Niestädt/Feußner: Finanzausschuss berät abschließend über Nachtragshaushalt 2015/2016
Vom Finanzausschuss des Landtages wurde heute der Nachtragshaushalt 2015/2016 abschließend beraten. Den Mittelpunkt des Nachtragshaushalts bilden das Investitionsprogramm für die Kommunen in Höhe von 123 Millionen Euro sowie die verbesserten Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen.
Sonderzuweisung Kommunen
Der Finanzausschuss hat den kommunalen Finanzausgleich noch einmal verbessert und die Mittel für die Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 um 50 Millionen Euro erhöht. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verteilmaßstab der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen.
Asyl und Flüchtlinge
Nachdem der Bund am 24. September 2015 mit den Ländern zu den Flüchtlingshilfen mit den Länder und Kommunen eine Einigung erzielte, konnten bei den Beratungen des Nachtragshaushaltes die Zahlungen des Bundes nunmehr mit gesicherten Zahlen Berücksichtigung finden.
Über diese Veränderungen hinaus wurden im Nachtragshaushalt Mittel für die Integration der Flüchtlinge eingestellt. Neben Mittel wie zum Beispiel für spezielle Lehrbücher und Sprachklassen wurden soziale Projekte zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft in den Nachtragshaushalt aufgenommen.
Zudem wurden im Nachtragshaushalt die Mittel für die Kommunen des Landes für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge veranschlagt. Hierfür sind pro Flüchtling 8.600 Euro jährlich vorgesehen.
Koalition stockt kommunalen Finanzausgleich 2015/16 um 50 Millionen Euro auf
In den laufenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2015/2016 haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD darauf verständigt, den kommunalen Finanzausgleich für 2015 und 2016 um jeweils 25 Millionen Euro aufzustocken. Entsprechende Mittel werden in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses im Nachtragshaushalt veranschlagt. Die 50 Millionen Euro werden an die gesamte kommunale Familie (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden) nach demselben System verteilt wie die Schlüsselzuweisungen. Die Zahlung an die Kommunen wird am 15. Januar 2016 erfolgen. (mehr …)
Neubau der Förderschule für Körperbehinderte vereinbarte Sache der Koalition
Zu der im Finanzausschuss getroffenen Entscheidung zugunsten eines Neubaus der Förderschule für Körperbehinderte Magdeburg geben die finanzpolitische Sprecherin und der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner und Hardy Peter Güssau, folgende Erklärung ab:
„Wir freuen uns mit allen Beteiligten, dass diese Entscheidung zugunsten einer neuen Förderschule getroffen und durch ausreichend Mittel im Landeshaus-halt abgesichert werden konnte. Allerdings war der Weg dahin äußerst schwierig und noch bis in die letzte Woche hinein war eine positive Entscheidung nicht absehbar.
Mit der Entscheidung der Koalitionsfraktionen Haushaltsmittel für die Förder-schule für Körperbehinderte einzustellen, können wir zielorientiert in die Zu-kunft blicken, die für die Eltern und ihre Kinder zufriedenstellende und sichere Bedingungen in der neuen Schule bieten wird.“
CDU-Fraktion bleibt verlässlicher Partner der Kommunen
Die Koalitionsfraktionen haben im Zuge der heutigen parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes beschlossen, den kommunalen Sportstättenbau und den Vereinssportstättenbau zu
stärken. Im Nachtragshaushalt werden für das Jahr 2016 vier Millionen Euro zusätzlich eingestellt.
„Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein verlässlicher Partner des Sports in Sachsen-Anhalt. Mit der erneuten Stärkung der kommunalen Sportförderung wird die Bedeutung des Sports als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sowie als quantitativ wichtigster Träger freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt“, so Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes haben sich die Fraktionen von CDU und SPD heute über das weitere Verfahren und über eine Reihe von Vorhaben verständigt, die in die Sitzung des Finanzausschusses am morgigen Mittwoch eingebracht werden sollen.
Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.
Feußner: Fraktion berät über Zeitplan für Nachtragshaushalt am ersten September
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, zur Debatte um den Nachtragshaushalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion wird über den Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes auf ihrer kommenden Fraktionssitzung beraten und dann eine Entscheidung treffen. Als Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag und nicht die Landesregierung für die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zuständig.
Schon jetzt ist aber klar, dass aufgrund der deutlich erhöhten Flüchtlingszahlen das Haushaltsrisiko weiter gestiegen ist und wir möglichst Klarheit über die anteilige Kostenerstattung des Bundes benötigen, bevor der Haushalt verabschiedet wird. Die Landkreise, die auf die Hilfe des Landes warten, dürfen nicht einfach um einen Monat vertröstet werden.
Daher will die CDU-Landtagsfraktion unabhängig vom Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrages ein klares Signal der Kommunalentlastung geben.
Aus der Städtebauförderung kennen wir den Mechanismus einer vorzeitigen Freigabe von Landesmitteln, bevor der Bund seine Fördergrundlagen geschaffen hat.“
Erbschaftssteuer wird der Bedeutung der mittelständischen Familienunternehmen gerecht
Heute wurde im Bundes-Kabinett der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Erbschaftssteuerreform beschlossen. Dazu äußert sich die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Über 90 Prozent aller aktiven Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen und stehen irgendwann vor der Frage der Unternehmensnachfolge. Zwischen Erbschaftsteuer und Generationenwechsel besteht ein direkter Zusammenhang. Gerade die familiengeführten Unternehmen waren es, die auch in Krisenzeiten den Großteil der Arbeitsplätze erhalten haben und deshalb von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Bereits auf der Frühjahrskonferenz der Haushalts- und Finanzexperten der Union wurde beschlossen, dass eine Erbschaftsteuerreform mit Augenmaß durchgeführt werden muss, um der besonderen Bedeutung der mittelständischen Familienunternehmen gerecht zu werden.
Politik gegen die Grundrechenarten funktioniert nicht
Zum heute in der Landtagssitzung besprochenen Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016“ äußert sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Mit dem heute vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf wird die Kontinuität in der Finanzpolitik dieser Landesregierung fortgesetzt. Es bleibt beim gewohnten Dreiklang von Investieren, Konsolidieren und Vorsorgen.
Konsolidierte Landesfinanzen sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen uns erst die Gestaltungsspielräume, die wir benötigen. So können wir mit diesem Nachtragshaushalt auf aktuelle Probleme reagieren, den Kommunen mehr Geld geben und dennoch alte Schulden abbauen. Außerdem schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um auf die gegenwärtigen Herausforderungen reagieren zu können. Die Botschaft des Nachtragshaushaltes lautet: Wir helfen den Kommunen!
Finanzministerium will Vorgänge um Zinserlass der Schlossgruppe aufklären
„Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt es, dass der Finanzminister die letzten Tage genutzt hat, Stellungnahmen aller Beteiligten einzuholen und so zur Aufklärung der öffentlich gewordenen Vorwürfe beizutragen. Nach dem Bericht des Landesrechnungshofes ist eine solche Aufklärung notwendig. Versuche der Opposition einer politischen Vorverurteilung sind dagegen ungerechtfertigt“, sagte André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, mit Blick auf Pläne der Grünen, eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema durchzuführen.
Finanzausgleich an Finanzkraft der Länder ausrichten
Zu den Ergebnissen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin äußern sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion, Eva Feußner:
„Für die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Ländern ist bei der Reform des Länderfinanzausgleichs (LFA) die finanzielle Handlungsfähigkeit dieser maßgeblich. Die Verfassung sieht dafür einen an-gemessenen Ausgleich der Finanzkraftunterschiede der Länder vor. Die Balance zwischen Eigenstaatlichkeit, kommunaler Selbstverwaltung und bundesstaatlicher Solidargemeinschaft muss auch in Zukunft gewahrt bleiben. Ziel des LFA darf es auch künftig nicht sein, die finanzielle Ausstattung der Länder vollständig zu nivellieren. Darüber hinaus sollte die Finanzkraft der Kommunen künftig gänzlich berücksichtigt werden.