Schröder/Budde: Koalition bringt weitere kommunale Entlastungen auf den Weg
In der heutigen gemeinsamen Klausur der Vorstände der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD wurde über den Doppelhaushalt 2015 / 2016 beraten. Sie haben sich darauf verständigt, jeweils 10 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen, um die Mehrbelastungen aus Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen abzufangen. Die Mittel dafür werden aus dem Ausgleichsstock des Landes umgeschichtet. Insgesamt werden damit im FAG Veränderungen in Höhe von 57,5 Millionen Euro im Jahr 2015 und 68 Millionen Euro im Jahr 2016 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf erreicht.
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass die bisherige Auftragskostenpauschale für die Kommunen ohne Reduzierung fortgeschrieben wird. Mit der Auftragskostenpauschale werden auf kommunaler Ebene Aufgaben des Landes wahrgenommen. (mehr …)
Mehr Geld für den Natur- und Tierschutz
Auf der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurden die Anträge der Fachpolitiker für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt der Regierungsfraktionen bestätigt und dadurch etliche Mittel für den Natur- und Tierschutz freigegeben. Dazu erklären Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Bewahrung der Schöpfung ist Grundanliegen der CDU-Landtagsfraktion. Diesem werden die umfangreichen Anstrengungen des Landes, die Umweltbedingungen zu verbessern, gerecht. Eine Erhöhung bei den Mitteln für die Naturparke um 120.000 Euro 2015/2016 soll diese in die Lage versetzen, Projekte zur Erhöhung der touristischen Attraktivität in Gang zu setzen. Hierdurch können Synergieeffekte von Natur und regionaler Entwicklung genutzt werden. Gleichzeitig sollen die Naturparke durch eine neu zu schaffende Koordinierungsstelle Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Projekten erhalten. (mehr …)
Abbau der kalten Progression in dieser Wahlperiode beschließen
Auf ihrer Herbstklausur in Wernigerode haben die Finanzexperten der Union unter Vorsitz des Thüringer CDU-Fraktionschefs Mike Mohring zwei Tage lang über die Notwendigkeit der Fortsetzung der Anstrengungen zur Konsolidierung der Länderhaushalte und des Bundeshaushalts diskutiert. Mike Mohring erklärt dazu: „Das Ziel der ‚schwarzen Null‛ im Bundeshaushalt steht und wird von uns in einem einstimmig gefassten Beschluss nachdrücklich unterstützt. Die schwarze Null signalisiert solide Haushaltspolitik.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, ergänzt: „Nachdem sich CDU und SPD auf Bundesebene inzwischen grundsätzlich darüber einig sind, dass die kalte Progression abgebaut werden muss, sehen wir keinen Grund, diesen längst überfälligen Beschluss weiter hinauszuzögern. Nach unserem Verständnis handelt es sich dabei auch nicht um eine Steuersenkung, sondern um die Beseitigung eines Systemfehlers. Es kann nicht sein, dass Lohnsteigerungen durch automatische Steuererhöhungen weitestgehend aufgezehrt werden.
Schutz informeller Selbstbestimmung muss wiederhergestellt werden
Zum Antrag „Vertrauliche Kommunikation fördern“ erklärt Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Redner im Plenum für die Fraktion:
„Vor dem Hintergrund der durch den sogenannten ‚Whistleblower‘ Edward Snowden bekannt gewordenen Massenüberwachung durch verschiedene Geheimdienste hat die 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Entschließung zur ‚Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen Kommunikation‘ verabschiedet. Darin heißt es, dass die ‚tendenziell unbegrenzte und kaum kontrollierte Überwachung der elektronischen Kommunikation aller‘ das weltweit anerkannte Recht auf Privatheit in ‚täglich wiederkehrender millionenfacher Weise‘ verletze. (mehr …)
Stärkung des Behördenstandortes Dessau-Roßlau
„Die Bezügestelle der Oberfinanzdirektion (OFD) soll nun dem Finanzamt Dessau-Roßlau zugeordnet werden“, so Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Redner im Landtag zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung.
„Daraus ergeben sich aus Sicht der Koalitionsfraktionen mehrere Vorteile. Zum einen erübrigen sich dadurch weitere Diskussionen über das Finanzamt Dessau-Roßlau als Behördenstandort. Zum anderen ist auch die räumliche Nähe beispielsweise zu der für die Vollstreckung zuständigen Stelle von Vorteil“, so Barthel weiter.
„Die getroffene Entscheidung, die Oberfinanzdirektion dem Finanzamt Dessau-Roßlau zuzuordnen, ist nicht nur aus fachlicher Sicht zu unterstützen, sie ist auch ein klares Bekenntnis zum Behördenstandort Dessau-Roßlau. Als zuständiger Abgeordneter für diesen Wahlkreis freue ich mich ganz besonders, dass sich die intensiven Diskussionen der letzten Wochen gelohnt haben und dieser Kompromiss gefunden wurde“, ergänzt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und zuständiger Abgeordneter für den Wahlkreis Dessau-Roßlau.
Die jetzige Lösung sei Garantie dafür, dass nun zügig und effektiv an den neuen Strukturen gearbeitet werden könne, so Barthel und Kolze abschließend.
Barthel: Zuordnung der Kassen- und Bezügeverwaltung zum Finanzamt Dessau ist ein guter Kompromiss
Zur heutigen Entscheidung des Finanzausschusses, die Kassen- und Bezügeverwaltung des Landes dem Finanzamt Dessau zuzuordnen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat auf ihrer Klausurtagung im September klar gemacht, dass sie weder eine neue Sonderbehörde haben möchte noch die Aufgaben der Oberfinanzdirektion auf die systemfremde Bauverwaltung übertragen wollte. Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir die Zuordnung der Kassen- und Bezügeverwaltung zum Hochbau kritisch sehen. Wir hätten uns auch eine Zuordnung zum Landesverwaltungsamt vorstellen können, halten aber auch die jetzt gefundene Lösung für einen guten Kompromiss. Ich bin mir sicher, dass die Kassen- und Bezügeverwaltung deutlich besser zum Finanzamt Dessau passt, als zum Hochbau. Das stärkt einerseits den Behördenstandort Dessau und verschont die Bediensteten vor unnötigen Veränderungen und potenziellen Versetzungen andererseits.
System muss mit Konsolidierungsanreizen weiterentwickelt werden
Zur heutigen Debatte um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) unseres Landes stößt weder an seine Grenzen, noch hat es eine grundsätzliche Reform nötig. Mit der Änderung des FAG geht es uns um die systematische Weiterentwicklung innerhalb des vorhandenen Systems. Hauptkritikpunkt ist und bleibt für die CDU-Fraktion die latente Anreizfeindlichkeit der aktuellen Ausgleichsmechanismen. Die Bereitschaft zur Verbesserung der eigenen Einnahmen wird nicht belohnt und führt erst recht nicht zu Überschüssen, die zur Tilgung der Altfehlbeträge eingesetzt werden können. Das System kannibalisiert sich selbst und produziert in der Folge eher Bedürftigkeit als Leistungsbereitschaft. Durch die jetzt vorgeschlagene Kürzung, ausgerechnet bei den Tilgungsleistungen, wurde dieser Effekt nun auch noch verstärkt. Die CDU-Fraktion hält diesen Weg ausdrücklich für falsch und die Kürzungen an dieser Stelle für nicht sachgerecht.
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Erfolge der Haushaltspolitik honorieren und Anreize schaffen
Zur heutigen Debatte um den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel:
„Die CDU-Fraktion hat die Erwartung, dass unsere Landesregierung weiterhin für den Einsatz einer Föderalismuskommission III wirbt, in der auch die Parlamente mitwirken sollen. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind keine reine Fiskalpolitik, sondern vor allem auch Strukturpolitik. Deshalb halten wir es im Hinblick auf die Verteilungsgerechtigkeit für unverzichtbar, strukturellen Unterschieden künftig durch zusätzliche Bedarfsindikatoren Rechnung zu tragen. Demografie, Beschäftigungs- und Arbeitslosenquote haben auf den Finanzbedarf der Länder erheblichen Einfluss. Darüber hinaus wollen wir, dass es für die Empfängerländer deutliche Anreize gibt, ihre Einnahmesituation zu verbessern. Gleichzeitig soll bei den Geberländern das Ergebnis ihrer erfolgreichen Politik in Form von Einnahmesteigerungen nicht vollständig durch den Länderfinanzausgleich aufgezehrt werden. So soll für Wählerinnen und Wähler sowie Gewählte stärker als bisher erkennbar sein, ob ein Land gut oder schlecht regiert wird. Diese verstärkte Erkennbarkeit darf nicht durch andere Ausgleichsmechanismen aufgelöst werden.
Barthel: CDU-Fraktion sieht weiteren Änderungsbedarf beim FAG
Im Rahmen ihrer heutigen Klausurtagung hat die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt den Kommunalen Finanzausgleich beraten. Dazu erklärt Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Mit Blick auf die weiter steigenden Asylbewerberzahlen halten wir es für notwendig, die erwarteten Mehrkosten von rund 7 Millionen Euro auszugleichen. Wir können die Mehrkosten nicht von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorfinanzieren lassen. Diese haben bereits genug damit zu tun, die damit verbundenen Probleme vor Ort zu lösen. Eine Deckung der zusätzlichen Kosten über den Ausgleichsstock würde den Landeshaushalt auch nicht zusätzlich belasten. Ungeachtet dieses Vorschlages halten wir die Lösung dieses Problems für eine bundesstaatliche Aufgabe und hoffen, dass der Bund die Länder mit dem Problem nicht alleine lässt und die Mehrkosten übernimmt. (mehr …)
Finanzminister geht mit Änderungen auf CDU zu und SPD geht an die Presse
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat die von Finanzminister Jens Bullerjahn angekündigten Änderungen am Regierungsentwurf eines neuen Finanzausgleiches für die Kommunen als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Ungewöhnlich sei dagegen der Versuch der SPD, dass Thema allein für sich zu reklamieren, noch bevor das Kabinett seinen ersten Beschluss dazu korrigiert habe. Für die CDU bleibe das neue FAG ab 2015 weiter ein Schwerpunkt in den parlamentarischen Beratungen. Dazu werde die Fraktion das Thema auch auf ihrer Klausur am 9. September aufrufen.
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