2020/2021
Kommunen stärken
Rund ein Drittel des gesamten Haushaltes fließt an die Kommunen, davon 1,628 Milliarden Euro direkt über den kommunalen Finanzausgleich. Als zusätzliches Instrument wird eine Investitionspauschale von insgesamt 80 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind für die Kommunen frei verwendbar und stützen somit die kommunale Selbstverwaltung. Die Landkreise erhalten zum Ausgleich nochmals fünf Millionen Euro in 2020 und zehn Millionen Euro in 2021 für die Kreisstraßen.
Krankenhausfinanzierung
Die finanzielle Situation der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt ist weiterhin angespannt. Um die Krankenhauslandschaft und die medizinische Versorgung des Landes auch zukünftig zu sichern, wird die Landesregierung über die Investitionsbank (IB) ein Gutachten in Auftrag geben, um ein auf Dauer angelegtes Investitionskonzept zu erstellen. Für die zur Umsetzung notwendigen Investitionen werden für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 150 Millionen Euro bereitgestellt. Auch die Uniklinika in Magdeburg und Halle erhalten für zahlreiche Baumaßnahmen Millionenbeträge in zweistelligem Bereich.
Umwelt schützen
Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Klima- und Energiekonzept wird mit mehreren Millionen Euro umgesetzt, um das Klimaschutzziel des Koalitionsvertrages zu erreichen. Das erfolgreiche Förderprogramm für heimische Solarstromspeicher wird mit einer Million Euro fortgesetzt. Auch der Umweltschutz wird mit der verstetigten Artensofortförderung von zehn Millionen Euro weiter umgesetzt. Das Grüne Band wird zu einem durchgehenden Biotopverbund und Erinnerungsort als Nationales Naturmonument in Sachsen-Anhalt entwickelt. Dafür stehen rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Wirtschaft und Digitalisierung
Im Haushalt sind für Investitionen Ausgaben in Höhe von 146 und 145 Millionen Euro geplant. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur stehen 117,3 Millionen Euro in 2020 und 107,1 Millionen Euro in 2021 zur Verfügung. Die Ansätze liegen damit deutlich über dem Haushalt 2019. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig und langfristig weiterentwickelt werden kann.
Wir stellen 500.000 Euro im Jahr 2020 und 2,2 Millionen Euro im Jahr 2021 für mobile Funkmasten in den Haushalt ein. Dadurch können in Sachsen-Anhalt bis zur endgültigen Erschließung Funklöcher gestopft werden. Für die WLAN-Förderung stehen 2,25 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 200.000 Euro für Freifunk-Netze.
Landwirtschaft und Forst
Die Landwirtschaft im Land wird über zahlreiche Maßnahmen wie Ökolandbau, Insektenschutz und Blühstreifen in Richtung Nachhaltigkeit mit 111 Millionen Euro unterstützt. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird mit elf Millionen Euro gefördert und die Flurbereinigung mit 20,6 Millionen Euro unterstützt. Der in den letzten Jahren wirtschaftlich erfolgreiche Landesforstbetrieb muss in Folge von Stürmen und Dürre mit sieben Millionen Euro direkt gestützt werden.
Bildung
Die große Herausforderung ist es, mehr Lehrkräfte für Sachsen-Anhalts Schulen zu gewinnen. Die Mittel dafür stehen bereit und werden auch durch ein Seiteneinsteigerprogramm und neue Ansätze zur Lehrkräftegewinnung unterstützt. Die Weiterqualifizierung von Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern erfolgt nun auch an den landeseigenen Universitäten. Damit wird Absolventinnen und Absolventen in Sachsen-Anhalt zum ersten Mal die Möglichkeit geboten, ein zweites Fach zu studieren. Nach erfolgreichem Abschluss und dem dazugehörigen Referendariat können sie dann als vollwertige Lehrkräfte an Schulen eingesetzt werden. Um die Lehrerinnen und Lehrer auch schon kurzfristig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, werden weiterhin Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt. Die wichtige Schulsozialarbeit wurde weiter langfristig verankert und mit einer Verpflichtungsermächtigung von 38 Millionen Euro bis ins Jahr 2023 abgesichert.
Abschaffung Straßenausbaubeiträge
Die Koalition hat sich auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verständigt und Haushaltsvorsorge getroffen, um den Kommunen die wegfallenden Einnahmen aus dem Landeshaushalt zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen dafür werden nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes erarbeitet.
Auszubildende finanziell entlasten
Die Koalition hat sich auf die Einführung des Azubi-Tickets zum 1. Januar 2021 verständigt. Für die Auszubildenden bedeutet dies, dass sie für 50 Euro im Monat ein Ticket erhalten, das sie landesweit für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) nutzen können. Die Landkreise und kreisfreien Städte bekommen zum Ausgleich pro Auszubildenden acht Euro vom Land erstattet.
Sicherheit stärken
Wir sorgen für mehr Sicherheit im Land und auf der Straße. Bis 2021 wird das Ziel verfolgt, eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten in der Landespolizei zu erreichen. Im letzten Jahr wurden fast 300 Polizeianwärterinnen und -anwärter übernommen. Da mehr Personal auch mehr Sachmittel bedeutet, wird auch dafür Vorsorge getragen. Darüber hinaus wird intensiv in das Antiterrorpaket, neue Dienstkraftfahrzeuge, neue Dienstwaffen, persönliche Schutzausrüstung und die Ausrüstung der vierten Einsatzhundertschaft investiert, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Prävention von Antisemitismus und Rechtsextremismus
Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im vergangenen Jahr werden verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet. Für Verfassungsschutz und Staatsschutz werden jeweils zehn zusätzliche Vollzeitäquivalente in den Haushalt eingestellt. Der Schutz der jüdischen Gemeinden wird durch den Einsatz von Technik und bauliche Schutzmaßnahmen verbessert. Zusätzlich wird in vorbeugende Maßnahmen investiert. Die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wird 2020 und 2021 jeweils um 500.000 Euro aufgestockt. Schwerpunkte bilden die Arbeit mit radikalisierungsgefährdeten Gruppen und der Jugendaustausch, insbesondere mit Israel. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält für Fahrten zu Gedenkstätten 50.000 Euro in 2020 und 100.000 Euro in 2021 zusätzlich.
Schutzmaßnahmen gegen Corona-Virus
Die steigende Anzahl von an Covid-19, dem sogenannten Corona-Virus, erkrankten Menschen in Deutschland führt zu Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung. Um entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen zu können, stellt die Koalition zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Mobilitätswende vorantreiben
Wir treiben die Mobilitätswende mit mehr Geld für Radverkehr voran. Knapp 12 Millionen Euro werden in Radwegebau an Landes- und Bundesstraßen investiert. Ein Förderprogramm mit 600.000 Euro soll daneben Modellprojekte der Radverkehrsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig fördern wir den Kauf von Lastenrädern mit 300.000 Euro.
Finanzen
Der Haushalt wurde ohne neue Schulden und mit dem verstetigten Schuldenabbau von jährlich 100 Millionen Euro, jedoch mit einem Rücklagenverzehr aufgestellt. Viele Maßnahmen, auch über den Koalitionsvertrag hinaus, konnten auf diese Weise realisiert werden. Die Aufstellung des nächsten Haushaltes stellt für die dann neue Regierung eine große Herausforderung dar. Gleichwohl halten die Koalitionspartner das landesgesetzliche sowie das grundgesetzliche Neuverschuldungsverbot wie bereits seit einer Dekade mit dem Doppelhaushalt unverbrüchlich ein. Spätestens für das Jahr 2022 müssen neue Prioritäten gesetzt werden.
CDU-Fraktion will gerechte Lösung
Zur Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat heute einen einstimmigen Beschluss zu den Straßenausbaubeiträgen gefasst:
1. Die bereits begonnenen Verhandlungen der Koalitionspartner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zum Umgang mit den Straßenausbaubeiträgen sind als gescheitert anzusehen.
2. Die CDU-Fraktion behält sich vor, die Verhandlungen mit den Koalitionspartnern bei Einbringung einer gerechten Lösung für jedermann wieder aufzunehmen.
In der Arbeitsgruppe ‚Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?‛ wurden am 12. März 2019 die unterschiedlichen Lösungsansätze der Koalitionspartner diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion wurde festgestellt, dass eine gemeinsame Lösung nicht erreicht werden kann und die Verhandlungen leider als gescheitert betrachtet werden müssen.
Die CDU-Fraktion lehnt eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer sowie eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab. Beide Varianten sind kein Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die vorgetragenen Lösungsansätze der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führen bei der Anwendung einer Stichtagsregelung zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern, die wiederkehrende Beiträge, Darlehen oder Straßenausbaubeiträge bereits gezahlt haben.
Die CDU-Fraktion fühlt sich in ihrer Auffassung durch die eindeutigen Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages bestätigt, die sich für die Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen haben.“
Tragfähige und gerechte Lösung finden
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Straßenausbaubeiträge erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Debatte zur möglichen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen wird nicht dadurch positiv befördert, dass in jeder Landtagssitzung dazu Anträge gestellt werden. Gemeinsam sind die Koalitionspartner derzeit in Verhandlungen wie eine Entlastung der Bürger und der Kommunen bei den Beiträgen erfolgen kann.
Als CDU-Landtagsfraktion sehen wir eine komplette Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen insgesamt kritisch. Es geht auch, um die Gerechtigkeitsfrage gegenüber den Bürgern die bereits entsprechende Zahlungen getätigt haben oder im Rahmen von Ratenzahlungen diese aktuell leisten. Das beantragte Moratorium würde aus unserer Sicht den Eindruck vermitteln, dass die Abschaffung der Beiträge bereits grundsätzlich fest steht. Das würde den Ergebnissen der aktuellen Verhandlungen unangemessen vorgreifen. Wir werden diese Gespräche in den kommenden Zeit sehr intensiv führen, um zu einer Lösung zu kommen, die für alle Beteiligten tragfähig ist.“
Noch viele Fragen offen
Zur heutigen öffentlichen Anhörung rund um das Thema gemeindlicher Straßenbau, inkl. Straßenausbaubeiträgen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Landtagsausschüsse Inneres und Sport sowie Landesentwicklung und Verkehr wurde heute auch das Thema der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen behandelt. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bleiben trotz umfangreicher Ausführungen vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt e.V., einem Vertreter des Bayrischen Staatsministeriums des Innern und für Integration sowie dem Landesverband Haus und Grund Sachsen-Anhalt e.V. noch viele Fragen offen.
Dazu gehört unter anderem das Thema der Gerechtigkeit. Eine Ungleichbehandlung von Bürgern darf es aus Sicht der CDU-Fraktion nicht geben. Ungeklärt ist auch, wie mit denjenigen umgegangenen wird, die bisher ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Ebenfalls nicht gesichert ist die Gegenfinanzierung durch das Land für die Einnahmeausfälle bei den Gemeinden bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. Deutlich wurde auch, dass die Gemeinden gegenüber den Bürgern bei geplanten Maßnahmen eine offene Informationspolitik betreiben müssen, um Unklarheiten und Unzufriedenheit von vornherein zu vermeiden.
Wir folgen auch ausdrücklich dem Vorschlag von Haus und Grund e.V., dass eine nachhaltige Lösung gefunden werden muss, bevor es zur Beschlussfassung kommt. Eine mögliche Abschaffung der Beiträge im Vorfeld von Wahlen und dann eine potenzielle Wiedereinführung wegen einer Verschlechterung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte wird es mit uns nicht geben.“
Einzelheiten der Finanzierung und der Altfälle sind ungeklärt
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg, hat der SPD-Fraktion mit Blick auf deren Forderung zur Abschaffung der kommunalen Straßenausbaubeiträge populistisches Getöse im Vorfeld der Kommunalwahlen vorgeworfen.
„Grundsätzlich klingt es verlockend, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Fragen der genauen Finanzierung, der Regelung der Altfälle – rund 60 Prozent der Bürger haben bereits gezahlt – sowie der Erhebungspraxis sind aber ungeklärt. Vor diesem Hintergrund verwundert uns, dass die SPD-Fraktion unabgestimmt nach vorne prescht. Ein Schelm, wer politisches Kalkül dahinter vermutet.
Einen Teil der möglichen Gegenfinanzierung über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer einzunehmen, wie es bereits die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen hat, lehnen wir ab. Der Vorschlag würde insgesamt zu deutlich höheren Kosten führen. Darüber hinaus steht eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Gegensatz zu dem Bestreben, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, insbesondere für Familien die erstmalig Wohneigentum erwerben, zu prüfen.
Auch der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine prominente Forderung ist, die Umsetzung aber viele Unwägbarkeiten beinhaltet. So kam ein Gutachten erst kürzlich zu dem Ergebnis, dass der rot-rot-grüne Versuch in Thüringen verfassungswidrig sei.
Darüber hinaus ist eine solche Forderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Aus den oben genannten Gesichtspunkten lehnt die CDU-Fraktion die Abschaffung bis zur Vorlage einer detaillierten Datenbasis ab“, so Schulenburg.