Ministerin Dalbert als oberste Naturschützerin schützt den Moorwald nicht
In der heutigen Befragung der Landesregierung wurde die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zum Zustand der Wälder des Harzes in Bezug auf das Raumordnungsverfahren des Projektes Winterberg in Schierke befragt. Dazu erklären der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas:
„Nach dem Rückzug des Investors des Ganzjahresprojektes ‚Natürlich Schierke‛ am Winterberg, lässt das Interesse der Ministerin Dalbert am strengen FFH-Schutzstatus des dort befindlichen Fichtenmoorwaldes nach. Entsprechend der Definition des Lebensraumtyps 91D0 finden sich Fichtenmoorwälder ‚auf feucht-nassen, nährstoffarmen und sauren Torfen‛[1]. Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat nicht nur zu einem massiven Waldsterben geführt, sondern wird voraussichtlich auch die Existenz des Moorwaldes im Harz beeinflusst haben. Es ist anzunehmen, dass die notwendige Bodenfeuchte für Moore fehlen dürfte. Zudem behindern verlichtete Kronen bzw. Kahlschlag das Wachstum der Torfmoose und Zwergsträucher, deren Schutz laut FFH-Richtlinie gewährleistet werden muss. Wenn der Fichtenmoorwald, die Torfmoose und Zwergsträucher zu schützen sind, muss die oberste Naturschützerin des Landes diese auch schützen.
Laut Landeswaldgesetz ist der Flächeneigentümer verpflichtet, binnen dreier Jahre nach einem Kahlschlag für die Aufforstung der Fläche zu sorgen. Fichten wurden seitens des Ministeriums zur Aufforstung als ungeeignet erachtet. Auf Nachfrage, welches Vorgehen dem Eigentümer stattdessen zu raten sei, verweist die Ministerin darauf, lediglich für Auflagen zuständig zu sein. Als oberste Naturschützerin des Landes Sachsen-Anhalt hätten wir mehr Lösungskompetenz erwartet.
Die CDU-Fraktion fordert ein neues, unabhängiges Gutachten zum Fichtenmoorwald. Denn wenn kein schützenswertes Moor mehr vorhanden ist, dann kann das Ganzjahresprojekt auch umgesetzt werden. Sofern sich die oberste Naturschützerin aber weder für den Schutz des Moores einsetzt, noch das Ganzjahresprojekt ermöglicht, dann haben am Ende alle verloren: die Natur, die Menschen vor Ort und die wirtschaftliche Entwicklung. Nach insgesamt 40 Jahren Schattendasein im Sperrgebiet der DDR und nach 30 Jahren der Deutschen Einheit braucht Schierke eine touristische Wiederbelebung.“
[1] https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/91D0_Moorwaelder.pdf
Agrarstrukturgesetz muss akzeptiert werden – Die CDU macht gern Lobbyarbeit für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Agrarstruktur im Land Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Das Thema Agrarstruktur ist ein sehr komplexes, die Landwirtschaft massiv bewegendes und von starken Interessengegensätzen geprägtes Thema. Im November letzten Jahres brachten die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Agrarstrukturgesetz Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Die einhellige Meinung aller Beteiligten und Zielstellung dieses Gesetzentwurfs sind, den Ausverkauf an landwirtschaftlichen Flächen zu erschweren, um Ackerland vor Spekulationen zu schützen und die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe im Wettbewerb zu unterstützen.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gingen sowohl bei den einzelnen Fraktionen als auch im Landwirtschaftsausschuss zahlreiche Stellungnahmen aller beteiligten Verbände und berufsständischen Zusammenschlüsse ein. Dies zeigt wiederum, dass die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit sehr wichtig ist und Raum für zahlreiche Diskussionen bietet.“
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Angesichts der Einschränkungen durch die aktuelle Pandemielage wurden vermehrt schriftliche Anhörungen und Anhörungen im Wege von Videokonferenzen durchgeführt. Es ist allerdings festzustellen, dass auch aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen eine vernünftige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Anhörungen und Fachgesprächen derzeit nicht umsetzbar ist. Daneben besteht ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Für die vielen bäuerlichen Betriebe im Land machen wir gern Lobbyarbeit. Der Vorwurf der Grünen entspricht nicht den Tatsachen und ist allein dem Wahlkampf geschuldet. Dass die Materie äußerst schwierig ist, zeigt, dass es bis jetzt keinem Land gelungen ist, ein solches Gesetz zu verabschieden. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich am weitesten.“
Hoffnungsschimmer für unsere Wälder
Zur Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), in Quedlinburg ein Fachinstitut für Waldschutz ansiedeln zu wollen, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des BMEL, am Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg ein Fachinstitut für die Bereiche Waldschutz und widerstandsfähiger Wald anzusiedeln. Angesichts des kürzlich veröffentlichten Waldzustandserhebung, ist der Zustand unserer Wälder besorgniserregend und so schlecht, wie seit 1984 nicht mehr. Weisen der Großteil der Baumkronen Verlichtungen auf, begünstigt der Lichteinfall die rasante Ausbreitung von Gräsern, die vielen Baumarten die Möglichkeit der natürlichen Naturverjüngung nehmen. Die Ankündigung der Bundesministerin Klöckner geben Hoffnung, den Klimawandel im und mit dem Wald wissenschaftlich zu begleiten und den notwendigen Waldumbau nachhaltig und ideologiefrei zu vollziehen.“
Der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dietmar Krause, ergänzt: „Eine aktive Bewirtschaftung unserer Wälder ist unerlässlich, um sowohl die Multifunktionalität derselben zu erhalten, besonders aber um CO2 zu binden. Die Ansiedlung des Fachbereichs kann daher nicht nur als Hoffnungsschimmer für die Zukunft unserer Wälder gesehen werden, sondern ermöglicht uns, einen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu leisten.“
Wald: Nur Hand in Hand ist die Waldkatastrophe zu bewältigen
Zur heutigen Regierungserklärung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, „Für die Wälder der Zukunft: Was wir jetzt tun müssen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Unser Wald stirbt nicht erst seit gestern. Seit Anfang des Jahres 2018 weist die CDU-Fraktion den grünen Koalitionspartner gebetsmühlenartig darauf hin, was die Konsequenz aus der nicht erfolgten Beräumung des Waldes von Totholz und der Reduzierung der Stellen im Forst ist. Angesichts der mittlerweile massiven Schädigungen bei vier von fünf Bäumen sowie der ausgedünnten Krone jedes dritten Baumes ist diese Blockadehaltung, rückblickend betrachtet, mehr als fragwürdig.
Wir wiederholen unsere Forderungen aus der Antragsinitiative der CDU-Fraktion vom Februar 2018. Wir fordern:
- zusätzlich zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten 5 Millionen Euro pro Jahr für die Beräumung, den Waldvoranbau und der Wiederaufforstung;
- den Einsatz der Landesregierung gegenüber dem Bund für die Umschichtung von mindestens 40 Millionen Euro aus dem Klimafonds zu Gunsten der Wälder Sachsen-Anhalts;
- die Sicherung der Qualität in der Forstwirtschaft durch Personalaufwuchs sicher zu stellen;
- Maßnahmen für die Prävention und die Bekämpfung von Waldbränden zu ergreifen;
- klimaresilientere/robustere Baumarten für die Wiederaufforstung in Betracht zu ziehen und
- den Wildverbiss durch eine strukturierte Altersklassenbewirtschaftung zu reduzieren.
Dass das Waldsterben das Ergebnis eines seit dem Jahr 2017 andauernden Prozesses aus Sommer- und Winterstürmen, Dürren und Schädlingsbefall ist, ist unbestritten. Aber das Ausmaß der Schäden zeigt, die Waldkatastrophe können wir nur Hand in Hand bewältigen. Wir freuen uns daher, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die zuständige Ministerin endlich Einsicht und Verantwortungsbewusstsein zeigen. Inwiefern dies den Weg für eine Waldpolitik mit Zukunft bereitet, wird sich aber noch zeigen.“
Schluss mit Schuldzuweisungen – Prävention betrifft uns alle
Zur heutigen Berichterstattung der dpa zur bislang fehlenden Umsetzung des Landtagsbeschlusses zu Präventionsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erklärt der landwirtschaftliche Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dietmar Krause:
„Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in unseren Nachbarbundesländern immer weiter aus. Bislang sind in Sachsen und Brandenburg 611 Fälle bestätigt worden. Spätestens der Verdachtsfall eines tot in der Elbe bei Magdeburg geborgenen Wildschweins hätte für das zuständige Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein Weckruf sein müssen. Der Landtagsbeschluss „Maßnahmen der Seuchenprävention vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest ergreifen“ vom 15. Oktober 2020 (Drs. 7/6747) ist bis heute noch nicht umgesetzt. Nach diesem Beschluss soll das Land die Gebühren der Trichinenschau übernehmen und eine Abschussprämie gewähren soll.
Passives Monitoring und eine Erhöhung des Jagddrucks sind notwendige Instrumente, um die drohende Seuche so lange wie möglich fernzuhalten, bzw. einen Ausbruch frühestmöglich nachzuweisen. Der Großteil der Bundesländer hat bereits eine Pürzelprämie ausgelobt oder die Gebühren für die Trichinenschau übernommen. Sachsen-Anhalt muss jetzt handeln, denn mit jedem weiteren Tag, verlieren wir wichtige Zeit in der Prävention.“
Der finanzpolitische Sprecher, Guido Heuer ergänzt: „Das Finanzministerium hat bereits am 18. Dezember 2020 die Verwendung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Prämien freigegeben. Warum das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft den Landtagsbeschluss nicht umsetzt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei einem fehlenden Mittelabfluss von insgesamt über 40 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020 muss man davon ausgehen, dass 3 Millionen Euro leicht zu finanzieren wären. Der Hinweis des Ministeriums entbehrt daher jeder Grundlage. Es gilt immer noch der Haushaltsgrundsatz, zuerst eigene Haushaltsmittel zu verwenden, bevor Mittel aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Scheinbar versucht das Ministerium Gelder für eigene ideologische Ideen zu bunkern, bevor es die Jäger bei der Seuchenprävention unterstützt.“
Komplexes Gesetz offenbart erhöhten Anhörungsbedarf
Das Agrarstrukturgesetz soll die Gesetze zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr (Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und landesrechtliche Ausführungsvorschriften) in einem Gesetz zusammenführen. Stellungnahmen im Zuge des Anhörungsverfahrens zeigen schon jetzt die Komplexität des Vorhabens. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Die Hauptziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes sind, die Tätigkeiten von Investoren in Sachsen-Anhalt zu regulieren, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und der Forderung nach einer breiten Streuung des Bodeneigentums zu entsprechen. Dabei sollen die nachhaltige Sicherung und Förderung einer leistungsfähigen und vielfältigen Agrarstruktur gewährleistet werden. Erste Stellungnahmen u. a. des Landkreistages oder des Leibniz-Institutes für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) zeigen, wie komplex das Thema ist und die unterschiedlichen Interessen aller Akteure aufeinanderprallen.
Das land- und forstwirtschaftliche Eigentum sind Lebens- und Erwerbsgrundlage und zugleich ein wichtiger Identifikationsfaktor der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ziel der CDU-Fraktion ist, die Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige Entwicklung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aktiv zu gestalten. Das Engagement außerlandwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge.
Dies hat uns veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücksverkehrs zu novellieren. Um diese rechtssicher zu gestalten, sollten wir uns im Verfahren die notwendige Zeit geben. Die Pandemielage erschwert die Beratungen zum Gesetz zusätzlich, denn auf umfangreiche, notwendige Anhörungen müsste größtenteils verzichtet werden. Daneben besteht aber ein erhöhter Aufklärungsbedarf zu den Zielen der Gesetzesinitiative. Wir gehen mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode davon aus, dass die angesetzte Terminierung für das Verfahren nicht genügt, um den Anforderungen an ein rechtssicheres und akzeptiertes Gesetz gerecht zu werden.
Die Behauptung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion würde das Zustandekommen des Gesetzes verhindern wollen, entbehrt daher jeglicher Grundlage. Vielmehr zeigt das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen im Punkt ‚Landwirtschaftlicher Bodenmarkt neu regeln‛ (730-735), dass sie den jetzigen Gesetzentwurf so nicht umsetzen wollen, da ihre ideologischen Ziele im Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben.“
Wir müssen endlich handeln!
Den Wäldern Sachsen-Anhalts wurde insbesondere durch Stürme, Trockenheit und Schädlingsbefall in den letzten Jahren stark zugesetzt. Zusätzliche Schäden durch Verbiss im Landeswald aufgrund der steigenden Reh- und Wildschweinbestände hat aktuell auch der Bericht des Landesrechnungshofes aufgezeigt. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Dietmar Krause, der finanzpolitische Sprecher, Guido Heuer, und der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„In der Leitlinie Wald 2014 wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie verbindlich festgeschrieben, dass zur Anpassung an den Klimawandel, Risikofaktoren auszuschließen sind. Mit einem Überangebot an Nahrung und milde Winter werden zwar Ursachen für die steigenden Wildbestände benannt, aber Lösungsmöglichkeiten zur Regulierung der Bestände nicht. Nur ein ganzheitlicher und wildbiologisch durchdachter Ansatz kann zu einer gezielten Bestandsregulierung führen. Dazu gehört, nicht die Schonzeiten zu verkürzen, sondern die konkreten Wildbestände zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. So muss die Altersklassenbewirtschaftung nach Abschussplan bei allen wiederkäuenden Schalenwildarten wieder eingeführt werden. Das fordert die CDU-Fraktion seit 2018.
Mit Blick auf die derzeitige Seuchenlage (Afrikanische Schweinepest) müssen endlich die gewährte Prämie von 50 Euro für jedes erlegte Wildschwein und die notwendigen rechtlichen Regelungen im Landesjagdgesetz umgesetzt werden (Bejagungsschneisen, Regelung zu überjagenden Hunden). Die Anregungen des Landesrechnungshofes, ein Wildtiermanagement aufzubauen, sollte aufgegriffen werden. In Zeiten fehlender Absatzmärkte durch die Corona-Pandemie ist es zudem ein starkes Zeichen, die regionale Vermarktung von Wildfleisch zu unterstützen und bspw. im Rahmen der Mittagsversorgung in Unternehmen einen ‚Wildfleischtag‛ einzuführen.“
Erhalt und Wiederaufbau klimastabiler Wälder ist eine Generationenaufgabe – 500 Millionen Euro für Waldeigentümer
Heute pflanzten die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sowie die CDU-Fraktionsmitglieder Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch, Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Guido Heuer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Hohen Holz bei Oschersleben junge Traubeneichen. Die Pflanzaktion der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald soll auf die Notwendigkeit des Waldumbaus aufmerksam machen. Zugleich hat das Bundeswaldministerium erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie in Höhe von 500 Millionen Euro für den Wald entwickelt, um geschädigte Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Guido Heuer, forstpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt:
„Aufgrund der massiven Waldschäden insbesondere auch im Land Sachsen-Anhalt, sind viele Waldeigentümer nicht mehr in der Lage, die benötigten Mittel für eine zügige Wiederbewaldung aufzubringen. Die Dürresommer der letzten Jahre, die drastische Zunahme an Käferkalamitäten und den daraus resultierenden Preisverfall auf dem Holzmarkt, welcher durch die Corona-Pandemie verstärkt wurde, sind nicht zu übersehen. Ich begrüße außerordentlich die Unterstützung der Waldeigentümer durch Ministerin Julia Klöckner und bedanke mich für ihren Besuch im Landkreis Börde. Die heutige Pflanzaktion zeigt auf, dass der Erhalt und Wiederaufbau klimastabiler Wälder eine Generationenaufgabe ist und wir in der Verantwortung stehen, unseren Beitrag zu leisten. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist daher auch eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldflächen nach den Programmen PEFC oder FSC.“
„Weitere 200 Millionen Euro werden im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ‚Wald & Holz‛ für die Förderung von Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und das Bauen mit Holz seitens des Bundes bereitgestellt. Die Maßnahmen des Bundes ergänzen die Landesprogramme und müssen jetzt bürokratiearm und schnell an die Waldeigentümer ausgereicht werden“, ergänzt der CDU-Abgeordnete Bernhard Daldrup, Vorsitzender des Ausschusses Landwirtschaft und Forsten des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Wir stärken unsere Landwirte als verlässliche Säulen des ländlichen Raums
Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute das Agrarstrukturgesetz im ersten Entwurf beraten. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, Mitglied der Arbeitsgruppen Landwirtschaft und Umwelt sowie Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft:
„Die Land- und Forstwirtschaft sowie das land- und forstwirtschaftliche Eigentum sind ein wichtiger Identifikationsfaktor der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ziel unserer Politik ist, die Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige Entwicklung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aktiv zu gestalten. Das Engagement außerlandwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge. Dies hat uns veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücksverkehrs zu novellieren.
Hauptziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes sind,
- die Tätigkeiten von Investoren in Sachsen-Anhalt zu regulieren,
- die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und
- der Forderung nach einer breiten Streuung des Bodeneigentums zu entsprechen.
Die nachhaltige Sicherung und Förderung einer leistungsfähigen und vielfältigen Agrarstruktur sollen gewährleistet werden. Hinweise auf eine drohende Aushöhlung des Grundstückverkehrsrechts werden aufgenommen und die Geschäftsanteilskäufe an Unternehmen mit nicht unerheblichem landwirtschaftlichem Bodeneigentum einer Zustimmungspflicht unterworfen.
Die Gesetze zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr (Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und landesrechtliche Ausführungsvorschriften) werden in einem Gesetz zusammengeführt. Vorgesehen ist künftig auch eine Anzeigepflicht des Pächters. Neu ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht.
In einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss werden wir dieses Gesetz mit den Fachverbänden erörtern.“
Pürzelprämie jetzt auszahlen
In einer digitalen Sprechstunde des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wurde rund um das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) diskutiert sowie seitens der Ministerin über die bisherigen Vorkehrungen für den Seuchenfall und Präventivmaßnahmen informiert. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und der umweltpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Im Oktoberplenum hat der Landtag von Sachsen-Anhalt dem seitens der CDU-Fraktion initiierten Antrag der Koalitionsfraktionen zur ASP zugestimmt. Wir begrüßen, dass das Ministerium die geforderte Anschaffung fester Zäune sowie die notwendigen Kadaverabdeckhauben umsetzt. Die Erweiterung der bestehenden Sachverständigengruppe durch Vertreter der Verbände verbessert die notwendige Präventionsarbeit, um einen Eintrag des Virus nach Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken.
Angesichts dessen, dass ein Großteil der Wildschwein-Jagdstrecke zum Jahresende erzielt wird, muss die Pürzelprämie jetzt ausgezahlt werden. Die im Antragstext enthaltene Frist von 4 Wochen für das Inkrafttreten der Pürzelprämie ist abgelaufen. Das Ministerium ist hier aufgefordert, unverzüglich zu handeln und auch die Gebühren für die Trichinenschauen zu übernehmen.“