Barthel/Erben: Neues Finanzausgleichgesetz sichert Leistungsfähigkeit der Kommunen – Gutes Gesetz für Kommunen und Land
Der Finanzausschuss für hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die endgültige Beschlussempfehlung zur Novellierung des Finanzausgleichgesetzes verabschiedet. Damit steht einem Beschluss in der kommenden Landtagssitzung nichts mehr im Wege. „Darin besteht in der Koalition absolute Einigkeit“, Kay Barthel, finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. „Mit dem neuen FAG können beide Seiten – Kommunen und Land – sehr zufrieden sein. Sachsen-Anhalt sichert damit die Leistungsfähigkeit der kommunalen Familie.“
Das an dem Finanzbedarf der Gemeinden ausgerichtete FAG wird den Kommunen für 2013 ein Volumen von 1.602 Mio. Euro und für 2014 1.571 Mio. Euro (2012/ 1.559 Mio. Euro) zur Verfügung stellen. Dabei erhalten die kreisangehörigen Gemeinden im kommenden Jahr 50 Millionen Euro, kreisfreie Städte 24 Millionen Euro mehr als 2012. „Das ist zudem erheblich mehr, als die Kommunen bei der Fortschreibung des geltenden FAG bekommen hätten“, so Barthel und Erben. „Das ist ein Erfolg und eine in Zahlen gegossene Anerkennung der Leistung der Kommunen.“
André Schröder: Koalitionsvertrag widerspricht „linker Versuchung“ beim gesetzlichen Mindestlohn
In Reaktion auf den Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Gallert, die Linke würde dem Vergabegesetz zustimmen, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro verankert werde, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Bis auf die FDP haben alle Parteien Konzepte für Lohnuntergrenzen vorgelegt. Für die CDU bleibt die Lohnfindung in erster Linie eine Angelegenheit der Tarifpartner. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften in einer Tarifkommission Lohnuntergrenzen für die noch nicht geregelten Bereiche festlegen, soll dies durch eine Verordnung des Bundes allgemeinverbindlich erklärt werden. Fraktionschef Gallert irrt, wenn er als Arbeitsgrundlage Wahlprogramme bemüht. Die Basis in der Zusammenarbeit der Koalition ist der Koalitionsvertrag. In diesem steht, dass die tarifliche Lohnfindung Vorrang vor einer gesetzlichen Lohnfindung genießt. Damit steht der Koalitionsvertrag der ‚linken Versuchung? entgegen.“
André Schröder: Demografie-Faktor letzte große Baustelle
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat sich klar zu der grundsätzlichen Systematik des FAG bekannt und wichtige Veränderungen vor der zweiten Kabinettsbefassung hervorgehoben. Gleichzeitig bezeichnete Schröder die jetzt geplante Regionalisierung des Demografie-Faktors bei der Bedarfsermittlung für die Kommunen als letzte große Baustelle, für die eine Lösung gefunden werden müsse.
„Der jetzige FAG-Entwurf weist in die richtige Richtung und wird grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt. In der bisherigen Abstimmung mit der Landesregierung haben wir viel erreicht. Dass Sparbemühungen der Kommunen stärker honoriert werden, dass die kommunale Investitionspauschale bei 125 Millionen Euro verstetigt wird, dass ein Vorwegabzug für den kommunalen Straßenbau erhalten bleibt und dass es künftig besondere Ergänzungszuweisungen für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßenunterhaltung gibt, zeigt eindeutig den Gesprächserfolg der CDU-Fraktion im bisherigen Verfahren!
Zusammen mit der besseren Berücksichtigung der Preissteigerungsrate werden die kommunalen Zuweisungen 2013 im FAG auf 1,6 Milliarden Euro steigen. Im Nachtragshaushalt werden wir entsprechende Mehrausgaben veranschlagen“, kündigte Schröder an.
Handlungsbedarf bestehe weiterhin beim regionalisierten Demografie-Faktor, der kreisangehörige Städte und Gemeinden insbesondere in den kommenden Jahren zu stark belaste. Hier müsse weiterhin ein Kompromiss gesucht werden, betonte Schröder.
Kay Barthel / Krimhild Niestädt: Zusätzliche Mittel für Wirtschaftsförderung, Forschung und Innovation im Nachtragshaushalt
In seiner heutigen Sitzung berät der Finanzausschuss die Änderungen des Haushaltsgesetzes 2012/2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012/2013). „Mit unseren Änderungen reagieren wir auf die Entwicklung in den Bereichen Forschung, Innovation und Wirtschaftsförderung“, erklärten die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Barthel, und der SPD-Fraktion, Krimhild Niestädt am Rande der Beratungen. „Dazu haben wir zusätzlich drei wichtige Vorhaben im Nachtragshaushalt verankert.“
Erstens: Die Fraunhofer-Gesellschaft bekommt zusätzliche Mittel für eine Projektgruppe zur Erforschung altersbedingter Erkrankungen in Höhe von 280.000 Euro im Jahr 2012 und 4,1 Mio. Euro im Jahr 2013. Insgesamt werden in den nächsten fünf Jahren Mittel in Höhe von 16,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Projektgruppe wird Multiplikationseffekte wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Art durch eine Vernetzung im mitteldeutschen Wirtschaftsraum mit Unternehmen, Instituten und Universitäten erzeugen. Darüber hinaus gilt sie als attraktiver Arbeitgeber für hochqualifiziertes Wissenschafts-Personal und wird Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung schaffen. Das ist ein zusätzlicher Beitrag zur Reduzierung der Abwanderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Region Mitteldeutschland.
Zweitens: Die Verpflichtungsermächtigung der Hochschulen wird für die folgenden Jahre um 5,7 Millionen Euro erhöht. Über die Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation werden rund 400 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen finanziert. Ihre Arbeitsverträge müssen bis zum Ende der Förderperiode 2015 verlängert werden, um ihre fachlichen Kompetenzen für unser Land erhalten und somit weiterhin wettbewerbsfähig sein zu können.
Drittens: Der Bund hat die Mittel für Investitionen in klein- und mittelständische Unternehmen für 2012 um 7,1 Millionen Euro erhöht. Nach dem Willen von CDU und SPD stellt das Land im Nachtragshaushaushalt ebenfalls 7,1 Millionen Euro für die komplette Kofinanzierung zur Verfügung. Damit können in Sachsen-Anhalt 2012 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 60 Millionen angestoßen werden.
Kay Barthel erklärte dazu: „Wir setzen ein klares politisches Zeichen für die Entwicklung unseres Landes und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Innovation, Forschung und Wirtschaftsförderung sind für uns auch im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes bedeutend. Unser Land behält damit seine wissenschaftliche Innovationsfähigkeit. Sachsen-Anhalt bleibt somit weiterhin wettbewerbsfähig und wird sich auch künftig auf hohem Niveau behaupten.“
Krimhild Niestädt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, ergänzte: „Der Nachtragshaushalt ergänzt den ohnehin schon guten und seriösen Doppelhaushalt um wichtige Elemente in Bereichen, die elementar für die weitere Entwicklung des Landes sind. Gute Finanzpolitik heißt eben nicht, blindlings zu sparen, sondern mit den vorhandenen Ressourcen intelligente Politik zum Wohle des Landes zu machen.“
Kay Barthel: Ausgleich struktureller Unterschiede notwendig
„Für die CDU-Landtagsfraktion ist das Ausgleichsgebot ein wesentliches Element des FAG“, so Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zur aktuellen Debatte um das Finanzausgleichsgesetz. „Ein guter kommunaler Finanzausgleich soll nach unserer Auffassung nicht nur aufgabenangemessen sein. Er muss auch unterschiedliche strukturelle Entwicklungen in solidarischer Weise ausgleichen. Das ist der Grund, weshalb wir uns mit dem neuen Gesetzentwurf beispielsweise für eine Finanzausgleichsumlage und einen stärkeren Ausgleich der Steuerkraftunterschiede in der kommunalen Familie ausgesprochen haben. Weshalb man gerade bei der Bevölkerungsentwicklung vom Ausgleichsgebot abweichen will, können wir nicht nachvollziehen.
Die Bewältigung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der der ländliche Raum nicht mit dem Problem allein lassen werden darf. Die Verteilung der Kommunalfinanzen darf dabei nicht ignoriert werden. Bei der Anwendung eines einheitlichen Faktors in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung findet schließlich auch keine Umverteilung zu Lasten kreisfreier Städte statt, da es diesen Ansatz im aktuellen FAG so nicht gibt. Erstmalig im neuen Entwurf wird die Bevölkerungsentwicklung unterschiedlich berücksichtigt. Dies führt zu einer Umverteilung in Richtung kreisfreier Städte.
Die Annahme, dass der Finanzbedarf linear mit dem Bevölkerungsrückgang sinkt, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Die Aufrechterhaltung von Verwaltungsstrukturen und die Daseinsvorsorge sind teilweise deutlich aufwendiger, wenn wenige Menschen auf großer Fläche verteilt sind. Wenn wir die finanzielle Ausstattung im ländlichen Raum an der regionalen Bevölkerungsentwicklung festmachen, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, verabschieden wir uns von der Idee gleichwertiger Lebensbedingungen in unserem Land. Mit der gleichen Argumentation wollen wir immerhin künftig die Mittel für die Kreisstraßenunterhaltung und Schülerbeförderung als besondere Ergänzungszuweisungen verteilen. Auch hier sind die Länge des Straßennetzes und die Verkehrsbelegung für den Finanzbedarf entscheidend und nicht die Frage, wie viele Menschen entlang der Straße wohnen. Einen regionalen Demografie-Faktor halten wir strukturpolitisch für problematisch und sehen deshalb an dieser Stelle noch Handlungsbedarf,“ erklärt Barthel abschließend.
André Schröder: Arbeit muss sich lohnen!
Im Zuge eines Auftritts des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, in der MDR-Sendung „Fakt ist …!“, wird noch einmal die Position der CDU im Land Sachsen-Anhalt in der Lohndebatte deutlich gemacht.
„Die CDU wird in Sachsen-Anhalt der tariflichen Lohnfindung weiterhin Vorrang vor gesetzlichen Festlegungen einräumen. Trotz eines Neins zu einem gesetzlichen Mindestlohn muss sich Arbeit aber lohnen! Lohnuntergrenzen der Tarifpartner, die für Branchen und Regionen allgemeinverbindlich gelten, sind daher notwendig.
Eine leistungsgerechte Bezahlung ist kein linkes Randthema, sondern gehört in die Mitte der Gesellschaft. Minijobs, Zeitarbeit und andere flexible Arbeitszeitmodelle haben ihre Berechtigung, dürfen aber Vollzeitbeschäftigung nicht verdrängen und keine unverhältnismäßigen Lohnabschläge zur Folge haben.
Die CDU-Landtagsfraktion wird an der erfolgreichen Wirtschaftspolitik für Sachsen-Anhalt festhalten, die in den letzten fünf Jahren dazu geführt hat, dass etwa 27.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind. Darüber hinaus bekennen wir uns zum Equal-Pay-Prinzip (gleicher Lohn wie die Stammbelegschaft, nach Einarbeitungszeit) in der Zeitarbeiter-Branche und zu einem Förderbonus für die Beschäftigung höher Qualifizierter in der heimischen Wirtschaft. Ebenso wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem neuen Vergabegesetz Tariftreue honoriert werden“, so Schröder abschließend.
Kay Barthel: Niedersächsischer Weg wäre eine gute Lösung
Die Arbeitsgruppe für Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt trifft sich heute zu einer Klausurtagung mit dem Arbeitskreis Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in Hannover.
Die Gespräche werden sich auf die aufgabenangemessene Ausstattung bei gleichzeitiger Entschuldung der Kommunen sowie die Vergabe von IT-Dienstleistungen an die Anstalt öffentlichen Rechts „dataport“ konzentrieren.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, erläutert die Anlässe des Treffens:
„Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichgesetzes ist es unserer Arbeitsgruppe für Finanzen wichtig, praktische Erfahrungen und Einschätzungen mit den niedersächsischen Kollegen zu diskutieren. Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Maßnahmen zur Entschuldung der kommunalen Familie ergriffen und einen Zukunftsvertrag unterzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern beinhaltet der niedersächsische Weg neben einer finanziellen und nachhaltigen Entschuldungslösung auch ressortübergreifende Strukturveränderungen sowie eine Reform zur bürgernahen Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Die Vorbereitungen des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt zum Beitritt in den Trägerverbund ,dataport´, der als einziger IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung gemeinsam von Bundesländern und Kommunen getragen wird, laufen aktuell. IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung und Unterhaltung eines Landesdatennetzes sollen an ihn vergeben werden. Niedersachsen ist hier schon einen Schritt weiter und hat ,dataport´ bereits für einen Teilbereich verpflichtet. Uns interessieren daher die Erfahrungen zur Leistungsfähigkeit der derzeitigen Konstellation mit ,dataport´ in Niedersachsen. Die Erledigung von hoheitlichen Aufgaben durch ,dataport´ und die Beteiligung der regionalen Wirtschaft im Rahmen einer Ausschreibung des Netzbetriebes halten wir für einen möglichen Weg für Sachsen-Anhalt, der zu prüfen wäre.“
André Schröder: In Kernforderungen zum Finanzausgleich kommt Bewegung
Der Vorsitzende der CDU-Landtagfraktion, André Schröder, hat die Finanzausstattung der Kommunen zu einem Schwerpunktprojekt der Fraktionsarbeit erklärt und die Berücksichtigung wichtiger Kernforderungen der CDU durch den Finanzminister begrüßt.
„Der jetzige kommunale Finanzausgleich bietet keine Anreize auf kommunaler Ebene zu sparen oder Mehreinnahmen zu erzielen. Um diesen Fehlanreiz bei der Konsolidierung zu überwinden, existiert jetzt ein Vorschlag, der in die richtige Richtung führt. Danach sollen bestimmte Zuführungen in den Vermögenshaushalt nicht mehr so gegengerechnet werden, dass sie im Finanzausgleich bedarfsmindernd wirken. Darüber hinaus greift der Finanzminister unsere beharrliche Forderung auf, die kommunale Investitionspauschale in angemessener Höhe zu verstetigen. Über die Kriterien der Verteilung muss jedoch weiter verhandelt werden“, so Schröder.
Schröder machte weiter darauf aufmerksam, dass es zur Stärkung finanzschwacher Kommunen Lösungen geben müsse. Mittel dafür seien, die Einführung eines Demografiefaktors zur Abfederung überdurchschnittlicher Bevölkerungsverluste sowie eine Kappungsgrenze für besonders gewerbesteuerstarke Gemeinden und die Umschichtung darüber hinausgehender Mittel nach dem Solidarprinzip.
„Nach dem jetzigen Stand der Beratungen kann nach Ansicht meiner Fraktion der Zeitplan gehalten werden, den novellierten kommunalen Finanzausgleich Ende des Jahres zu beschließen, um ihn ab 2013 in Kraft treten zu lassen. Für die weiteren Beratungen zwischen den Koalitionsfraktionen ist die Vorlage von Modellrechnungen erforderlich.“
Einladung. Auswärtiger Fraktionstag der CDU-Landtagsfraktion im Wahlkreis 05 – Genthin
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 15. Mai 2012, im Wahlkreis 05 – Genthin zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
AG Bildung und Kultur / AG für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien
09.30 Uhr Neues Schloss Tangerhütte
Industriestraße 30, 39517 Tangerhütte
– Besichtigung des Schlosses und Gesprächsrunde zu weiteren Sanierungs- und Nutzungsmöglichkeiten
AG für Finanzen / AG für Inneres und Sport / AG für Recht, Verfassung und Gleichstellung
09.30 Uhr Stadtverwaltung Tangermünde
Lange Str. 61, Sitzungsraum 22, 39590 Tangermünde
– Gesprächsrunde zu den Themen Kommunalfinanzen und Ausgestaltung der DOPPIK
AG für Wissenschaft und Wirtschaft / AG für Landesentwicklung und Verkehr
09.30 Uhr Sturm Handels GmbH
Arneburger Str. 37 , 39590 Tangermünde
– Gesprächsrunde u. a. zu den Themen Infrastruktur und demografische Entwicklung
AG für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / AG für Umwelt
09.30 Uhr Spargelhof Tim Garlipp
Dorfstr. 43, 39517 Schelldorf
– Besichtigung des Hofes und Gesprächsrunde u. a. zur Vergabe von Wasserrechten
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktions-sitzung im Ringhotel Schloss Tangermünde statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 15. Mai 2012,
um 15.15 Uhr,
im Ringhotel Schloss Tangermünde
Tagungszentrum „Königin Luise“,
Tagungsraum „König Wilhelm“,
Auf der Burg, Amt 1,
39590 Tangermünde.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie der CDU-Wahlkreisabgeordnete Detlef Radke gern zur Verfügung.
Verbesserte Kinderförderung heißt, KiFöG und FAG aufeinander abstimmen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, hat nach der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahmen zum kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt eine bessere Verzahnung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) mit dem kommunalen Finanzausgleich angemahnt.
„Derzeit beteiligt sich das Land an den Kosten der Kinderbetreuung in den Kommunen im Rahmen des KiFöG und regelt die Einzelheiten durch eine Verordnung. Gleichzeitig belegen die Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich einen kommunalen Mehrbedarf durch Kleinkinder und deren Betreuung. Wenn dieser Mehrbedarf im FAG berücksichtigt werden soll, entsteht ein dringender Abstimmungsbedarf zum jetzigen Entwurf für ein neues KiFöG. Wir können nicht Kinderquoten im FAG (U6-Faktor) festlegen und gleichzeitig die Kinderbetreuung losgelöst davon betrachten“, so Schröder.
Die CDU-Landtagsfraktion werde in den Beratungen beider Gesetze darauf achten, dass eine sinnvolle Abstimmung stattfindet. Dazu solle auch die Auswertung der Anhörung des KiFöG-Gesetzentwurfes dienen, kündigte Schröder an.