Der Landesforst braucht jetzt dringend Hilfe, denn er ist in guten Jahren eine sicherere Einnahmequelle!
Zur heutigen Presseberichterstattung bezüglich einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Seitdem die Schäden im Wald durch das Orkantief ‚Friederike‛ sichtbar und abschätzbar wurden, fordert die CDU-Fraktion eine schnelle Beräumung der Wälder, um Schädlingsbefall zu verhindern. Die schleppende Umsetzung der Beräumung des Waldes und die fehlende Errichtung von ausreichend zusätzlichen Nasslagern in Zusammenhang mit dem trockenen und warmen Sommer, führten zu idealen Lebens- und Vermehrungsbedingungen für den Borkenkäfer. Davor hat die CDU-Fraktion immer gewarnt.
Dass es jetzt zu dieser Situation gekommen ist, war absehbar. Erste realistische Schätzungen aus den Fachgremien von Bund und Ländern ergeben eine Schadenssumme von über 300 Millionen Euro für alle Ereignisse des letzten Jahres für Sachsen-Anhalt. Daraus ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt ein erheblicher Handlungsbedarf. Um die Wirtschaftskraft und die Funktion des Waldes als CO2-Senke wiederherzustellen, bedarf es beispielhaft folgender Maßnahmen:
- Erhöhung der finanziellen Mittel im kommenden Haushalt zur Unterstützung der Forstwirtschaft.
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Forstpersonals durch eine Aufstockung auf 662 Vollzeitäquivalente (VZÄ), wie im Doppelhaushalt 2017/2018 von der Koalition beschlossen, aber bis dato noch nicht umgesetzt wurde.
- Entlastung der Waldbesitzer von den Beiträgen für die Unterhaltungsverbände.
Die CDU-Fraktion stellt sich hinter den Beschluss des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. September 2018, in dem umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der stabilen Forststrukturen benannt sind. Dazu ist auf unsere Initiative hin eine Anhörung im Ausschuss für den 15. November geplant. Auch die Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes muss dort erörtert werden. Klar ist, die Landesregierung ist aufgefordert mit finanziellen Mitteln auszuhelfen, denn der Landesforst ist in guten Jahren eine sichere Einnahmequelle.“
CDU-Fraktion fordert Präventionsplan für Afrikanische Schweinepest
Wie bekannt wurde, hatten sich in Belgien zwei Wildschweine mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert. Entdeckt wurden die verendeten Tiere rund 60 km von der deutschen Grenze entfernt. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Das Auftreten bzw. der Nachweis, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Westeuropa erreicht, ist für die CDU-Fraktion nichts Überraschendes. Seit Monaten warnen wir vor der Einschleppung der ASP und fordern einen Präventionsplan vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE). Der angebliche Strauss an Präventionsmaßnahmen des MULE stellt bei genauerer Betrachtung lediglich einen Maßnahmenkatalog und dessen vorbereitenden Maßnahmen für den Seuchenfall dar. Die Aufklärung der Bevölkerung läuft schleppend, daran kann auch die bundesweite ASP-Plakatierungsaktion nichts ändern. Prävention sieht anders aus.
Die CDU-Fraktion fordert seit langem, dass die Wildschweinpopulation schon vor dem Seuchenfall drastisch reduziert werden muss. Dazu sind entsprechende jagdliche Maßnahmen (z. B. revierübergreifende Drückjagden, zeitweiliger Einsatz von Nachtsichtgeräten, etc.) zu fördern und zu unterstürzen. Die Landkreise sind mit Personal in den Veterinärämtern auszustatten und deren Laboreinrichtungen auf einen möglichen Seuchenfall auszurüsten. Die Kommunikation zwischen den Landkreisen, dem Land und dem Bund muss verstärkt werden. Des Weiteren müssen entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um nötige Vorräte an Zäunen für die Pufferzonenabgrenzung anzulegen. Ein einzelner Zaun wird im Seuchenfall nicht ausreichen. Die bereits angeschafften Wildsammelcontainer sind im Vorfeld des Ausbruchs der ASP im Land zu verteilen und deren Standort zu veröffentlichen. Um wirtschaftliche Einbrüche der Landwirte mit Schweinehaltung und der Ernährungswirtschaft frühzeitig zu vermeiden, ist eine gezielte Marketingstrategie und Aufklärung des Endverbrauchers notwendig.
Alle bestehenden Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, insbesondere zur Einfuhr und der Entsorgung von Fleisch- und Wursterzeugnissen aus ASP-betroffenen Ländern, zur Prävention gegen die ASP sind fortzuführen und umgehend im gesamten Landesgebiet zu intensivieren.“
Katastrophen sind nicht formal, sondern real
Zur heutigen Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung bezüglich der Ablehnung von staatlichen Hilfen für die von Sturm- und Aufforstungsschäden sowie von Dürre betroffenen Waldbesitzern, erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Seit Herbst 2017 muss man die Zustände in Sachsen-Anhalts Wäldern als katastrophal bezeichnen. Erste realistische Schätzungen aus den Fachgremien von Bund und Ländern ergeben eine Schadenssumme von über 300 Millionen Euro für alle Ereignisse des letzten Jahres für Sachsen-Anhalt. Kleinreden nützt an dieser Stelle nichts. Daraus ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt ein erheblicher Handlungsbedarf. Um die Wirtschaftskraft und die Funktion des Waldes als CO2-Senke wiederherzustellen, bedarf es beispielhaft folgender Maßnahmen:
- Erhöhung der finanziellen Mittel im kommenden Haushalt zur Unterstützung der Forstwirtschaft.
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Forstpersonals durch eine Aufstockung auf 662 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
- Entlastung der Waldbesitzer von den Beiträgen für die Unterhaltungsverbände.
- Anpassung der Förderrichtlinien an die Katastrophensituation der Jahre 2017/2018 z. B. durch die Aussetzung der Fördervoraussetzung von 30 Prozent Laubwald für Wiederaufforstung.
Die CDU-Fraktion stellt sich hinter den Beschluss des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. September 2018, in dem umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der stabilen Forststrukturen benannt sind.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist aufgefordert mit den Waldbesitzern empathisch und sachlich umzugehen.“
Ernteausfälle zeitnah entschädigen – Nothilfefonds auflegen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat für die heutige Landtagssitzung eine Aktuelle Debatte zur Dürre und den damit verbundenen Ernteausfällen beantragt. Zur dramatischen Situation der Landwirte sowie möglichen Hilfsprogrammen erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer:
„Sachsen-Anhalt ist dieses Jahr von einem extrem warmen und trockenen Frühjahr und Sommer betroffen. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge von April bis Juli 2018 liegt weit unter der normalen Menge. Dazu kommt, dass die Temperaturen im Tagesmittel zu warm waren. Dieses kann zusammenfassend als extremes Wetterereignis bezeichnet werden, welches stets zu einem wirtschaftlichen Risiko für Landwirte führt. Sowohl der Bund als auch das Land Sachsen-Anhalt haben die Dürre bereits mit einer Naturkatastrophe gleichgesetzt und finanzielle Hilfen in Form eines Bund-Länder-Hilfsprogramms beschlossen. Eine Verwaltungsvereinbarung zur schnellen Auszahlung der Hilfen soll diesbezüglich bis Mitte September zwischen Bund und Länder abgestimmt werden. Die CDU-Fraktion begrüßt dieses. Eine Ausschüttung dieser Hilfen muss zeitnah und einheitlich erfolgen. Hierbei sollten die tierhaltenden Betriebe vorrangig berücksichtigt werden.
Die Aktuelle Debatte der CDU-Fraktion dient aber nicht nur der Diskussion über die Umsetzung der finanziellen Hilfen. Sie macht deutlich, dass es künftig vorbeugende Maßnahmen geben muss. Die CDU-Fraktion strebt einen Nothilfefonds unter Mitwirkung der Landwirte, Waldbesitzer, Landgesellschaft und Kommunen an, welcher außerhalb des Landeshaushalts organisiert wird. Dieser Fonds für Naturkatastrophen soll nicht ausschließlich der Landwirtschaft dienen.
Allerdings können wirtschaftliche Risiken nicht immer auf Länder und Gesellschaft übertragen werden. Vorstellbar wäre es, das Versicherungssystem der Landwirte anzupassen. So könnte beispielsweise der Ausfall der Ernte durch Trockenheit ein bezahlbarer Versicherungsgegenstand werden.“
Ernteschäden haben nationales Ausmaß erreicht
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner hat am heutigen Tage ein Bund-Länder-Hilfsprogramm in Höhe von rund 340 Millionen Euro für existenzbedrohte Betriebe vorgeschlagen. Dafür werden vom Bund etwa 150 bis 170 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und durch die Länder verdoppelt. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Die Feststellung, dass die aktuelle Dürre ein nationales Ausmaß angenommen hat und damit als Naturkatastrophe eingestuft wird, ist zu begrüßen. Ein positives Signal ist die Zusage finanzieller Unterstützung durch den Bund für existenzgefährdete Betriebe in einem Bund-Länder-Hilfsprogramm. Dieses Hilfsprogramm muss zeitnah und einheitlich in den einzelnen Bundesländern ausgeschüttet werden.“
EuGH-Urteil falsches Signal an Forschungsstandort Sachsen-Anhalt
Der Europäische Gerichtshof entschied diese Woche, dass die Pflanzen, die durch gezielte Veränderungen des Erbgutes mittels Crispr/Cas9-Verfahren gezüchtet wurden, unter die europäische Richtlinie für genetisch veränderte Organismen fallen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses, Bernhard Daldrup:
„Es ist bedauerlich, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Pflanzen, die mittels Crispr/Cas9-Verfahren gezüchtet wurden, gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gleichzusetzen sind. Anders als bei der Transgenese wird bei dem Crispr/Cas9-Verfahren kein (art-)fremdes genetisches Material in das Erbgut der Pflanze eingefügt, sondern gezielte punktuelle Veränderungen (Mutationen) herbeigeführt. So können Pflanzen generiert werden, die beispielsweise immun gegen bestimmte Erkrankungen sind. Die herkömmliche Züchtung solcher Pflanzen ist langwierig und im Vergleich teurer.
Das Urteil ist ein falsches Signal an unsere heimische Wirtschaft und den Forschungs- und Züchtungsstandort Sachsen-Anhalt. Eine künftige internationale Wettbewerbsfähigkeit wird es unter diesen Voraussetzungen nicht mehr geben. Die vielfältigen Züchtungsansprüche können schwerlich von den klein- und mittelständischen Forschungsunternehmen in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
Ebenso trifft diese Entscheidung auch die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Möglichkeit Pflanzen anzubauen, die durch diese gewünschten Mutationen z. B. stressunempfindlicher gegenüber Hitze und Trockenheit werden, ist quasi genommen worden. Durch solche Züchtungen müssten die Landwirte extreme Ernteausfälle wie dieses Jahr nicht mehr erdulden. Auf Grund der Stigmatisierung der im Crispr/Cas9-Verfahren hergestellten Pflanzen als GVO wird dies auf lange Sicht hin nicht realisierbar sein. In ihren Anbaumöglichkeiten eingeschränkt, werden die Betriebe aus Sachsen-Anhalt dem internationalen Druck kaum noch standhalten. Das Urteil ist eine gesamtgesellschaftliche vertane Chance.
Des Weiteren muss nun geprüft werden, wie Importe aus nicht-EU Ländern, welche andere Gentechnikgesetze und -kennzeichnungen haben, noch in die heimische Lebens- oder Futtermittelindustrie integriert werden können. Dieses Urteil wird ein Drahtseilakt für die künftigen Generationen.“
Anhaltende Dürre macht Landwirten in Sachsen-Anhalt zu schaffen
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt berichtete in der letzten Kabinettssitzung über die dürrebedingte extreme Lage der Landwirte in Sachsen-Anhalt. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob die diesjährige extreme Dürre mit einer Naturkatastrophe gleichzusetzen sei. Darüber hinaus machte die Ministerin Hoffnung, dass nächstes Jahr die ersten finanziellen Hilfen ausgeschüttet werden könnten. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Es brennt jetzt bei den Landwirten und dies ist nicht nur metaphorisch zu verstehen. Die finanziellen Einbußen der Landwirte können nicht erst kommendes Jahr entschädigt werden. Die Hilfen müssen so schnell wie möglich bereitgestellt und ausgeschüttet werden. Nächstes Jahr ist es für die Existenz einiger Landwirte zu spät. Für eine schnellstmögliche und weitestgehend unkomplizierte finanzielle Hilfe durch Bund und Länder ist die Notstandssituation auszurufen.
Aus den Ereignissen dieses Jahres müssen vorsorgende Konsequenzen gezogen werden. Das Versicherungssystem der Landwirte muss überdacht werden, so muss z. B. der Ausfall der Ernte durch Trockenheit Versicherungsgegenstand werden. Ebenso ist seitens des Landes bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu prüfen, ob ein Nothilfefonds unter Beteiligung der Landwirte eingerichtet werden kann. Darauf kann dann notfalls zurückgegriffen werden, um schnelle Unterstützung zu gewähren.“
Agrarflächen werden der Bewirtschaftung entzogen
Dem Vernehmen nach haben die Umweltminister der Länder sowie die Bundesumweltministerin auf Initiative des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die kostenlose Übertragung früherer DDR-Flächen vom Bund an die Länder gefordert. Ein entsprechender Beschluss wurde in Bremen zur Umweltministerkonferenz (UMK) herbeigeführt. Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Die Wünsche der Umweltminister der Länder und der Bundesumweltministerin sind nicht realistisch. Die Erhaltung der Flächen, nach der Übertragung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) auf die Länder, ist nicht finanzierbar. Ebenso ist die geplante Stilllegung der Flächen im Sinne des Naturschutzes weit über das Ziel hinaus geschossen. Die bisherigen Flächen reichen aus, um das Naturerbe zu erhalten.
Außerdem muss man bei solchen Aktionen immer Bedenken, dass es sich hierbei auch um den Entzug von potentiell bewirtschafteten Flächen handelt. Eine Stilllegung dieser würde einem Flächenverlust gleichkommen. Den Flächenverlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche lehnen wir ab. Dies widerspricht der möglichst breiten Streuung des Bodeneigentums.“
Unwetterschäden beseitigen – Waldbesitzer unterstützen
Heute behandelt der Landtag den Antrag „Unwetterschäden beseitigen – Wälder für die Zukunft fit machen“. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Extreme Unwetter, wie das Orkantief ‚Friederike‛, werden wiederkehrende Wetterereignisse sein. Die Bäume unserer Wälder halten den starken Stürmen nicht immer stand.
Die Aufarbeitung dieser Schadensereignisse muss auch im Sinne des Waldschutzes schnell geschehen. Derzeit wird deutlich, dass dieses nicht oder nur schwer ohne Unterstützung für die Waldbesitzer zu schaffen ist.
Daher sind die Forderung nach finanziellen Unterstützungen für Waldbesitzer und die Forderung nach der Verlängerung der Ausnahmeregelung zum Kabotageverbot, demzufolge ausländische Verkehrsunternehmen Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes erbringen, für die Aufarbeitung von Schadensereignissen grundsätzlich zu unterstützen. Ferner muss die Zunahme von Schäden durch Extremwetterereignisse natürlich auch in der künftigen strategischen Ausrichtung des Landes einfließen. Dazu gehört auch die Ermittlung des Personalbedarfs, der sich an den Aufgaben und der Fläche orientieren muss.“
CDU-Fraktion distanziert sich vom Leitbild Landwirtschaft
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Claudia Dalbert, stellt umstrittenes „Leitbild Landwirtschaft 2030“ vor. Dazu erklärt das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages ist, Bernhard Daldrup:
„Mit Verwunderung haben wir die Veröffentlichung des Leitbildes Landwirtschaft zur Kenntnis genommen. Dieses Leitbild entspricht nicht den Vorstellungen der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion hatte vielmehr in Gesprächen der Ministerin noch in der vergangenen Woche angeraten, das Leitbild Landwirtschaft 2030 nicht in der jetzigen Form zu veröffentlichen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion lässt der gesamte Entstehungsprozess ideologisch motivierte Strukturen erkennen. 13 namhafte Verbände sind schon während dieses Prozesses aus den Verhandlungen ausgestiegen. Weitere zwei haben nach dessen Abschluss ihre Zustimmung versagt. Damit ist das Leitbild Landwirtschaft aus unserer Sicht nicht konsensfähig und steht gegen die Handelnden aus den praktischen Bereichen der Landwirtschaft, der Tierproduktion und der Tierhaltung.
Dennoch sieht Frau Ministerin das Leitbild Landwirtschaft als ‚eine verbindliche Handlungsgrundlage für die nächsten Jahre‘. Eine Handlungsgrundlage, die über die Legislaturperiode hinweg reicht, ist immer auf eine breite Konsensbasis aufzubauen. Für die CDU-Faktion gelten somit weiter die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.“