Keine offenen Ermittlungsansätze – Parlamentarische Befassung kann abgeschlossen werden
Zur Einbringung des Landtagsantrags der Koalitionsfraktionen „Empfehlungen der juristischen Berater im Fall Ouri Jalloh berücksichtigen“ erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich in seiner vierten Wahlperiode mit dem Todesfall Ouri Jalloh. In dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Justizausschuss des Landtages hat dann die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen auszuwerten und zu begutachten. Die Berater sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis der Berichterstattung der Berater fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod hätte kommen dürfen. Der Tod von Jalloh war vermeidbar und ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.
Die aus Sicht der CDU-Fraktion zentrale Aussage ist es, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze gesehen werden. Die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh sind nicht zu beanstanden. An diesem Ergebnis hatte die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel und wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bestätigt worden ist. Der Todesfall Ouri Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen und auch wir sehen nunmehr einen Abschluss der parlamentarischen Befassungen. Selbstverständlich werden wir keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen die rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.“
Kolze: Berater sehen keine offenen Ermittlungsansätze
Zur Vorlage des Abschlussberichtes der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in Sachen Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a. D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten, um die Ausschussmitglieder mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang zu unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind.
Die für meine Fraktion maßgebliche und zentrale Feststellung im Abschlussbericht ist, dass auch die juristischen Berater keine offenen Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuchs an Oury Jalloh sehen. Bezüglich dieser in der Öffentlichkeit oft aufgeworfenen Frage ist für uns die parlamentarische Befassung damit abgeschlossen. Im Übrigen werden wir die Empfehlungen der Berater intensiv prüfen und mit unseren Koalitionspartnern beraten.“
Kolze: Die juristischen Berater haben nicht mehr Befugnisse als der Rechtsausschuss
Zur aktuellen Berichterstattung um die Arbeit der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Sache Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Sie sollen die Ausschussmitglieder soweit erforderlich mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind. Wenn der Berater Herr Montag gedenkt, in der Angelegenheit Jalloh eigene Ermittlungen führen zu dürfen, dann ist das Vertrauen in eine unparteiliche Begutachtung des Sachverhalts durch diesen Berater aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion schwer erschüttert.
Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die aktuelle Pressemitteilung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt mit großem Respekt zur Kenntnis. Wir werden uns nicht daran beteiligen, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen im Ausschuss in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen. Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Ausschussbefassungen konstruktiv begleiten.“
Keine Notwendigkeit für Untersuchungsausschuss
Zur heutigen Landtagsabstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Oury Jalloh erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Landtag beschäftigt sich mittlerweile seit der vierten Wahlperiode eingehend mit diesem Fall. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich sogar auf die Einsetzung juristischer Berater verständigt. Für uns als CDU-Fraktion ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss keinesfalls notwendig, zumal das Klageerzwingungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine weitere Einmischung des Parlaments verbietet sich auch schon aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips.
Im Ergebnis der umfassenden parlamentarischen Befassung ist für uns klar, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir als CDU-Fraktion stärken unserem Rechtsstaat klar den Rücken und stellen uns entschieden hinter unsere Justiz und Polizei in Sachsen-Anhalt.
Nur aus großem Respekt vor den verfassungsrechtlich garantierten Minderheitsrechten im Parlament haben wir uns heute bei der Abstimmung über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Stimme enthalten.
Die Fraktion DIE LINKE hat gegen alle vernünftigen Erwägungen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt und äußert damit ihr tiefes Misstrauen in unseren Rechtsstaat und unterstellt Justiz und Polizei völlig ungerechtfertigt institutionellen Rassismus.“
Mit der CDU wird es keine Paralleljustiz geben
Nachdem die Prüfung der Akten im Fall Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft abgeschlossen ist, hat sich der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt heute erneut in der Sache beraten. Dazu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze, wie folgt:
„Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben sich in der heutigen Sitzung zur Einsetzung der juristischen Berater verständigt. Für uns ist dabei klar, dass es keine Paralleljustiz geben darf und wird. In der Beschlussvorlage zur Einsetzung der Berater heißt es: „Die beiden Berater werden ermächtigt, nach Abschluss der Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes (…) Akten einzusehen.“
Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist das Ermittlungs-verfahren zwar eingestellt, jedoch formell noch nicht abgeschlossen, solange die Frist zur Beantragung des Klageerzwingungsverfahren noch läuft. Gleichfalls wird die Landtagsverwaltung bereits gebeten, die formalen Voraussetzungen für die Beauftragung der juristischen Berater zu schaffen.“
Einsetzung externer juristischer Berater im Fall Jalloh beschlossen
Der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt hat heute die Einsetzung der externen juristischen Berater im Fall Oury Jalloh mit Mehrheit beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachen-Anhalt, Jens Kolze:
„Hinsichtlich dieses Einsetzungsbeschlusses der externen juristischen Berater, die uns bei der Aufarbeitung unterstützen sollen, gilt es klarzustellen, dass wir explizit keine Paralleljustiz betreiben werden.
Die Berater werden in jedem Fall erst tätig werden, wenn die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Solange handelt es sich um ein laufendes Verfahren, in das sich eine Einmischung des Rechtsausschusses aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips verbietet.“
Einsetzung von Beratern ist unstrittig
Zur heutigen Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung im Fall Oury Jalloh erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Mit Beschluss des Landtages vom 24. November 2017 wurde die Landesregierung gebeten, den Mitgliedern des Rechtsausschusses Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh zu gewähren.
Aufgrund des sehr umfänglichen Aktenmaterials gibt es Überlegungen, Berater hinzuzuziehen, die bei der Aufarbeitung der Akten behilflich sein sollen. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass ein konkreter Untersuchungsauftrag durch die Mitglieder des Ausschusses formuliert und beschlossen wird. Ein solcher Auftrag besteht bisher noch nicht.
Zur Vorbereitung einer möglichen Beauftragung wurde eruiert, welche Personen in Betracht kämen, die aufgrund ihrer juristischen Erfahrungen und ihrer überregionalen Reputation Gewähr dafür bieten, den Auftrag zu erfüllen.
In der Koalition waren wir uns einig, besonderen Wert darauf zu legen, dass diese Berater die dafür notwendige Neutralität besitzen, also bisher nicht mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sind.
Im Koalitionsausschuss am 10. April habe ich über den Sachstand der Vorgespräche mit den in Frage kommenden Juristen informiert.“
Verantwortungsbewusster Umgang ist oberstes Gebot – CDU-Fraktion stützt Erklärung der Justizministerin
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, zur aktuellen Berichterstattung im Fall Oury Jalloh:
„Die Äußerungen der Fraktion DIE LINKE sind voreilig und ihre Forderungen unangemessen. Es gilt, verantwortungsbewusst mit diesem Thema umzugehen. Deswegen war es ein richtiger Schritt der Koalition, Akteneinsicht für die Mitglieder des Rechtsausschusses zu beschließen. Damit besteht die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild zur Sachlage zu machen.
Deshalb stehen wir auch voll inhaltlich hinter der Erklärung der Ministerin Anne-Marie Keding, die die Ermittlungen an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg übertragen hat.
Voreilige Bewertungen verbieten sich daher an dieser Stelle!“
Unser Rechtsstaat funktioniert
Zu den heutigen Berichten des Generalstaatsanwaltes Jürgen Konrad und der leitenden Oberstaatsanwältin Heike Geyer im Rechtsausschuss des Landtages zum Verfahren um Oury Jalloh erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit.
Aus den heute, auf Antrag der Koalitionsfraktionen in öffentlicher Sitzung erstatteten Berichten der beiden o.g. Staatsanwälte ist ersichtlich, dass ein Anfangsverdacht für eine Drittbeteiligung hinsichtlich des Todes von Oury Jalloh sowohl durch die Generalstaatsanwaltschaft als auch durch die Staatsanwaltschaft Halle nicht begründet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch weitere Ermittlungen einen solchen Anfangsverdacht nicht werden begründen können. Daher hat man sich entschieden, das Verfahren einzustellen. Darüber hinaus hat auch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für eine durch sie geführte Mordermittlung als nicht gegeben angesehen.
Klar ist, unser Rechtsstaat funktioniert. Da das Parlament im Übrigen nicht die Revisionsinstanz der deutschen Gerichte ist, haben wir das Aktenvorlageverlangen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wer anderes einfordert, stellt die Gewaltenteilung in unserem Staat in Frage!“