Kurze: 30 Leinwände in 17 Kinos in Sachsen-Anhalt digitalisiert
Seit Kurzem liegt die Schlussrechnung über das Programm zur Förderung der Umstellung der Filmtheater auf digitale Kinotechnik für Kriterienkinos in Sachsen-Anhalt vor. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit der voranschreitenden Digitalisierung entstanden bei den kleineren Kinos insbesondere in den ländlichen Räumen erhebliche Anpassungsbedarfe. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben daher noch Ende der Fünften Wahlperiode im Landtag beschlossen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt durch eine entsprechende Kofinanzierung an einem Bundesprogramm zur Förderung der Kinodigitalisierung beteiligt.
Kurze: Mindestlohnregelungen nachbessern und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung schützen
Auf der Europakonferenz der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 19. Januar in Brüssel wurde u. a. gefordert, die Mindestlohnregelung unbürokratischer zu gestalten und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Es ist festzustellen, dass die Regelungen zum Mindestlohn für die Betroffenen in der Anwendung z. T. erhebliche bürokratische Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Unions-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat in einer Entschließung gefordert, die Ausführungsbestimmungen nachzubessern, um Unternehmen und staatliche Stellen von Bürokratie und Verwaltungsaufwand zu entlasten. Besonders klein- und mittelständisch geprägte Unternehmen, welche den überwiegenden Teil der Unternehmen in Deutschland darstellen, beklagen den erheblicheren Mehraufwand, der insbesondere bei der Lohnbuchhaltung zum Tragen kommt.“ (mehr …)
Kurze: LINKE gönnt Bürgerinnen und Bürgern Senkung des Rundfunkbeitrags nicht
Der Landtag wird auf seiner morgigen Sitzung den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) verabschieden. Dieser sieht erstmalig eine Senkung des Rundfunkbeitrags vor. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht und fällt mit der Höhe des Rundfunkbeitrags. Mit dem 16. RÄStV wird nach Jahrzehnten des steigenden Betrags erstmalig eine Senkung vollzogen. Mit dieser Entscheidung werden klare Maßgaben umgesetzt, die schon vor der Umstellung der Rundfunkfinanzierung auf ein Beitragssystem gegeben wurden. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte beschlossen (Drs. 6/566), dass etwaige sich ergebende Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Bürgerrinnen und Bürgern und Unternehmen zurückzugeben sind. Gerade weil die Umstellung auf einen Rundfunkbeitrag eine Gerechtigkeitslücke zugunsten der ehrlichen Betragszahlerinnen und Beitragszahler schließt, erstaunt das Verhalten der LINKEN. Sie gönnt ihnen die Senkung des Rundfunkbeitrags ganz offenbar nicht. Wenn der LINKEN die jetzige Senkung zu gering ist, ist sie herzlich eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Stellschrauben sie drehen möchte, um höhere Senkungspotenziale zu erschließen.
Kurze: Ausgeglichene Haushalte sind Daueraufgabe der Politik
Der Deutsche Bundestag hat heute den Bundeshaushalt für 2015 verabschiedet. Darin ist erstmals seit 1969 keine Neuverschuldung mehr vorgesehen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Erstmals seit 45 Jahren ist es gelungen, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu verabschieden. Ist der entsprechende politische Wille vorhanden, können staatliche Ausgaben also aus den vorhandenen Einnahmen gedeckt werden, ohne ständig die Steuern zu erhöhen. Jetzt kommt es darauf an, dass ein ausgeglichener Haushalt keine Eintagsfliege bleibt, sondern dauerhaft zur Richtschnur politischen Handelns wird – im Bund wie in den Ländern. (mehr …)
Kurze: Kein Elektronikschrott zum Jahreswechsel
Der Landtag hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes verabschiedet. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit der heutigen Gesetzesverabschiedung steht fest: Die analogterrestrische Rundfunkverbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) wird weiter ermöglicht. Damit verwandeln sich die UKW-Radios im Lande zum Jahreswechsel nicht reihenweise in Elektronikschrott. Künftig richtet sich ein möglicher Umstieg auf Digitalradio nach dem Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer.
Die Gesetzesnovelle stärkt und gibt Planungssicherheit für unsere Landessender SAW und Brocken/89.0 RTL für die nächsten 10 Jahre und entlastet lokale und regionale Rundfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt, wenn eine Heranführung des Sendesignals an einen Einspeisepunkt des Kabelnetzes nur außerhalb ihres eigentlichen Verbreitungsgebietes möglich ist.“
Kurze: Rundfunklandschaft in Sachsen-Anhalt wird gestärkt
Der Medienausschuss des Landtages hat heute abschließend über Änderungen im Mediengesetz des Landes beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die heutige Entscheidung des Medienausschusses stärkt die lokale und regionale Rundfunklandschaft in Sachsen-Anhalt. Mit der Verlängerung der UKW-Übertragung stellen wir sicher, dass sich die UKW-Radios in Sachsen-Anhalt zum Ende dieses Jahres nicht in Elektronik-Schrott verwandeln. Die UKW-Frequenzen im Land werden noch bis Ende 2025 zur Verfügung stehen. Somit ist sichergestellt, dass Radio auch weiterhin Volksmedium bleibt. (mehr …)
Kurze: Erstmalige Senkung des Rundfunkbeitrags rückt näher
Der Landtag hat heute in erster Lesung den Entwurf eines 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages beraten. Dieser sieht unter anderem eine Senkung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,98 Euro zum 01. April 2015 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Die Reform der Rundfunkfinanzierung sollte die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei rund 7,5 Mrd. Euro stabilisieren. Als CDU-Fraktion haben wir immer gesagt, dass über diese Summe hinausgehende Einnahmen der Anstalten an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurückzugeben sind. Solche Mehreinnahmen wurden von der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im 19. KEF-Bericht vom Februar 2014 bestätigt. Daher ist eine Beitragssenkung folgerichtig. Denn so richtig es war, die Rundfunkfinanzierung veränderten technischen Gegebenheiten anzupassen, so notwendig ist jetzt, den ehrlichen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern einen Teil der Mehreinnahmen in Form einer Beitragssenkung zurückzugeben.
Kurze: Präventiver Jugendmedienschutz kann gesetzlichen Jugendmedienschutz nicht ersetzen
Der Landtag berät heute das Thema präventiver Jugendmedienschutz. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Für uns ist klar: Meinungs- und Pressefreiheit finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Deswegen ist mit der CDU-Fraktion ein Verzicht auf den gesetzlichen Jugendmedienschutz auch nicht zu machen. Das deutsche Jugendschutzsystem hat Vorbildfunktion für viele Länder in Europa. Gleiches gilt auch für die Umsetzung des Konzepts der regulierten Selbstregulierung. So steht es im aktuellen Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages in Sachsen-Anhalt vom 25. März 2014 (Drs. 6/2950). Bei der Neuregelung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages muss der Konvergenz der Medien Rechnung getragen werden. Das bedeutet unter anderem auch, dass die Regelungen über die Altersgrenzen hinreichend differenziert sind.“
Kurze: Gebot der Staatsferne gilt auch für Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag diskutierte heute einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz im MDR zum Ziel hatte. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Das Bemühen von Grünen und Linken, mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag auf den MDR-Staatsvertrag vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen aktuell zu halten, ist unübersehbar. Dabei hat der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits am 16. Mai 2014 einen klaren Beschluss gefasst und die Landesregierung beauftragt, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrages ergebenden Änderungsbedarfe am MDR-Staatsvertrag zu prüfen (Drs. 6/3115).
Kurze: UKW-Übertragung über 2014 hinaus ermöglichen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Radio in Sachsen-Anhalt auch nach dem 31. Dezember 2014 über Ultrakurzwelle (UKW) empfangen werden kann. Denn trotz des Ausbaus von Digitalradio nutzen auch in Sachsen-Anhalt die allermeisten Menschen nach wie vor analoge Empfangsgeräte. Wir wollen nicht, dass diese Geräte schon ab dem kommenden Jahr unbrauchbar sind.