Rundfunkbeiträge stabil halten
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns heute zur ersten Beratung vor. Inhaltlich geht es dabei vor allem um die Neuregelung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Deutschlandradios, um die Höhe des Rundfunkbeitrages sowie um die Verteilung des Beitragsaufkommens zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio entsprechend des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Für die kommenden vier Jahre liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Diese Stabilität sollte beibehalten werden. Daher müssen die Rundfunkanstalten die Kosten und auch die Auswahl neuer Aufgaben stets im Blick haben, um nicht noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung einzubüßen.“
Hintergrund:
In einigen Landtagen wurde der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits ratifiziert, darunter Thüringen, Berlin und Bremen. In Mecklenburg-Vorpommern wird wie bei uns, heute in erster Lesung darüber beraten. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten soll der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. September 2017 in Kraft treten bzw. hinsichtlich der Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens rückwirkend zum 1. Januar 2017.
Keine Experimente zu Lasten der Verbraucher
Mit Blick auf die aktuelle Studie über umweltschädliche Subventionen und der Forderung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes äußert sich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, Markus Kurze, wie folgt:
„Tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier sind Grundnahrungsmittel. Für diese den Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 auf 19 Prozent anzuheben und die Produkte damit zu verteuern, ist nicht nachvollziehbar. Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dürfen wir keine Experimente machen. Eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise begrüßen wir ausdrücklich, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass sich verschiedene Bevölkerungsschichten tierische Nahrungsmittel nicht mehr leisten können. Die Bundesbürger zahlen mit den Ökoumlagen zum Beispiel bei Energie und PKW-Kraftstoff schon einen erheblichen Beitrag und tragen so zu einer positiven Umweltschutzbilanz bei.“
Türkei durch eigenes Handeln von der Visafreiheit weit entfernt
Zur von der Türkei angedrohten Aufkündigung des Flüchtlingsabkommens, wenn die in Aussicht gestellten Visaerleichterungen für die Türkei nicht zeitnah erfüllt werden, erklärt der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Hinsichtlich der geplanten Visafreiheit muss die Türkei zu Recht 72 Auflagen erbringen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann die Visapflicht fallen. Ob die Türkei diese Kriterien jemals einhalten kann oder will, ist mehr als fraglich. Die vergangenen Wochen und Monate haben einmal mehr gezeigt, dass die Türkei weit davon entfernt ist, Menschenrechte zu akzeptieren. (mehr …)
Freihandelsabkommen sichern Arbeitsplätze und Wohlstand
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Deutschland unterhält eine Vielzahl von bilateralen und multilateralen Freihandelsabkommen. Freihandelsabkommen sind für eine Exportnation wie Deutschland wichtig, sowohl für Arbeitsplätze als auch Wohlstand. Daher steht die CDU-Fraktion uneingeschränkt für eine Umsetzung von TTIP und CETA.
Wir sind auch für TTIP und CETA, weil noch nie zuvor mehr Parlamente in Europa so eng in die Verhandlungen über Freihandelsabkommen einbezogen waren, wie in diesen beiden Fällen, dazu gehören auch das Europäische Parlament und der Bundestag. Diese Einbindung der Parlamente verdeutlicht die demokratische Legitimation des Verhandlungsprozesses. (mehr …)
Neue Online-Angebote zur Stärkung der Eigenverantwortung
Medienrechtsänderungsgesetz
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Landtagsfraktion ist ganz gespannt auf das neue gemeinsame Online-Jugendangebot von ARD und ZDF. Wir hoffen, dass es genauso eine Erfolgsgeschichte wie beim KIKA wird und es im geplanten Kostenrahmen bleibt. Es soll vor allem die Zielgruppe der 14-29 Jährigen unterstützen, sich eigenverantwortlich, individuell und frei eine eigene Meinung zu bilden.
Eine weitere Änderung des Gesetzes betrifft den Rundfunkbeitrag. Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen entlastet werden, indem sie nur noch ein Drittel der ursprünglichen Rundfunkbeitragskosten tragen müssen.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit freiwilliger Selbstkontrollen gestärkt und die Anforderungen an Jugendschutzprogramme deutlich herausgearbeitet. Besonders bei Jugendschutzprogrammen als spezielles Schutzinstrument, kommt es darauf an, Programme anzubieten, auf deren ordnungsgemäße und verlässliche Funktion sich die Eltern verlassen können, wenn ihre Kinder sich selbständig im Internet bewegen.“
Borgwardt/Kurze: EU ist alternativlos!
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer und europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, haben das Ergebnis des britischen Referendums zum Austritt aus der EU als große Zäsur bezeichnet.
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Kurze: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten entlastet werden
Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2016 zeigen, dass Bund, Länder und Kommunen im kommenden Jahr mit 723,9 Mrd. Euro über bereits 50 Mrd. Euro mehr verfügen werden als im Jahr 2015 (673,3 Mrd. Euro). Bis 2020 wächst der Steuerkuchen voraussichtlich auf 808,1 Mrd. Euro an. Zu diesen Ergebnissen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Für uns bedeuten diese Zahlen: Bevor neue Ausgaben-Ideen entwickelt werden, sollte zur Entlastung der arbeitenden Bevölkerung beigetragen werden. Die Menschen, die jeden Morgen aufstehen, fleißig sind und den Steuerregen erwirtschaften, haben angesichts der ständig steigenden Einnahmen des Staates eine spürbare Entlastung verdient.
Kurze: Draghi marschiert weiter auf dem Holzweg
Zu der Entscheidung der EZB, den Leitzins „auf Null zu senken“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende und europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mario Draghi marschiert mit seiner gestrigen Entscheidung entschlossen weiter. Sicher: Er kann in seiner neuen EZB-Zentrale immer neue Zinssenkungen beschließen. An den Strukturproblemen in Europa wird das aber nichts ändern, wenn der Reformdruck in den Mitgliedsländern mit der Geldschwemme reduziert wird.
Und konsequent werden von der EZB weiter alle diejenigen bestraft, die sparen oder private Altersvorsorge betreiben. Klar ist: Die EZB ist unabhängig. Aber vielleicht sollte sie auch noch einmal genau über die Medizin nachdenken, bevor sie die Dosis immer weiter erhöht.“
Kurze: Finanzielle Spielräume nutzen – Rundfunkbeitrag senken
Medienberichten zufolge könnte nach Ansicht der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) der Rundfunkbeitrag weiter sinken. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Für die CDU-Fraktion war immer klar: Die Reform der Rundfunkfinanzierung darf nicht nur den Anstalten nutzen. Auch die ehrlichen Beitragszahler müssen beim Rundfunkbeitrag entlastet werden, wenn es solche Spielräume gibt. Deswegen war es richtig, den Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 erstmals zu senken. Und wenn es weiterhin Spielräume für eine Beitragssenkung und eine Entlastung der Wirtschaft gibt, dann müssen diese Spielräume auch genutzt werden.“
Kurze: Deutsche Sparer dürfen nicht die Zeche zahlen
Zu der von der EU-Kommission geplanten europaweiten Einlagensicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, Markus Kurze:
„Es bewahrheiten sich die schlimmsten Befürchtungen. Die EU-Kommission plant im Sinne der Euro-Schuldenländer eine gemeinsame europäische Einlagensicherung und damit letztlich den Zugriff auf die deutschen Spareinlagen bei Banken und Sparkassen. Dabei hatten sich die EU-Staaten erst vor kurzem verständigt, eigene nationale Fonds zur Einlagensicherung aufzulegen. Hintergrund des aktuellen Vorstoßes der EU-Kommission ist, dass die Euro-Schuldenländer das Haftungsrisiko für die Rückzahlung ihrer Kredite und das Ausfallrisiko ihrer Banken nicht alleine tragen wollen. Für uns als CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt ist aber klar: An der nationalen Einlagensicherung darf nicht gerüttelt werden. Die Sparer in Deutschland dürfen nicht die Zeche für die Schuldenpolitik in anderen Ländern zahlen.
Es ist deswegen richtig, dass sich die Bundesregierung diesem Vorhaben entgegenstellt. Nachdem die EZB die Zinsen zulasten der Sparerinnen und Sparer bereits seit Jahren künstlich eliminiert, darf jetzt nicht auch noch das zentrale Grundprinzip der Sozialen Marktwirtschaft über Bord geworfen werden. Risiko und Haftung sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Spareinlagen der Bürgerrinnen und Bürger dürfen nicht angetastet werden.“