MZ-Berichterstattung: CDU-Fraktion hat nicht beschlossen, das Erste abzuschalten
Die CDU-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt hat auf ihrer Klausurtagung nicht beschlossen, das ARD-Hauptprogramm abzuschalten. Damit reagiert die Fraktion auf die Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung.
Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze: „Die Fraktion hat sich heute wiederholt über die Struktur und den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterhalten. Dabei haben wir die Vorschläge der Rundfunkkommission begrüßt, die eine Präzisierung des Auftrages und eine Straffung der Struktur beinhalten.
Die Fraktion hat ihr Ziel unterstrichen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen von einer Mehrfachveranlagung beim Rundfunkbeitrag zu entlasten. In diesem Zusammenhang hat die Fraktion beschlossen, den bekannten Vorschlag des Staatsministers Robra weiter zu verfolgen. Kern des Vorschlages war es, dass das Erste als Schaufenster der Regionen und das ZDF als bundesweiter Sender dient. Von einer jetzigen Abschaltung des Ersten war niemals die Rede und wurde auch nicht beschlossen.“
1,2 Millionen Euro für Rundfunkanbieter in Sachsen-Anhalt, Kurze: „Private Medien sind besonders in Krisenzeiten Garant für verlässliche Informationen“
Dank der intensiven Zusammenarbeit der CDU-Fraktion mit der Staatskanzlei und der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist es den privaten Medienanbietern unseres Bundeslandes möglich, Umsatzverluste aufgrund von Maßnahmen zur „Corona-Eindämmung“ aus dem Jahr 2021 teilweise zu kompensieren. Dazu stellt das Land insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, begrüßt dieses Angebot ausdrücklich. Die CDU-Fraktion beweist damit, dass Meinungs- und Medienvielfalt und besonders deren Erhalt wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft sind. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch unsere privaten Medien Garant für zuverlässige und zeitnahe Informationen sind. Die getroffene Regelung sichert die Existenz der in Sachsen-Anhalt zugelassenen privaten Medienanbieter. Das breite Informationsangebot, auch auf lokaler und regionaler Ebene, stellt eine Grundsäule unserer Demokratie und damit unserer Gesellschaft dar. Besonders in Krisenzeiten ist ein zuverlässiger Informationsfluss unverzichtbar für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes.“
Kultureinrichtung ARD – Kurze: „Entscheidung hat einen faden Beigeschmack“
Die ARD-Intendanten haben in Köln beschlossen, dass die Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur in Weimar errichtet wird. Dafür gehen die Aufgaben der ARD-Koordinierung Kultur vom Bayerischen Rundfunk an den Mitteldeutschen Rundfunk nach Halle über. Der Start soll 2022 erfolgen.
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, ist enttäuscht über diese Entscheidung. „Wir bedauern, dass die Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur nicht ebenfalls nach Halle, sondern nach Weimar geht – trotz der in Halle vorhandenen Angebote, Kompetenzen und Erfahrungen im Kulturbereich. Die Gründe dafür sind nicht erkennbar und haben einen faden Beigeschmack. Es entsteht der Eindruck, dass diese Standortentscheidung unmittelbar mit der Ablehnung der Beitragserhöhung im Zusammenhang steht. Darum ist die Übergabe der Koordinierungsaufgaben an den MDR zwar erfreulich, aber insgesamt nur ein schwacher Trost. Das ist kein gutes Vorzeichen für die anstehenden Diskussionen um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“
Schulenburg: Ein Zukunftszentrum in Sachsen-Anhalt wäre ein historischer Zugewinn
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Ansiedlung des Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit erklärt der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Die CDU-Fraktion unterstützt die Bewerbungen unserer Kommunen zur Ansiedlung des „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ bei uns in Sachsen-Anhalt. Die Gründung eines Zukunftszentrums in Sachsen-Anhalt wäre ein historischer Zugewinn für das ganze Land.
Die finanzielle Unterstützung der Kommunen im Bewerbungsverfahren müssen wir im zuständigen Ausschuss und bei den Haushaltsverhandlungen diskutieren. Wir sind davon überzeugt, dass es rechtliche Rahmenbedingungen sowie überzeugende Konzepte benötigt, um potentielle Bewerber unterstützen zu können.“
Nach Rundfunkurteil und Beitragserhöhung: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschleunigen
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. August 2021 zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wurde Klarheit geschaffen und der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36€ erhöht. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Entscheidung der Karlsruher Richter haben wir ausgewertet und in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich zeigt das Urteil aber auch die fehlenden Partizipationsmöglichkeiten für die gewählten Vertreter der Landesparlamente, insbesondere bei der Frage zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages. In dieser Frage haben wir eine bundesweite Diskussion angestoßen. Als Fraktion werden wir uns weiter für die Umsetzung, der von der KEF geforderten Strukturreformen stark machen.
Rainer Robra, Kultur- und Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt dazu: „Bei der Debatte um Auftrag und Struktur werden wir auf beitragsstabilisierende Elemente achten. Dazu gehört eine strikte Kostentransparenz, die offenlegt, wofür das Geld der Beitragszahler von den Anstalten ausgegeben wird. Daran können auch weitere Vorgaben der KEF für mehr Wirtschaftlichkeit anknüpfen.“
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als eine starke Säule für die mediale Grundversorgung unerlässlich. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Damit er zukunftsfähig wird und bezahlbar bleibt, müssen wir jetzt die Struktur- und Auftragsreform weiter vorantreiben. Wie das geht, zeigt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der bereits große Reformbemühungen unternommen hat.“, so Kurze abschließend.
Kurze zu BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Haben mit konsequenter Haltung die notwendigen Strukturdiskussionen angestoßen. Diese gilt es nun fortzuführen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) hat heute sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und der damit abgelehnten Erhöhung des Rundfunkbeitrags bekanntgegeben. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir haben vor der höchstrichterlichen Entscheidung natürlich Respekt und werden das Urteil in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen.
Unser gemeinsames Ziel muss weiterhin sein, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft hoch zu halten. Diese Akzeptanz bemisst sich auch an der Höhe des Rundfunkbeitrages. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben.
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Forderungen der KEF endlich umzusetzen und offene Einsparpotentiale konsequent auszuschöpfen. Die notwendigen Strukturreformen müssen vorangetrieben werden. Eine kritische Debatte über die Größe und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jetzt bundesweit notwendig.
Ein gutes Beispiel ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Strukturen sowie einem transparenten Umgang der Beitragsgelder Maßstäbe setzt. Der 3-Länder Anstalt ist durch die länderübergreifende Struktur mit den Landesfunkhäusern eine regionale und ausgewogene Berichterstattung bei effektivem Finanzumgang möglich.“
Kurze: KEF-Zahlungssperre für WDR-Neubau nach Verdreifachung der Kosten ist gutes Signal für die Beitragszahler
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die Zahlung von weiteren 69,1 Millionen Euro für den Neubau des WDR-Filmhauses gestoppt, nachdem sich die Kosten für das Bauprojekt verdreifacht haben. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Baukostensteigerung auf 240 Millionen Euro von ursprünglich geplanten 80 Millionen Euro sind für die Beitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu rechtfertigen. So kann nicht mit den Geldern der Beitragszahler umgegangen werden. Es ist ein gutes Signal für alle Beitragszahler, dass die zuständige Kommission den Bau gestoppt hat und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut auf den Prüfstand kommt. Das Beispiel zeigt, dass wir mit der Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags richtig gelegen haben, da so unnötige Kosten verhindert und notwendige Strukturreformen weiter vorangetrieben werden können.“
Im aktuellen 22. KEF-Bericht ist auf Seite 200 von „erheblichen Transparenzdefiziten und erheblichen Kostensteigerungen, die die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut zum Prüffall machen“ die Rede. Zudem soll laut Bericht geklärt werden, „ob eine alternative Lösung nicht wirtschaftlicher sei.“
„Klar ist, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrags- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und auch bezahlbar bleiben.
Wir begrüßen diesen Schritt der KEF daher ausdrücklich und sind gespannt, wie sich die Kommission im Frühjahr 2022 in ihrem 23. Jahresbericht zur Sanierung des WDR-Filmhauses äußern wird “, so Markus Kurze abschließend.
Kurze: Novellierung des MDR-Staatsvertrages schafft Vertrauen
Zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die drei mitteldeutschen Länder bekennen sich zu ihrem MDR. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Mit der Neufassung wird eine ausgeglichene und gerechtere Aufteilung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben sowie auch der damit verbundenen Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekte an den drei MDR-Standorten gefördert werden.
Der MDR hat eine bedeutende Stellung für den Medienstandort Mitteldeutschland. Umso wichtiger ist es, dass der MDR dazu beiträgt, die Vielfalt des Wirtschafts‐ und Medienstandortes zu erhalten. Der MDR sollte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erfüllung seines Programmauftrages seine Beiträge grundsätzlich in den drei Ländern seines Sendegebietes herstellen und die freien Mitarbeiter in die Personalvertretung miteinbeziehen.
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zum MDR. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen und ist ein starkes Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Angesichts der Diskussion um die Beitragsstabilität und zur Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung ist es wichtig, ausgewogen und breit zu informieren. Der Beitragszahler fordert genau das von der Politik und wir fordern das von den öffentlich-rechtlichen Sendern!“
Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden
Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich heute erneut mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist richtig und wichtig, er ist aber zu groß und zu teuer geworden. Es ging nicht um 86 Cent oder wie oft behauptet, um 2 Brötchen! Es ging um 32 Milliarden Euro Beitragsgelder und dazu sollten weitere 1,5 Milliarden Euro durch die Erhöhung kommen. Seit Jahren setzt sich die CDU-Fraktion für eine Stabilität des Rundfunkbeitrages und Reformen ein. So war es uns 2016 ein besonderes Anliegen, die Beitragsstabilität in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. In einer Grundsatzdebatte 2018 hatte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Beitragsstabilität über 2020 hinaus ausgesprochen. Wir sind in unserem Handeln immer stringent gewesen. In den jüngsten Diskussionen sind wir auch nicht von unserer Position abgewichen und haben diese für unsere Bürgerinnen und Bürger vehement verteidigt.
Wir wissen um die Wichtigkeit des öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkanstalten sind gerade im Zeitalter von ‚Fake News‛ eine vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung. Entsprechend des Grundversorgungsauftrages sollen Information, Bildung und Kultur in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten im Mittelpunkt stehen.
Die CDU-Fraktion ist sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst. Der bestehende Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters neu definiert werden, bevor weiter über die Form und Höhe der Finanzierung gesprochen wird. Der Umfang und die Schwerpunkte des Auftrags müssen sachgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden. Zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Die CDU-Fraktion wird ihren Beitrag dazu leisten.“
Mehr Qualität durch Anpassungen an die Digitalisierung
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Staatsvertrag bekennen sich die drei mitteldeutschen Länder zu ihrem MDR. Gerade nach der Debatte in den letzten Monaten ist das ein starkes Signal. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
Der Staatsvertrag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung, wonach die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus Mitgliedern des politischen Umfeldes erfolgen soll. Ferner wurde der Rundfunkrat an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und erweitert. Dies führt allerdings zu einer unausgewogenen Sitzverteilung im Rundfunkrat, welche es auszugleichen gilt.
Der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen trägt die Änderung des MDR-Staatsvertrages Rechnung. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung kann die Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet noch besser verzahnt werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zum MDR und hat auch in den vergangenen Monaten immer zum MDR gestanden. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen, die im Ausschuss diskutiert werden müssen.“