Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen vom Landtag bestätigt
In der heutigen Landtagssitzung wurde das von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen erarbeitete Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen einvernehmlich bestätigt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, mit diesem Konzept den Förderschulen im Land Sachsen-Anhalt eine tragfähige und zukunftsfeste Perspektive zu geben. Wir haben innerhalb der Koalition lange um Eckpunkte gerungen und dabei auch Vorstellungen von Experten vor Ort in das Konzept einfließen lassen. So wurden Ideen des Burgenlandkreises sowie des Landkreises Harz aufgenommen. Das Ergebnis ist in den Ausschüssen Bildung und Kultur sowie Arbeit, Soziales und Integration positiv bewertet worden, daher gilt unser Dank allen, die aktiv am Konzept mitgearbeitet haben.
Mit dem neuen Förderschulkonzept wird der Erwartungshaltung von Eltern und Schulträgern nach Chancen für Teilhabe- und Abschlussmöglichkeiten entsprochen. Förderschulangebote können dabei zukünftig schrittweise auch förderschwerpunktübergreifend vorgehalten werden. Schulen in einer Region sollen sich stärker vernetzen können als bisher. Wir wollen die kommunalen Partner bei der Vorhaltung regionaler Förderzentren mit in die Verantwortung nehmen. Denn über den Sitz eines Förderzentrums in einer Förderregion entscheidet der Schulträger im Einvernehmen mit allen zu beteiligenden Schulträgern, den beteiligten Schulen und dem Landesschulamt sowie im Benehmen mit dem regionalen Bildungsausschuss und gegebenenfalls dem regionalen Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
Bei allen Überlegungen steht für die CDU nach wie vor das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. An dieser Zielvorgabe werden wir unsere Politik auch zukünftig ausrichten.“
Gemeinschaftsschulen dürfen nicht bevorzugt behandelt werden
In der heutigen Debatte um die Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe führte die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, aus:
„Gemeinschaftsschulen unterliegen hinsichtlich der Bildung einer eigenen Oberstufe denselben Rahmenbedingungen wie Gymnasien und Gesamtschulen. Dies bedeutet, dass die Mindestschülerzahl von 50 Schülerinnen und Schülern erreicht sein muss, um eine Oberstufe zu bilden. Die Gemeinschaftsschulen in Aschersleben und in Wolmirstedt erreichen diese Vorgabe derzeit nicht. Sie stehen stattdessen vor der Wahl, auf eine eigene Oberstufe zu verzichten oder eine Kooperation mit einem Gymnasium einzugehen, um ein gymnasiales Angebot als Oberstufe vorzuhalten.
Die CDU-Position: Der Schulform Gemeinschaftsschule keine Steine in den Weg legen, sie aber auch nicht besser stellen.“
Lehrkräftegewinnung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In der Aktuellen Debatte um die Lehrkräftegewinnung vertritt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, folgenden Standpunkt:
„Die Anstrengungen des Bildungsministeriums zur Lehrkräftegewinnung sind als Erfolg zu werten, denn seit Anfang der 90er Jahre wurden nie so viele Lehrkräfte eingestellt wie seit 2016. Dennoch kann die Unterrichtsversorgung nicht auf dem angestrebten Niveau gehalten werden, weil mehr Lehrkräfte ausscheiden, als nachwachsen. Dieses Problem kann keine Politik – egal aus welchem Lager – mit einfachen Mitteln lösen, weil sich bekanntlich niemand Lehrkräfte ‚backen‛ kann.
Wir stehen deshalb vor einem Problem, das nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden kann. Fragen nach der Attraktivität des Lehrerberufs sind dabei genauso zu diskutieren wie die Frage nach den heutigen Erwartungen an den Lehrerberuf. Die Imagekampagne des Bildungsministeriums zur Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern ist ein erster wichtiger Schritt. Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion zu beachten, dass bei der Lehrkräftegewinnung Quantität und Qualität in Einklang gebracht werden müssen, um den Schülerinnen und Schülern unseres Landes letztendlich gute Schulabschlüsse zu ermöglichen.“
Fahrtkosten-Zuschüsse: Beschränkungen für Berufsschüler werden aufgehoben
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die von der Landesregierung überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt. Die am 20. Juni 2019 durch das Bildungsministerium veröffentlichte Richtlinie, tritt rückwirkend zum 1. Februar 2019 in Kraft. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Als CDU-Fraktion legen wir großen Wert auf eine zügige Entlastung der Auszubildenden bei der Beförderung zur Berufsschule und der Unterbringung bei einer auswärtigen Beschulung. Von den bereits im vergangenen Jahr im Haushalt bereitgestellten 3 Millionen Euro können jetzt noch deutlich mehr Berufsschüler als das bisher der Fall ist, profitieren.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Die Beseitigung von Beschränkungen und bürokratischen Hürden ist ein längst überfälliger Schritt. Mit den zur Verfügung stehenden begrenzten finanziellen Mitteln im Haushalt des Bildungsministeriums können nicht alle Wünsche der Schülerinnen und Schüler sowie der Wirtschaft zur Sicherung des Fachkräftebedarfs erfüllt werden. In jedem Fall wird die Entscheidung von Jugendlichen zur Aufnahme einer Berufsausbildung damit unterstützt. Das gilt insbesondere auch für Jugendliche und junge Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind.“
„Ziel der CDU-Fraktion ist es, die Bedingungen für die Berufsschüler in unserem Land nachhaltig zu verbessern – auch über das Auslaufen der jetzt in Kraft getretenen Regelung im Jahr 2022 hinaus. Durch die Landesregierung sollte aber geprüft werden, ob durch den Besuch der nächstgelegenen Berufsschule unabhängig von Kreis- und Landesgrenzen zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume eröffnet werden“, so Gorr abschließend.
SPD-Fraktion betreibt ein unredliches Spiel zum Thema Unterrichtsversorgung
Zu der heutigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion zum Thema Unterrichtsversorgung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die SPD-Fraktion betreibt mit dieser Pressemitteilung ein unredliches Spiel mit der Frage, wie wir die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen aufrecht erhalten und garantieren können.
Unstrittig ist, dass im neuen Schuljahr die Unterrichtsversorgung nur mit großer Anstrengung gelingen kann. Wir wollen nicht die Bildungsqualität unserer Schülerinnen und Schüler gefährden, daher muss es Maßnahmen zur Gegensteuerung geben. Aus diesem Grund wurden in der heutigen Koalitions-Arbeitsgruppe die meisten der genannten Punkte gegenüber dem Ministerium für Bildung deutlich angesprochen. Die SPD benimmt sich an dieser Stelle leider wie eine Oppositionspartei, nicht aber wie ein Koalitionspartner. Auf dieser Grundlage kann Politik – in diesem Falle Bildungspolitik – schwerlich verlässlich gestaltet werden. Die Schwierigkeit, die Unterrichtsversorgung auch in Zukunft zu sichern, betrifft die ganze Koalition, nicht nur einzelne Partner.
Ich würde mir wünschen, dass wir die Lösung des Problems gemeinsam mit allen Beteiligten angehen und die Lehrerschaft des Landes einbeziehen.“
Musikschulen sollen auch weiterhin auskömmlich finanziert werden
Zur heutigen Debatte um die Absicherung der Arbeit der Musikschulen in Sachsen-Anhalt geben der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas
Schumann, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Fraktion, Angela Gorr, folgendes Statement ab:
„Musikschulen werden durch den Landeshaushalt mit dem Ziel finanziert, die Arbeit der Musikschulen so zu fördern, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in den Genuss von musikalischer Bildung gelangen können. Die Nachwuchsgewinnung an ausgebildeten Musiklehrern stellt ein weiteres Problem dar, dem wir uns dringend annehmen müssen“, so Schumann.
„Es gilt allerdings uneingeschränkt die Feststellung, nach der Musikschulen einen hervorragenden Beitrag zur musischen und kulturellen Bildung in unserem Land leisten. Diesen Beitrag gilt es vor allen Dingen auch in der Fläche aufrechtzuerhalten. Deshalb streben wir ausreichende Vorsorge im kommenden Haushalt an“, ergänzt Angela Gorr abschließend.
Ergebnisse der Tarifverhandlungen müssen berücksichtigt werden
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, stellt aufgrund der irreführenden Meldungen über die Berechnungen der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Folgendes klar:
„Selbstverständlich müssen die tariflichen Vereinbarungen für Lehrkräfte vom 1. Januar 2018 an die Schulen in freier Trägerschaft weitergegeben werden. Dies ist nicht zu diskutieren. Ein anderer Sachverhalt betrifft die Frage, ab wann die Berücksichtigung der Erfahrungsstufe 5 für Lehrkräfte im Privatschuldienst vorgenommen werden soll. Die CDU erwartet in dieser Frage eine Lösung zu den unterschiedlichen Auffassungen des VDP und des Ministeriums für Bildung.“
Schulen in freier Trägerschaft benötigen angemessene Finanzhilfe
In der heutigen Debatte um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft nimmt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt Stellung:
„Die Forderung, den Schulen in freier Trägerschaft auch in Zukunft die nötige Finanzhilfe zur Sicherung ihrer Tätigkeit zu garantieren, ist berechtigt.
Der Übergangszeitraum muss meiner Ansicht nach mithilfe der vereinbarten Übergangsfinanzierung sichergestellt werden. Die politischen Verantwortungsträger erwarten daher eine zeitnahe und akzeptable Verordnung, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft wertschätzt.
Ich verweise dennoch auf die notwendige Auswertung des Gutachtens gemäß §18g Schulgesetz, die gegenwärtig erfolgt, und an die sich eingehende Beratungen mit den freien Trägern anschließen werden.“
Bildungsminister und Koalitionsfraktionen einig: Bestehende Gesetze überprüfen
Bildungsminister Marco Tullner sowie die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen begrüßen die Entscheidung, das Verfahren um das Zeigen des Hitlergrußes an einer Berufsschule durch die Generalstaatsanwaltschaft zu überprüfen. Zudem sei das klare und schnelle Handeln von Schulleiter und Lehrkraft beispielgebend.
„Wir müssen aufpassen, dass Anspruch und Wirklichkeit von Schule in diesem Fall nicht auseinanderklaffen. Ich bin den Lehrkräften vor Ort für ihre klare Haltung sehr dankbar. Auch in Schulen muss es klare Grenzen geben. Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden. Wenn bestehende Gesetze dies allerdings nicht unmissverständlich abbilden, müssen diese Gesetze geändert werden“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen dieses Vorhaben. „Die Schulen in unserem Land brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. Einerseits sind Schulen ein öffentlicher Raum, auf der anderen Seite soll die Klassengemeinschaft keine Öffentlichkeit darstellen. Wir werden gemeinsam mit den Rechtspolitikern überprüfen, ob hier Nachholbedarf besteht. Sollten Gesetze auf Landes- oder Bundesebene geändert werden müssen, werden wir diesen Weg gehen und entsprechende Initiativen im Landtag oder Bundesrat auf den Weg bringen“, erklärten Angela Gorr, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion sowie Wolfgang Aldag, bildungspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.
CDU-Fraktion begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt gibt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, folgendes Statement ab:
„Ich begrüße ausdrücklich die zustimmende Entscheidung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt. Damit wird der Weg geebnet, um die erforderlichen technischen wie auch die Lehr-Lern-Infrastrukturen an unseren Schulen zu etablieren, die nötig sind, um unseren Schülerinnen und Schülern ein modernes Lernumfeld zu bieten.
Das Land wird einen Eigenanteil an der Gesamtsumme von 137,583 Mio. Euro von 10 Prozent erbringen müssen. Die Kommunen wiederum sind mit 90 Prozent am Landesanteil beteiligt. Dies ist aus meiner Sicht gut investiertes Geld. Zuwendungen können sowohl staatliche wie auch freie Schulen erhalten.
Ich warne aber davor, in dieser Maßnahme schon die Garantie für gute Schulleistungen zu sehen. Lernerfolg wird auch zukünftig von der Qualität des Unterrichts abhängen.“