Schulgesetznovelle nimmt Fahrt auf und kommt auf die Zielgerade
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur fasste dieser mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit, Soziales und Integration. Dies kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt:
„Wir bringen die Schulgesetznovelle nunmehr auf die Zielgerade. Wesentliche Bestandteile wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch die Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger wurden heute in der Novelle ergänzt bzw. neu aufgenommen. Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen, für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen. Weitere Änderungsanträge betreffen die Präambel in § 1 Schulgesetz, nach der jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft und seine Ethnie das Recht auf Bildung hat, sowie die verfassungsrechtlich begründete Schulpflicht und deren schulgesetzliche Ausgestaltung. Es wird zukünftig ein Zwangsgeld vorgeschaltet, das die Bedeutung der Schulpflicht zusätzlich betont.
Wir haben als Koalition nach intensiver und ausführlicher Beratung einen wegweisenden Gesetzentwurf der Landesregierung fortgeschrieben, der im Juni 2018 in die abschließende Lesung im Parlament gehen wird.“
Billige Polemik à la Linke
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, hat die Kritik der Fraktion DIE LINKE an der heute gestarteten Ausschreibung für Lehrkräfte entschieden zurückgewiesen.
„Die Kritik der Linksfraktion ist an Polemik nicht zu überbieten. Offenbar fallen Herrn Lippmann keine sachlichen Erwägungen mehr ein. Es wird Zeit, dass auch die Linksfraktion Realitäten wenigstens zur Kenntnis nimmt. Was vor Monaten besprochen und angekündigt wurde, wird jetzt umgesetzt. Wie gegenüber der Volksinitiative angekündigt, startet die Landesregierung die größte Ausschreibungsrunde für Lehrkräfte, die dieses Land bisher gesehen hat. Mit 610 Stellen werden aktuell mehr Stellen ausgeschrieben als noch im September absehbar waren. Zudem wurden in diesem Jahr bereits 230 Lehrkräfte eingestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle Bemühungen der Landesregierung und des Bildungsministers, in diesem Jahr 1.000 neue Lehrkräfte zu binden. Dafür werden alle personellen Möglichkeiten, die der Haushalt, bietet ausgereizt. Gleichzeitig bleiben wir bei dem Ziel, den Personalbestand der Lehrkräfte bereits zu Beginn des kommenden Jahres auf 14.500 vorzuziehen.
Bei allen Öffnungen und Flexibilisierungen, die derzeit notwendig sind, muss aber die Qualität der schulischen Angebote gewahrt bleiben. Die vorgezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger sind dazu ein wichtiger Schritt“, erklärt Angela Gorr.
Begabtenförderung wird neu aufgestellt und modernisiert
Zur heutigen Debatte über die Korrespondenzzirkel im Rahmen der Begabtenförderung im Land erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Unser Ziel ist es die Begabtenförderung neu aufzustellen: So wollen wir landesweit deutlich mehr Schülerinnen und Schüler erreichen, eine größere inhaltliche Vielfalt initiieren und auch einen fachlichen Austausch ermöglichen. Die Angebote müssen zukünftig aktuelle Entwicklungen aufgreifen, und leistungsstarke aber auch potentiell leistungsfähige Schülerinnen und Schüler landesweit ansprechen.
Bisherige Mitwirkende und Träger dürfen versichert sein, dass sie auch weiterhin in die Planungen und Umsetzungsbemühungen eingebunden sein werden. Wir sehen uns als Haushaltsgesetzgeber in der Verantwortung und wollen die Begabtenförderung in Sachsen-Anhalt für die kommenden Jahre sichern.“
Art. 4 Grundgesetz gilt für jedermann – aber nicht schrankenlos
Zur heutigen Debatte um die Wahrung der Rechte und Pflichten der Glaubens-, der Gewissens- und der Bekenntnisfreiheit erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kirchenpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Vorab festzustellen ist, dass die in unserer Verfassung normierten Grundrechte ein unverhandelbares und unveräusserbares Fundament unseres Staates und unserer Demokratie darstellen. Es ist eine Unterstellung der Fraktion DIE LINKE, wenn sie in ihrem Antrag in Ziffer eins unterschwellig davon redet, die besagten Freiheiten aus Artikel 4 des Grundgesetzes stünden zur Disposition. Nichts davon trifft in irgendeinem Punkt in der Realität des Miteinanders von Staat und Kirchen, aber auch des alltäglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger zu“, so Gorr.
„Diesen Vorwurf ausgerechnet von einer Partei zu erfahren, deren Vorgängerin zu DDR-Zeiten – die SED – den Kontakt mit den Kirchen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser, ist infam. Die Rechte und die Pflichten aus Art. 4 des Grundgesetzes sind auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen und moslemischen Glaubens uneingeschränkt gültig. Die Grundrechte aus Artikel 4 des Grundgesetzes sind jedoch nicht schrankenlos, insbesondere im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Vertreter.
Alles andere ist bewusste Stimmungsmache im Sinne einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Insofern ist fraglich, wozu der Antrag überhaupt dienen soll“, so Schumann abschließend.
Dem Anliegen der Volksinitiative wurde Rechnung getragen – Anstrengungen der Landesregierung sind erfolgreich
Zu der heutigen Debatte um die Petition der Volksinitiative erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung haben wir die Forderungen der Volksinitiative ernst genommen. Es ist allerdings nicht so, dass die Koalition bzw. die Landesregierung nicht schon von sich aus gehandelt hätte, weil ihr die Sachlage selbstverständlich bekannt ist. So hat das CDU-geführte Ministerium für Bildung bereits mit unkonventionellen Maßnahmen erfolgreich um Bewerberinnen und Bewerber für den Lehrerberuf geworben u. a. indem es außer der Reihe im September 2017 einen Ausschreibungstermin angeboten hat. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode sind über 1000 Lehrkräfte neu eingestellt worden. Dies ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise an die Lösung von Problemen als in der vergangenen Legislaturperiode.
Mit vorgezogenen Ausschreibungen und Einstellungen wollen wir die Ziele des Koalitionsvertrages wesentlich früher erfüllen. Die Kompensation von Langzeitkranken und Elternzeit steht für uns an erster Stelle, um den Schulen kurzfristig zu helfen.“
Koalitionsfraktionen bekräftigen eingeschlagenen Weg zur verbesserten Unterrichtsversorgung
Heute hat der Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt eine Beschlussempfehlung zur Volksinitiative „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben“ verabschiedet.
„Mit der heutigen Beschlussempfehlung zeigen die Koalitionsfraktionen erneut, dass sie die Sorgen der Volksinitiative ernst nehmen. Ziel unserer Bestrebungen bleibt es weiter, die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen zu verbessern. Leitend sind dabei die Ziele eines Versorgungsgrades von 103 Prozent und von 14.500 Vollzeitäquivalenten, die wir nach Bedarf auf das Jahr 2019 vorziehen wollen“, erklärt Angela Gorr, die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Bildungspolitik hat nach dem Koalitionsvertrag absolute Priorität“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb-Janssen. „Nachdem die Volksinitiative die unzureichende Unterrichtsversorgung deutlich gemacht hat, setzt die heutige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ein deutliches Zeichen, dass wir in dieser Legislaturperiode eine Trendwende erreichen wollen. Deshalb sollen bis Ende 2019 zusätzlich 500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden.“
Wolfgang Aldag, bildungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagt nach der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses: „Natürlich kann man immer noch mehr fordern. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung haben wir aber die Forderungen der Volksinitiative aufgegriffen und Lösungsansätze aufgezeigt, wie die Unterrichtsversorgung im Rahmen des aktuellen Haushaltes verbessert werden kann. Wir eröffnen zusätzlich dazu die Möglichkeit, 300 zusätzliche Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.“
Förderschulkonzept: Förderschulen bleiben erhalten
Zur heutigen Vorstellung des Förderschulkonzepts durch den Minister für Bildung Marco Tullner erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Ich begrüße die Entscheidung, dass das Konzept des Bildungsministers den Erhalt von Förderschulen vorsieht. Das vorgelegte Konzept stärkt gleichzeitig den Verbund aller allgemeinbildenden Schulen im Sinne einer inklusiven Beschulung. Es wird damit den Interessen der Eltern und der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Rechnung getragen, denn: Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stand stets und steht weiterhin das Wohl des Kindes.
Über die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Struktur von Förderschulen hinsichtlich der vorgesehenen Schülerzahl ist in diesem Zusammenhang noch zu diskutieren, ebenso über die personelle Umsetzung.“
Koalition geht auf die Volksinitiative ein
Die heute im Ausschuss für Bildung und Kultur verabschiedete Stellungnahme zur Volksinitiative „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ kommentieren die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der hochschulpolitische Sprecher, Florian Philipp, wie folgt:
„Wir nehmen die Sorgen der Volksinitiative sehr ernst. Dies drückt unsere in der Koalition gefundene Stellungnahme deutlich aus. Mit dieser unterstreichen wir die Wichtigkeit und Stringenz unserer bisher verfolgten Personalpolitik zugunsten einer verbesserten Unterrichtsversorgung an unseren Schulen. Leitend sind dabei die Ziele eines Versorgungsgrades von 103 Prozent und von 14.500 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die wir auf das Jahr 2019 vorziehen wollen. Insbesondere die Gewinnung von Seiten- und Quereinsteigern wird von uns in den kommenden Monaten in den Blick genommen. Die Landesregierung hat mit ihrem Konzept zum Seiten- und Quereinstieg bereits einen wesentlichen Schritt zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte getan“, so Angela Gorr.
„Darüberhinaus werden sich die Koalitionsfraktionen intensiv darum bemühen, zusätzliche Ausbildungskapazitäten an beiden Universitäten zu schaffen. Dazu ist es in jedem Falle erforderlich, die universitäre Lehrerausbildung qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln“ ergänzt Florian Philipp.
Für ein Stück mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung den Beschluss gefasst, eine Höhergruppierung der so genannten Ein-Fach-Lehrer – Diplomlehrerinnen und -lehrer mit der Ausbildung für ein Unterrichtsfach nach DDR-Recht – in die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe 13 zu forcieren. Damit sollen diese Lehrkräfte, die in vielen Fällen faktisch mehrere Fächer unterrichten und dies oft in technisch-naturwissenschaftlichen bzw. künstlerisch-musischen Mangelfächern tun, ihren Kollegen mit der Ausbildung für zwei Fächer gleichgestellt werden. Dazu die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Gleichstellung der Ein-Fach-Lehrer war lange überfällig, auch wenn die Bedenken der Verfechter des Abstandsgebots aus Qualifikationsgründen weiterhin bestehen. Im Schulalltag unterrichten diese Lehrerinnen und Lehrer in der Regel mehrere Fächer. Leistung und Befähigung wurden teils über Jahrzehnte bewiesen, wodurch wir die Kriterien zur Gleichbehandlung als erfüllt ansehen. Ähnliche Initiativen unserer sächsischen Kollegen und die zunehmende Konkurrenzsituation auf dem Lehrermarkt bestätigen uns in unserer Entscheidung. Die Höhergruppierung ist eine vertretbare Aufwendung für den Bildungsbereich und stellt gleichzeitig eine Wertschätzung dieser Kollegen dar.“
Dem fügt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Gorr, hinzu: „Die jetzt gefundene Lösung ist eine, die nach jahrelanger Beratung des Sachverhalts den Endpunkt hinter eine schwierige Debatte setzt. Angesichts des langen Zeitraums, in dem die Kontroverse geführt wurde, ist die Höhergruppierung für die betroffenen Lehrkräfte ein erfreuliches Ergebnis. Ich hoffe, dass wir den Lehrkräften eine weitere Motivation für ihre pädagogische Aufgabe geben, indem wir unsere Wertschätzung für ihre Arbeit auch ganz praktisch darstellen.“
Schulgesetznovelle bringt Grundschulverbund auf den Weg
Im Rahmen der heutigen Debatte über die Einbringung der 14. Novelle des Schulgesetzes gab die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, nachstehendes Statement ab:
„Mit dieser Novelle setzen wir zügig wesentliche Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um. Diese betreffen zum einen die Möglichkeit der Schaffung eines Grundschulverbundes in unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden. Zum anderen werden neue, flexiblere Lösungen für den Einsatz von Seiten- und Quereinsteigern an unseren Schulen getroffen und dienen damit der Sicherung der Unterrichtsversorgung. CDU-Bildungspolitik hält damit, was sie versprochen hat.“