Razzia, Tschernich-Weiske: Deutliches Zeichen für einen wehrhaften Rechtsstaat
Nach monatelangen Ermittlungen haben am Mittwoch Kriminalisten des LKA im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt und Sachsen Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Das Verfahren betreibt die Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei beschuldigte Personen u. a. wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten. Laut Presseberichten geht es dabei um den vom Verfassungsschutz beobachteten Rechtsextremisten Sven Liebich.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karin Tschernich-Weiske: „Die Durchsuchungsmaßnahmen zeigen, dass die Justiz in Sachsen-Anhalt entschieden gegen Hass und Hetze vorgeht. Es ist ein Paradebeispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen LKA und Generalstaatsanwaltschaft. Die CDU-Fraktion wird niemals Verständnis für Gegner der Demokratie aufbringen. Demokratieschädigendes Verhalten muss konsequent verfolgt werden. Die Razzia ist ein deutliches Zeichen für einen wehrhaften Rechtsstaat.“
Wirtschaft: Nach Meistergründungsprämie auch Schülerpraktika erfolgreich
Trotz coronabedingter Erschwernisse seien über das gesamte Jahr 2021 allein im Kammerbezirk Halle 367 Praktika (1-4 Wochen) in insgesamt 253 Unternehmen vermittelt worden. 327 Jugendliche haben die Möglichkeit für ein Schülerpraktika genutzt, einige davon sogar mehrmals. Besonders erfreulich ist, dass 56 Jugendliche einen Lehrvertrag im Handwerk abgeschlossen haben, davon sogar 41 im Praktikumsbetrieb.
„Genau diesen Effekt haben wir uns vorgestellt. Mit der Förderung freiwilliger Betriebspraktika stärken wir die duale Berufsausbildung im Handwerk, indem wir Schüler und Unternehmen bereits in der Berufsfindungsphase zusammenbringen. Je mehr Erfahrungen Schülerinnen und Schüler machen, desto einfacher können sie Entscheidungen im Hinblick auf ihren beruflichen Lebensweg treffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag des Landes, um den Fachkräftemangel in den Handwerksbetrieben zu begegnen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas. Dieser kündigt eine Fortführung des Programms an. Die Koalitionsfraktionen haben sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag darauf verständigt.
Auch der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, wirbt ausdrücklich für die Beantragung der Praktikumsgutscheine. Viele Schülerinnen und Schüler hätten Schwierigkeiten bei der Berufsfindung. Mit der Möglichkeit in einem Betrieb ein Praktikum zu absolvieren, steige die Chance für einen Berufsabschluss im Handwerk. „Die CDU-Fraktion hat dies erkannt und die Praktikumsgutscheine in den Koalitionsvertrag reinverhandelt. Nach der Meistergründungsprämie ist dies der nächste wichtige Impuls, um Handwerk und Mittelstand in unserem Bundesland zu stärken. Damit ist Sachsen-Anhalt Vorreiter bei der Gewinnung von jungen Menschen für eine duale Berufsausbildung und Sicherung des Fachkräftebedarfs im Handwerk“, so Keindorf abschließend.
Hintergrund:
Auf Initiative der CDU-Fraktion hatte sich die zurückliegende Kenia-Koalition auf die bundesweit einmalige Einführung von Praktikumsgutscheinen für freiwillige Ferienpraktika verständigt. Diese sind seit dem Sommer 2020 abrufbar. Auch in der aktuellen Legislaturperiode sollen die Praktikumsgutscheine weiterhin durch das Land gefördert werden. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt unbürokratisch über die Handwerkskammer Halle.
Sicherheit in der JVA Halle (Saale), Tschernich-Weiske: „Ministerin informiert transparent und umfassend“
Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz des Landtags von Sachsen-Anhalt hat das Justizministerium heute ausführlich zu den Ergebnissen der Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt Halle (Saale) Stellung genommen. Die Kommission war im vergangenen Jahr eingesetzt worden, nachdem der inzwischen verurteilte Attentäter von Halle, Stephan B., im Mai 2020 in der JVA Halle über einen Zaun im Innenbereich des Gefängnisses geklettert und einige Zeit unbeobachtet war.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, dazu: „Die Transparenz-Offensive von Justizministerin Franziska Weidinger ist lobenswert. Der Vorfall wurde vollständig intern aufgearbeitet. Dabei wurden auch Strukturen, Abläufe und Technik analysiert und verbessert.“ Den Ausschussmitgliedern wurde berichtet, welche Maßnahmen die mit Experten aus Niedersachsen, Sachsen und Thüringen besetzte Kommission zur Optimierung der Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Halle erarbeitet hat. Die meisten Empfehlungen wurden bereits umgesetzt oder werden noch realisiert. So soll insbesondere in die Sicherheitstechnik der JVA investiert, interne Abläufe etwa bei der Informationsweitergabe oder der Bewachung von Gefangenen optimiert werden. „Es ist wichtig, aus solchen Vorkommnissen zu lernen, um diese künftig auszuschließen“, betont Tschernich-Weiske. Im nichtöffentlichen Teil berichtete das Justizministerium auch über die bekannten Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Inhaftierten. „Aus den Erläuterungen wurde klar, dass der Gefangene durch sein Verhalten in der Haft eine Herausforderung für die staatlichen Strukturen ist. Umso wichtiger ist es uns an dieser Stelle, den Bediensteten im Justizvollzug für ihre nicht einfache Arbeit im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt zu danken.“
Hinweis:
Da das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung vorgetragen hat, können keine Details zu den einzelnen Punkten mitgeteilt werden.
Kolze: Neuordnung von Laufbahn und Ausbildung der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Ausbildung der Gerichtsvollzieher erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das Berufsbild des Gerichtsvollziehers ist anspruchsvoll. Aufgrund der zunehmenden Widerstände der Schuldner gegenüber den Vollstreckungsorganen ist neben umfassenden Rechtskenntnissen ein hohes Maß an Erfahrung, sozialer Kompetenz, Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative die Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst. Wir brauchen weiterhin Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen sowie eine Ausbildung, die neben der spezifischen fachlichen Komponente die Bewerber auf die vielen anspruchsvollen Situationen des Außendienstes bestmöglich vorbereitet.
Die bewährte und geordnete Gerichtsvollzieherausbildung für unser Bundesland ist derzeit maßgeblich zugeschnitten auf besonders erfahrene und leistungsstarke Justizfachwirte mit justizinterner Berufserfahrung. Dies führte unter anderem dazu, dass nicht immer alle Ausbildungsplätze für die Gerichtsvollzieherlaufbahn besetzt werden konnten.
Baden-Württemberg hingegen ist derzeit das einzige Bundesland, das die Ausbildung der Gerichtsvollzieher durch ein Bachelorstudium akademisiert hat. Die Justizpolitiker der Koalitionsfraktionen sind nach zahlreichen Anhörungen, Stellungnahmen und Fachgesprächen, Prüfberichten und der Auswertung der umfangreichen Akkreditierungsberichte zum Studiengang in Schwetzingen einmütig zur Überzeugung gelangt, dass ein Fachhochschulstudium dazu beitragen kann, den Beruf der Gerichtsvollzieher einerseits attraktiver zu machen und auf der anderen Seite das Bewerberfeld deutlich zu erhöhen. Wir werden uns auch für das Anliegen der Berufsverbände einsetzen, durch den Abschluss des Fachhochschulstudiums den Zugang zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, zu erhöhen. Dies ist, im Hinblick auf Anforderungen des Berufs und das notwenige Fachwissen sowie die fundierte Qualifikation, sachgerecht.
Bei dem überschaubaren jährlichen Ausbildungsbedarf ist die Einrichtung eines neuen Studiengangs in Sachsen-Anhalt unwirtschaftlich. Daher spricht sich die CDU-Fraktion für eine Zusammenarbeit der ostdeutschen Bundesländer aus.“
Verhandlungen zum Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht an der CDU gescheitert!
Zum Vorwurf der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Lüddemann, die CDU-Fraktion hätte ein Gleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt verhindert, erklärt Jens Kolze, gleichstellungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Diesen Vorwurf werden wir nicht auf uns sitzen lassen! Frau Lüddemann ist nicht die alleinige Anwältin der berechtigten Anliegen der Gleichstellungspolitik.
Bereits in der letzten Wahlperiode hat die CDU zur Verbesserung der beruflichen Chancen insbesondere von Frauen im öffentlichen Dienst gefordert, dass bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens zur Schaffung eines modernen Gleichstellungsgesetzes in der laufenden Wahlperiode hat Frau Ministerin Keding im Abstimmungsverfahren der Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag ist seinerzeit u. a. an der Forderung der Grünen gescheitert, dass nur Frauen als kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Betracht kommen sollen und dass für die Wahl der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich nur die weiblichen Beschäftigten wahlberechtigt sein sollen.
Eine Vereinbarung, dass Männer als Gleichstellungsbeauftragte und vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollen, ist uns nicht bekannt. Sie ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die CDU-Landtagsfraktion sieht in diesen Punkten eine klare Diskriminierung von Männern, die dem Gesetzeszweck diametral entgegensteht. Dass auch Männer die Aufgaben eines Gleichstellungsbeauftragten verantwortungsvoll wahrnehmen können, zeigt uns der Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Wittenberg.
Vielleicht sollte in diesem Punkt Frau Kollegin Lüddemann das Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten suchen, die diese geschlechterspezifische Festlegung ebenfalls nicht nachvollziehen können.“
Kolze/Krull zum Urteil im Halle-Prozess: Antisemitismus, Rassismus und Hass haben in Sachsen-Anhalt keinen Platz
Der 1. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat in einem heute verkündeten Urteil den Angeklagten Stephan B. zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Darüber hinaus hat der Senat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Hierzu erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt: „Der Anschlag von Halle im letzten Jahr hat weltweit für Entsetzen gesorgt und beschäftigt den Landtag von Sachsen-Anhalt nachhaltig. Der in der Geschichte unseres Bundeslandes bisher größte und umfangreichste Strafprozess mit den vielen Verhandlungstagen, Nebenklägerinnen und Nebenklägern, den nationalen und internationalen Prozessbeobachtern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Presse hat uns die Leistungsfähigkeit unser Strafrechtspflege und das Funktionieren des Rechtsstaates, selbst unter den Herausforderungen der derzeit bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie, verdeutlicht. Das Urteil wird von den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlags als gerecht empfunden werden.“
Tobias Krull, integrationspolitischer Sprecher, ergänzt: „Der Anschlag von Halle war eine Zäsur, die uns deutlich vor Augen geführt hat, dass Gewalt und Terror jede und jeden zum Opfer machen kann und eine Bedrohung für eine offene Gesellschaft darstellt. Der Schutz der jüdischen Gemeinschaft sowie die Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Hassideologien gehören zu den unverrückbaren Grundlagen unserer Arbeit. Daher unterstützen wir nachdrücklich das von der Landesregierung initiierte Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus. Das Landesproprogramm benennt, bündelt und verstärkt alle Maßnahmen aus allen Bereichen der Landespolitik und stärkt so das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt.“
Kolze: Kindesmissbrauch und Kinderpornografie entschlossen bekämpfen!
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch. Dem Entwurf zufolge wird Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen behandelt und kann mit einer Haftstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren Gefängnis geahndet werden. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Kindesmissbrauch ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen. Das derzeit geltende Mindeststrafmaß von sechs Monaten bei Vergehen greift zu kurz. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Gesetzesverschärfung mit härteren Strafen, effektiverer Verfolgung, mehr Prävention und bessere Qualifizierung der Justizbehörden! Die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie künftig als Verbrechen zu ahnden sorgt für eine verbesserte Prävention.
Bei schweren Fällen sexualisierter Gewalt ist es somit möglich leichter Untersuchungshaft anzuordnen und die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie werden gesenkt. Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, werden die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert. Mit dieser Verschärfung hat die große Koalition in Berlin gemeinsam den Kinderschutz im Strafrecht entschlossen vorangebracht.
Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings das wirksamste Mittel, damit die Strafverfolgungsbehörden gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgehen können. Dieses Ermittlungsinstrument ist derzeit aufgrund höchstrichterlicher Befassungen ausgesetzt. Das ist ein Rückschlag in der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Aktuell können tausende Hinweise auf Sexualstraftaten gegen Kinder nicht verfolgt werden, weil die Verbindungsdaten bereits gelöscht sind. Wir fordern den Bundestag daher auf, im parlamentarischen Beratungsverfahren den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu erweitern und die auf mehrere Monate beschränkte Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten zur Bekämpfung dokumentierter Kindesmisshandlung zu ermöglichen. Bei den sogenannten IP-Adressen und Portnummern, die sich Internetnutzern zuordnen lassen, sieht auch der Europäische Gerichtshof einen gesetzgeberischen Spielraum, der genutzt werden muss, um Straftäter effektiv zu ermitteln“, so Jens Kolze abschließend.
Keine offenen Ermittlungsansätze – Parlamentarische Befassung kann abgeschlossen werden
Zur Einbringung des Landtagsantrags der Koalitionsfraktionen „Empfehlungen der juristischen Berater im Fall Ouri Jalloh berücksichtigen“ erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich in seiner vierten Wahlperiode mit dem Todesfall Ouri Jalloh. In dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Justizausschuss des Landtages hat dann die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen auszuwerten und zu begutachten. Die Berater sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis der Berichterstattung der Berater fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod hätte kommen dürfen. Der Tod von Jalloh war vermeidbar und ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.
Die aus Sicht der CDU-Fraktion zentrale Aussage ist es, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze gesehen werden. Die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh sind nicht zu beanstanden. An diesem Ergebnis hatte die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel und wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bestätigt worden ist. Der Todesfall Ouri Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen und auch wir sehen nunmehr einen Abschluss der parlamentarischen Befassungen. Selbstverständlich werden wir keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen die rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.“
Kolze: Berater sehen keine offenen Ermittlungsansätze
Zur Vorlage des Abschlussberichtes der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in Sachen Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a. D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten, um die Ausschussmitglieder mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang zu unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind.
Die für meine Fraktion maßgebliche und zentrale Feststellung im Abschlussbericht ist, dass auch die juristischen Berater keine offenen Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuchs an Oury Jalloh sehen. Bezüglich dieser in der Öffentlichkeit oft aufgeworfenen Frage ist für uns die parlamentarische Befassung damit abgeschlossen. Im Übrigen werden wir die Empfehlungen der Berater intensiv prüfen und mit unseren Koalitionspartnern beraten.“
Kolze: Koalitionsvertrag umsetzen – das Gleichstellungsgesetz muss kommen!
Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Bereits seit der letzten Wahlperiode fordert die CDU das bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieses zentralen Vorhabens der Gleichstellungspolitik erfolgte unter der damaligen Justizministerin nicht. Die Forderung nach einer Weiterentwicklung wurde deshalb durch die CDU in den Koalitionsvertrag einverhandelt. Ziel des Gleichstellungsgesetzes muss es insbesondere sein, in den Verwaltungen und Institutionen des Landes wie Stiftungen, Anstalten etc., den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Durch das Gesetz sollen gleiche Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen, geschaffen werden.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung beabsichtigt Frau Ministerin Keding, dass Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer des Landes Sachsen-Anhalt (GleiG LSA) in den Landtag einzubringen. Über die öffentlichen Erklärungen und die Kritik der Koalitionskollegen, Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen und Frau Lüddemann, am Regierungsentwurf bin ich insofern verwundert, da ein durch Frau Ministerin bei den Koalitionspartnern erbetener gemeinsamer Beratungstermin zu diesem Vorhaben in der Sommerpause leider nicht zustande gekommen ist. Wir erwarten nunmehr, dass wir uns zum Gesetzentwurf mit der dafür gebotenen Gründlichkeit spätestens nach der Einbringung durch die Landesregierung im parlamentarischen Raum verständigen. Wir werden immer darauf achten, Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen geschlechteroffen zu bestellen, da eine geschlechtsspezifische Festlegung dem Grundgedanken des Gesetzes diametral entgegenstehen würde.“