Kurze: EU darf nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden
„Wir wollen keine EU, die über die Köpfe der Menschen hinweg entscheidet. In den Behörden der EU müssen wir wieder ein stärkeres Bewusstsein für die Realitäten vor Ort erzeugen.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, erklärt. „Europa bleibt nur stark, wenn möglichst viele Menschen mitmachen“, betonte Kurze.
„Die Menschen stellen sich das Europa der Zukunft mit einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik und der stärkeren Einbindung junger Leute vor“, sagte Kurze mit Blick auf die Ergebnisse der Zukunftskonferenz Europas. „Dieses Europa soll die Lasten auf alle gerecht verteilen und muss die ungebremste Zuwanderung wirkungsvoll bekämpfen.“
„Ein geeintes, friedliches und wirtschaftlich erfolgreiches Europa – diese Idee ist schon Jahrhunderte alt. Es ist die Idee von Freiheit, Demokratie, Frieden und Gleichheit, von der Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit und Schutz für alle“, sagte Kurze.
Kurze: Stärkere Einbindung der Parlamente bei Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks
„Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Parlamente in den begonnenen Reformprozess“, betont der medienpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze.
„Ich begrüße das Positionspapier der Landtagspräsidenten zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zwei Dinge sind entscheidend für die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen: ein qualitativ hochwertiges und ausgewogenes Programmangebot und Beitragsstabilität. Die immer noch hohe Anerkennung für die Sender darf nicht durch eine Beitragserhöhung gegen den Bürgerwillen in Gefahr gebracht werden. Auch die CDU-Landtagsfraktion fordert eine Konzentration auf den Grundauftrag, den Abbau von Doppelstrukturen – zu viel Gleiches von Gleichem – sowie eine ausgewogene und neutrale Berichterstattung mit regionaler Vielfalt. Informieren statt missionieren!“, sagt Kurze.
Kurze: Nein zur Beitragserhöhung
„Wir werden dem ohnehin angeschlagenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk keinen Bärendienst erweisen“, sagt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und Medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Daher bleibe es beim Nein der Fraktion zu einer Beitragserhöhung.
„Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar für die Demokratie in Deutschland. Wir dürfen seine Akzeptanz nicht durch eine Beitragserhöhung gegen den Bürgerwillen weiter in Gefahr bringen. Viele Beitragszahler erwarten von den Anstalten, dass sie die Kostensteigerungen durch Einsparungen bei Personal, Verwaltung und Strukturen selbst abfedern.“
„Rund 90 Prozent der Sachsen-Anhalter sind nicht bereit, die steigenden Kosten über höhere Beiträge zu decken“, erklärt Kurze. Das gehe aus einer repräsentativen Umfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor.
Kurze: EU muss TikTok zügig prüfen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt fordert von der EU-Kommission ein zügiges Vorgehen gegen die chinesische App TikTok. Hintergrund ist der Tod des elfjährigen Tommie-Lee aus Großbritannien. Er hatte bei der sogenannten „Chroming-Challenge“ auf TikTok teilgenommen und dabei einen Herzinfarkt erlitten. Er ist nicht der erste Teenager, der nach einer solchen Challenge zu Tode kam.
„Mutproben in sozialen Netzwerken sind ein ernsthaftes Problem“, sagte Markus Kurze, Parlamentarische Geschäftsführer und Vorsitzender der Europa-Arbeitsgruppe der Fraktion. „Der Kinder- und Jugendschutz bei TikTok ist unzureichend. Tommie-Lee könnte noch leben, wenn das Mindestalter von 13 Jahren und die Zustimmung der Eltern durch den Anbieter geprüft worden wären.“
Bereits im Februar dieses Jahres hatte die EU-Kommission eine offizielle Untersuchung gegen TikTok eingeleitet. Geprüft wird, ob sich TikTok an den Digital Services Act hält, eine EU-Verordnung für digitale Plattformen.
Kurze: Reform statt Erhöhung
Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages wird von der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt strikt abgelehnt, wie der parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, bekräftigte. Das Votum sei einstimmig ausgefallen, erinnerte Kurze an einen Beschluss seiner Fraktion. „Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat unsere volle Unterstützung, den Medienstaatsvertrag zur Erhöhung nicht zu unterzeichnen“, betonte Kurze.
„Die Fraktion wirbt für einen Reformstaatsvertrag, der lang erwartete Auftrags- und Strukturreformen sowie eine Verschlankung des Systems mit sich bringt. Nur so können die Anstalten zukunftsfest aufgestellt werden. Begleitend sollte ein Moratorium eine Beitragserhöhung für die kommenden zwei Jahre ausschließen. Erst danach kann eine Neuberechnung des Finanzbedarfs durch die KEF erfolgen.“
An der Auffassung der Fraktion habe auch eine Beratung mit dem Vorsitzenden der KEF nichts geändert, der zur jüngsten Sitzung der Enquetekommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erläuterte, dass eine Erhöhung unumgänglich sei. Demgegenüber hatte die Vorsitzende des Zukunftsrates, Julia Jäkel, verdeutlicht, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ohne Reformen ernsthaft gefährdet. „In seinem Bericht hat der Zukunftsrat uns in Reformvorschlägen bestätigt, die wir seit Jahren verfolgen“, sagte Kurze.
Kurze: Beitragserhöhung gefährdet Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sieht durch eine weitere Beitragserhöhung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig in seinem Bestand gefährdet.
„Ein hohes Maß an Akzeptanz beim Beitragszahler ist substanziell für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagt der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze. „Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist politisch nicht verantwortbar und erscheint auch vor dem Hintergrund der festgestellten Beitragsmehreinnahmen von über einer Milliarde Euro nicht geboten.“
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich auf ihrer Winterklausur im Januar 2024 bereits einstimmig gegen eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrages ausgesprochen. Priorität hätten tiefgreifende Reformen an Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, heißt es in dem Beschluss.
„Wir unterstützen den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff in seinem Ansinnen, einen neuen Medienstaatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht zu unterzeichnen“, so Kurze.
Änderung Landesmediengesetz – Kurze: UKW bleibt und die privaten lokalen Fernsehveranstalter bekommen Unterstützung
„Eine UKW-Übertragung soll für unsere Radiosender weiter möglich sein.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, anlässlich der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts gesagt. Das Abschaltdatum werde ersatzlos gestrichen. Damit könne die Mehrheit der Bevölkerung weiter Radio über UKW hören und die Radiosender bekämen Planungssicherheit.
„Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt legen wir auch einen Schwerpunkt auf Verbesserungen für die lokalen und privaten TV-Veranstalter“, so Kurze. Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein. Bisher war dies nur anlässlich von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen der Fall.
Bessere finanzielle Rahmenbedingungen würden durch die Förderung von Infrastrukturkosten möglich. „Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen die lokalen Veranstalter zur breiten Meinungsvielfalt und zur Stärkung unsers demokratischen Gemeinwesens bei“, betonte Markus Kurze dazu.
Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – Kurze: Kein großer, aber ein wichtiger Reformschritt
Der medienpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat mit Blick auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag von „keinem großen, aber einem wichtigen Reformschritt“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen.
Unter anderem würden die Anstalten verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Von der Organisationsstruktur über Geschäftsberichte bis hin zu den Bezügen von Intendanten und Direktoren seien alle wesentlichen Informationen auf den Internetseiten der Anstalten zu veröffentlichen. Ebenso die gezahlten Aufwandsentschädigungen, geldwerte Vorteile und Sitzungsgelder. „Das ist nur fair, wenn es sich um Beitragsgelder der Bürger handelt“, betonte Kurze.
„Transparenz, Regeltreue, Aufsicht und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen durch die Änderungen im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen erhalten“, sagte Kurze. Die Änderungen seien Teil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es würden damit bundesweite Standards geschaffen.
Über ein so genanntes Compliance-Management sowie einen Compliance-Beauftragten pro Anstalt solle die Kontrolle der Einhaltung von Standards, Vorschriften, gesetzlichen Regelungen und internen Regeln erfolgen, erklärte der medienpolitische Sprecher.
„Weitere Regelungen sollen sicherstellen, dass die Mitglieder der Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig – zusammengenommen – über ausreichend Kenntnisse und vertieftes Fachwissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwirtschaft verfügen“, so Markus Kurze. Dies sei wesentlich, um die sorgfältige Verwendung der Rundfunkbeiträge überwachen zu können.
Rundfunkbeitrag – Kurze: Nein zu weiterer Erhöhung steht
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat die Forderungen von Kulturminister Rainer Robra an die Adresse der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender unterstrichen.
„Statt Beitragserhöhungen zu fordern, sollten sich die Sender ernsthaft um Einsparungen bemühen. Das Einsparpotential ist vorhanden, es muss endlich auch genutzt werden. Der Öffentlichkeit nicht vermittelbare Verträge zwischen Anstalten und ihren Führungskräften müssen der Vergangenheit angehören“, sagte Kurze.
92 Prozent der Sachsen-Anhalter sind laut einer Umfrage der CDU-Fraktion nicht bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über höhere Rundfunkbeiträge zu finanzieren. „Das bestärkt uns in unserem deutlichen Nein zu weiteren Beitragserhöhungen“, betonte Kurze erneut.
Kurze: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig, aber zu teuer
66 Prozent der Sachsen-Anhalter beurteilen den aktuellen Rundfunkbeitrag als zu hoch. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Nur 7,7 Prozent der Befragten sind bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter über höhere Beiträge zu finanzieren. Für eine Senkung des Rundfunkbeitrags sprechen sich mehr als 52 Prozent der Sachsen-Anhalter aus.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist richtig und wichtig“, betonte der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Markus Kurze. „Er ist aber an vielen Stellen zu groß und zu teuer. Es gibt zu viel Gleiches vom Gleichen. Wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfest aufstellen will, brauchen wir eine Konkretisierung des Auftrages und eine Neuausrichtung innerhalb des dualen Rundfunksystems im Gesamtchor aller Anbieter“, so Kurze.
92 Prozent der Sachsen-Anhalter sind laut der Umfrage nicht bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über höhere Rundfunkbeiträge zu finanzieren. „Das bestärkt uns in unserem deutlichen Nein zu weiteren Beitragserhöhungen“, sagte der medienpolitische Sprecher.
Mehr als 74 Prozent sehen „dringenden Reformbedarf“ bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Den sieht auch die CDU-Landtagsfraktion: „Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen wieder ausgewogener werden und in ihrer Struktur unbedingt schlanker“, so Kurze. Wie dies gelingen könne, werde auf Initiative der CDU-Fraktion unter anderem in der Enquete-Kommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Landtag beraten.
Laut Umfrage halten 75 Prozent der Sachsen-Anhalter eine unabhängige und verlässliche Informationsquelle für notwendig. 76 Prozent sprechen sich jedoch dafür aus, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk streng an die Erfüllung seines Kernauftrages halten sollte. Bei der Frage nach der Nutzung wird klar: Die öffentlich-rechtlichen Sender werden gut genutzt. Rund 70 Prozent der Befragten haben innerhalb der 14 Tage vor der Befragung ARD und ZDF geschaut, gefolgt vom MDR, den knapp 60 Prozent geschaut haben.
Hintergrund: Die CDU-Fraktion wollte wissen, wie die Sachsen-Anhalter zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Gebührenfinanzierung stehen. Sie hat aus diesem Grund eine repräsentative Bürgerumfrage unter Sachsen-Anhaltern in Auftrag gegeben. Das Marktforschungsunternehmen infas quo hat mittels Online-Interviews und Telefoninterviews im Februar und März 2023 die Einschätzung der Bürger zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt erfragt sowie den von den Bürgern gewünschten Umgang mit dem Rundfunkbeitrag. Befragt wurden 1117 Sachsen-Anhalter.