Kinderschutz – Krull/Teßmann: Kinderschutzpolitiker von CDU und CSU fordern mehr Kinderschutz – auf allen Ebenen!
Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU trafen sich zur diesjährigen Fachtagung in Mainz. Als Abgeordnete von Sachsen-Anhalt nahmen daran Tobias Krull und Tim Teßmann teil.
Als Ergebnisse fordern die Fachpolitiker mehr Kinderschutz in ganz Deutschland. Angesicht der steigenden Zahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bekräftigt der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull die dringende Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. „Es ist erforderlich, geeignete Schutzkonzepte zu entwickeln, die sicherstellen, dass Kinder in allen Umgebungen sicher sind – sei es zu Hause, in der Schule, in der Freizeit oder in öffentlichen Einrichtungen“ fordert Krull.
Schutzkonzepte sind nur dann effektiv, wenn sie in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden, den betroffenen Institutionen und der Gemeinschaft als Ganzes entwickelt und umgesetzt werden. „Wir fordern daher die Zusammenarbeit und Koordination aller beteiligten Akteure. Es muss gewährleistet werden, dass die Schutzkonzepte auch in der Praxis gelebt werden und das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht“, so Krull.
Der kinderschutzpolitische Sprecher Tim Teßmann erklärt: „Gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt („Doktor-hopping“). Denn Ärzten ist es ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit den vormals behandelnden Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen. Der Bund hat durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in diesem Bereich eigens gesetzgeberisch tätig zu werden. Wir fordern daher, dass alle Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit diese sich untereinander zu Verdachtsfällen austauschen können. Wir arbeiten derzeit an einer entsprechenden Gesetzesänderung des Landes“.
Ergänzend dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Wir fordern die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Indem die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen. Wir verstehen, dass Datenschutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordern wir eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden. Wir glauben, dass wir die richtige Balance finden können, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und gleichzeitig Kinder vor schrecklichen Verbrechen zu bewahren.“
Arbeitsweise der Sozialagentur – Schüßler: Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht als Bittsteller behandeln
Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte über die Arbeitsweise der Sozialagentur und ausstehende Schiedsverfahren im Eingliederungsbereich erklärt die Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für Angelegenheiten sozialer Dienste, Xenia Schüßler:
„Die Arbeit der über 1000 Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist für über 20.000 Menschen in unserem Land essenziell. Als CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt stehen wir für eine gezielte Unterstützung der Leistungsberechtigten. Es ist entscheidend, dass jeder Mensch mit Respekt und nach geltendem Recht behandelt wird. Dazu zählt vor allem die schnelle und unbürokratische Auszahlung von Eingliederungsleistungen. Die zahlreichen laufenden Schiedsverfahren müssen schnell abgearbeitet werden. Für uns steht dabei die Sozialagentur in der Pflicht. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen nicht als Bittsteller behandelt werden. Stattdessen gilt es, die internen Prozesse der Sozialagentur so umzustrukturieren, dass den Einrichtungen auf Augenhöhe begegnet wird.“
Nichtraucherschutz – Redlich: Grüne entlarven sich erneut als Verbotspartei – CDU setzt auf Eigenverantwortung statt auf doktrinelle Verbote
Anlässlich des heutigen Antrages der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu einer unnötigen und nicht umzusetzenden Verschärfung des Nichtraucherschutzes sagte Matthias Redlich, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
„Der Schutz von Nichtrauchern ist wichtig. Sachsen-Anhalt hat bundesweit eines der modernsten und umfangreichsten Nichtraucherschutzgesetze. Die CDU-Fraktion setzt sich seit langem für eine qualifizierte und zielgruppenorientierte Aufklärung und Vorsorge ein. Wir unterstützen die Präventionsmaßnahmen der Landesstelle für Suchtfragen. Grüne Forderungen nach Rauchverboten an öffentlichen Plätzen nützen wenig, wenn diese kaum kontrollier- und durchsetzbar sind. Einschränkungen, die den Tabakkonsum in den eigenen vier Wände erhöhen, gefährden vor allem besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder noch stärker. Wir wollen deshalb die Maßnahmen des Nichtraucherschutzgesetzes evaluieren und ggf. eine sachgerechte Novellierung anstoßen.“
Krankenhauslandschaft der Zukunft – Krull/Teßmann: Versorgungsqualität erhalten – Flächendeckende Kooperation und Synergien ausbauen
Immer mehr Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt leiden unter der angespannten wirtschaftlichen Situation. Zu der geplanten Krankenhausreform des Bundes sagt der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull:
„Die Einteilung der Krankenhäuser in Kategorien würde für die Kliniken in Sachsen-Anhalt einen deutlichen Rückschlag bedeuten. Diesbezüglich herrscht in den Krankenhäusern im Land jetzt schon eine massive Verunsicherung. Mit den Ergebnissen des Krankenhausgutachtens, welches von der Union initiiert wurde, werden wir uns intensiv auseinandersetzen. Unser Ziel ist eine strukturelle Verbesserung, um die Krankenhauslandschaften im Land nachhaltig zu sichern. Die vorhandenen Standorte sollen durch Profilschärfung und Kooperationen zukunftsfest entwickelt werden. Innerhalb der Koalition setzen wir dabei auf die drei Säulen Erreichbarkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Qualität.“
Besonders der Fachkräftemangel in den Bereichen der kinder- und jugendärztlichen Versorgung wirkt sich gravierend auf unser Gesundheitssystem im ländlichen Raum aus. Dabei sind sowohl im ambulanten, als auch im stationären Sektor Handlungen erforderlich. Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher, Tim Teßmann:
„In den kommenden Jahren werden wir viele Abgänge von Ärzten aufgrund des Renteneintritts zu verzeichnen haben. Die Attraktivität des Berufes muss gesteigert werden, um die Versorgung auf lange Sicht sicherzustellen. Dabei müssen die Wünsche der jungen Ärzte nach flexibleren Arbeitszeiten wahrgenommen und berücksichtigt werden.“
Härtefallfonds – Krull/ Ruland: Bund steht bei Härtefallfonds in der Pflicht
Zur Diskussion zum Härtefallfonds für Ostrentner, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Es ist grundsätzlich richtig, den sogenannten Härtefällen bei der Ost-West-Rentenangleichung finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Vorschlag der SPD führt aber nicht zur Lösung, sondern zur Verschärfung der Situation, da ein großer Teil der bei der Rentenüberleitung benachteiligten Menschen keine Berücksichtigung findet. Der in Rede stehende Härtefallfonds weißt jedoch erhebliche Konstruktionsfehler auf. Einerseits ist es aus unserer Sicht nicht zielführend, die Unwuchten bei der Überleitung des DDR-Rentensystems mit den Rentenproblemen der Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlingen in einen Topf zu werfen. Andererseits ist es nicht im Sinne der Betroffenen, dass einzelne Landesregierungen, wie jetzt Thüringen, einseitig die Aufstockung beschließen, statt sich mit den anderen ostdeutschen Bundesländern abzustimmen. Da das Rentenrecht ohnehin dem Bundesrecht zuzuordnen ist, sehen wir hier die Bundesregierung in der Verantwortung, gerechte Lösungen zu finden.“
Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ruland, ergänzt:
„Die Ausstattung des Härtefallfonds mit Landesmitteln in Höhe von 36 Millionen Euro ist unseres Erachtens nicht sachgerecht. Die Ampel-Regierung in Berlin hat die Mittel im Vergleich zu den Planungen der letzten unionsgeführten Regierung halbiert. Dass die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Frau Dr. Pähle unlängst nach den Haushaltsberatungen weitere Millionen fordert, ist mehr als verwunderlich. Wir werden keine Gelder bereitstellen, um die von ihren Genossen verursachte Finanzierungslücke zu schließen.“
Soziales/Pflege – Dr. Schneider: Die Ausbildungsvergütung für die angehenden Pflegehelfer ist gesichert
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung konnte dank des Engagements der Koalitionsfraktionen die Ausbildungsvergütung für die derzeitigen Ausbildungsangebote der Pflegehelferberufe verbindlich auf den Weg gebracht werden.
Die finanzielle Vorsorge wurde bereits im Zuge der Verhandlungen des Finanzausschusses zum Haushalt 2023 am 02.03.2023 getroffen. Der endgültige Haushalt wird im März durch den Landtag verabschiedet.
Die pflegepolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Dr. Anja Schneider sagt dazu:
„Die Ausbildungsvergütung ist ein wichtiger und seit langem von den Koalitionsfraktionen avisierter Aspekt, um die Attraktivität der Helferausbildungen zu erhöhen. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Zwingend notwendig ist die strukturelle Anpassung der Helferausbildungen. In weiten Teilen kann die aktuelle Ausbildungsform der generalistischen dreijährigen Pflegeausbildung als Vorbild dienen. Ziel muss es sein, ein möglichst breites Spektrum an Ausbildungsformaten vorzuhalten, die aufeinander aufbauen können.“
Situation der Krankenhäuser – Krull: „Medizinische Versorgung muss weiterhin flächendeckend sichergestellt werden – der Bund ist in der Pflicht!“
„Viele Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt haben erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Defizite aufgrund der gestiegenen Preise, insbesondere im Energiebereich, müssen aufgefangen werden. Der Bund hat hier ein Hilfspaket auf den Weg gebracht. Sollte dies nicht ausreichen, besteht Handlungsbedarf. Hier darf sich der Bund nicht der Verantwortung entziehen. Gleichzeitig müssen die Gründe für strukturelle Defizite bei den Krankenhäusern angepackt werden.“
In Bezug auf die langfristige Sicherung der Krankenhausstandorte in Sachsen-Anhalt sagt Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher, weiter:
„Als CDU-Landtagsfraktion haben wir immer gesagt, dass wir die Krankenhausstandorte als Orte der medizinischen Versorgung erhalten wollen. Das von uns als Union initiierte Gutachten zur Krankenhauslandschaft wird in Kürze veröffentlicht. Darauf aufbauend werden wir, unter Berücksichtigung der bundespolitischen Reformvorschläge, strukturelle Verbesserungen einleiten und somit die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt nachhaltig und bedarfsgerecht gestalten. Für uns gilt der Dreiklang aus Qualität in der Versorgung, bedarfsgerechten Angeboten und Erreichbarkeit.“
Zukunft der Krankenhausfinanzierung – Krull: Wir brauchen eine zukunfts- und leistungsfähige Krankenhauslandschaft
Zu den heutigen Meldungen zur finanziellen Situation der Krankenhäuser im Land Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Tobias Krull:
„Die Meldungen zur finanziellen Lage der Krankenhäuser in ganz Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt, machen deutlich, dass dringende Handlungsbedarfe bestehen. In der aktuellen Lage sehen wir hier vor allem den Bund in der Verantwortung. Das vorliegende Hilfspaket ist unzureichend. Bezüglich einer ergänzenden Unterstützung durch das Land, müssen im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen gegebenenfalls Finanzhilfen eingestellt werden. Die CDU-Fraktion ist dazu gesprächsbereit. Auch der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff MdL hat sich öffentlich bereits in die gleiche Richtung geäußert.
Neben der akuten Lage gilt es, unser Krankenhäusernetz in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig aufzustellen. Dabei steht für uns eine bedarfsgerechte, flächendeckende und qualitativ gute Versorgung der Menschen in unserem Land ganz oben auf der Agenda. Das von uns maßgeblich geforderte und nun in Erarbeitung befindliche wissenschaftliche Gutachten zur Krankenhauslandschaft soll zum Ende des I. Quartals 2023 vorliegen. Gemeinsam mit den möglichen Vorgaben des Bundes soll dieses Grundlage für die anstehenden politischen Entscheidungen sein.
Wir stehen zum Erhalt der Krankenhausstandorte in unserm Land als Orte medizinischer Versorgung. Die Kooperation und Schwerpunktbildung der einzelnen Krankenhäuser, unabhängig von den jeweiligen Betreibern, sowie das Miteinander, von ambulanter und stationärer Versorgung, spielen dabei eine große Rolle.“
Härtefallfonds des Bundes – Krull: Der Bund muss eine gerechte Lösung für alle finden
Zur Diskussion zum Härtefallfonds für die Ostrentner, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge erklärt der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull: „Der Bund muss eine gerechte Lösung für alle finden.
Als CDU-Fraktion begrüßen wir grundsätzlich die Initiative des Bundes zur Errichtung eines Fonds, um die sogenannten Härtefälle bei der Ost-West-Rentenangleichung zu unterstützen. Aus unserer Sicht gibt es aber zahlreiche Unklarheiten. So reichen die Mittel maximal für 200.000 Menschen. Gleichzeitig sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge davon profitieren. Es ist absehbar, dass die Bundesmittel wohl nicht reichen werden. Gleichzeitig sollen die Bundesländer sich finanziell an dem Härtefallfonds beteiligen. Dabei besteht allein beim Bund die Zuständigkeit für das Rentenrecht. Er ist aufgefordert, diese auch vollumfänglich wahrzunehmen. Auch die Frage, wie die Bedürftigkeitsprüfung in der Realität umgesetzt werden soll, um von diesen Mitteln zu profitieren, ist aus unserer Sicht aktuell unbefriedigend beantwortet.
Als CDU-Fraktion setzen wir uns für eine gerechte Lösung für alle Betroffenen ein, daher ist der Härtefallfonds ein wichtiger Zwischenschritt. Aber halt nur ein Zwischenschritt, dem weitere folgen müssen.“
Sozialpolitik – Krull/Teßmann: CDU-Fraktion liefert schnelle und verlässliche Lösungen für Eltern und Kommunen – Jetzt ist der Bund gefragt!
Mit dem am 13.12.2022 beschlossenen Gesetzespaket wird die Geschwisterkindregelung und die Fortsetzung der Schulgeldfreiheit für zahlreiche soziale Berufe in Sachsen-Anhalt verlängert. Dies ist ein wichtiges Zeichen an alle Eltern, Auszubildende und die Träger zahlreicher sozialer Einrichtungen.
Dazu erklärt der Sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Gerade aufgrund der anhaltenden Energiekrise und in Zeiten von steigender Inflation ist es unsere Aufgabe, Familien und junge Menschen auch in Zukunft zu entlasten. So verlängern wir die aktuelle Regelung der Kitagebühren für Geschwisterkinder und setzen auch die erfolgreiche Schulgeldfreiheit fort. Als CDU-Fraktion beweisen wir mit dem Gesetzentwurf, dass wir für eine verlässliche Sozialpolitik stehen und unsere Kitas qualitativ und quantitativ den Bedürfnissen der Träger, der Erzieher und der Eltern entsprechend ausstatten. Daher war es uns enorm wichtig, die Schulgeldfreiheit für die Erzieherausbildung ebenfalls zukunftssicher zu verankern.
Der Jugendpolitische Sprecher, Tim Teßmann, dazu weiter:
„Auch die Zuweisung von mehr als 600.000€ im Bereich der Kinder und Jugendarbeit sowie der Neuregelung der Mittelverteilung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mittels Flächenfaktor ist ein deutliches Signal an unsere Kommunen, dass wir den Jüngsten unserer Gesellschaft – auch auf dem Land – eine Perspektive für ein gutes Leben bieten.
Wir senden mit dem Paket ein klares Zeichen an die Bundesregierung. Wir erwarten eine schnelle und verlässliche Lösung auch über das Jahr 2023 hinaus. Die versprochene finanzielle Beteiligung durch das „Kita-Qualitätsgesetz“ darf für die Länder nicht zu Kosten durch die Hintertür werden.“