Realistische Haushaltsplanung mit Augenmaß
Zur Aktuellen Debatte „Finanzpolitische Grundlagen der Haushaltsplanung 2019“ erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 verdeutlichten die Koalitionsfraktionen ihren Gestaltungswillen. Für Sachsen-Anhalt war dieser Haushalt in Bezug auf die Ein- und Ausgaben ein Rekordhaushalt, der ohne neue Schulden auskam. Wir stellten erheblich mehr Ausgaben für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Sicherheit und Infrastruktur bereit, aber bleiben unseren Grundsätzen einer seriösen Haushaltspolitik treu.
Ob sich die AfD-Fraktion noch treu ist bzw. gestalten will, muss man an dieser Stelle stark bezweifeln. Alle Fraktionen beteiligten sich an der Debatte mit konstruktiven Vorschlägen. Der einzige Vorschlag der AfD – mehr Geld vom Bund – verdeutlicht ihre Ideen- und Hilflosigkeit, wenn es abseits von platten Parolen um tatsächliche politische Inhalte geht.
Auch für die Haushaltsplanung 2019 orientieren wir uns an unseren Haushalts- und Finanzprinzipen ‚Stabilität, Investition und Nachhaltigkeit‛. Wir werden keine neuen Schulden machen und die Konsolidierungshilfen des Bundes nicht gefährden.
Jetzt müssen sich die einzelnen Ressorts am Grundsatzkatalog des Finanzministers orientieren, damit das Kabinett einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.
Wir wissen, dass Sachsen-Anhalt im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern steht – der Haushalt 2019 wird daher sicher kein Sparhaushalt. Ziel muss es sein, einen für das Land klugen, gestaltenden und wohl überlegten Haushalt zum Ende des Jahres durch das Plenum zu verabschieden.“
Finanzausschuss gibt 19 Mio. Euro für Magdeburger Forschungscampus STIMULATE frei
Der Finanzausschuss hat heute 19 Millionen Euro für die Neu- und Erweiterungsbauten im Rahmen des Forschungscampus STIMULATE an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (OVGU) freigegeben. Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, bewertet die Mittelfreigabe als „Guten Tag“ für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Magdeburg. Damit könne das innovative Spektrum der Medizinforschung in der Landeshauptstadt gestärkt und erweitert werden.
„Die Freigabe der Mittel ist auch als klares Bekenntnis des Landes zu verstehen, die Vernetzung aus Wissenschaft und Wirtschaft weiter voranzutreiben. Mit den nun möglichen Neubauten legt die Landespolitik den Grundstein, um Magdeburg zu einem internationalen Referenzzentrum für patientenschonende Diagnose- und Therapieverfahren auszubauen“, so Philipp.
Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Das Geld für den Forschungscampus ist wahrlich gut investiert, denn nur eine innovative und zukunftsfähige Forschungs- und Technologielandschaft entwickelt aus guten Ideen marktfähige Produkte.“
Das Projekt STIMULATE ist ein Vorhaben, welches im Rahmen der Förderinitiative „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werde. Der zentrale Ansatz des Projektes bestehe darin, neue Technologien für bildgeführte minimal-invasive Methoden in der Medizin zu entwickeln. Insbesondere altersbedingte Volkskrankheiten aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und bei Gefäßerkrankungen sorgen zunehmend für Kostenexplosionen im Gesundheitswesen. Durch die Verbesserung der medizinischen Behandlungsmethoden sollen künftig patientenschonende und kostendämmende Lösungen gefunden werden.
Keine Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der Finanzausschuss hat heute ein Verbot der Gesichtsverhüllung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschlossen. Damit wird auch die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen untersagt. Zu diesem Zweck soll das Beamtengesetz geändert und ein Gesetz für Vertragsbeschäftigte im Landesdienst, bei den Gemeinden, den Verbandsgemeinden, den Landkreisen sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen beschlossen werden. Dazu erklärt Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das freiheitlich-demokratische Gesellschaftsverständnis der CDU ist geprägt von einer offenen Kommunikationskultur. Der offene Austausch zwischen Bürgern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst benötigt neben einer sprachlichen Basis auch eine gut sichtbare Mimik des Gegenübers. Eine Verhüllung des Gesichtes steht dieser offenen Kommunikationskultur entgegen.
Zudem sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates in besonderer Weise der religiösen Neutralität verpflichtet. Sie verpflichten sich in ihrem Verhalten und Auftreten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und müssen diese nach außen vertreten.
Um das Vertrauen in ihr Amt zu gewährleisten sollen die Beschäftigten den Bürgerinnen und Bürgern mit freiem Gesicht gegenüberstehen und insbesondere auf solche Kleidungsstücke verzichten, die als eine Haltung verstanden werden können, die mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie der Gleichstellung zwischen Frau und Mann nicht vereinbar ist.“
Qualitätsverbesserung und mehr Gerechtigkeit!
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Klausur in Wernigerode auf Eckpunkte zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) verständigt. Sie spricht sich dafür aus, das Kinderförderungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt grundlegend neu zu fassen. Dazu erklären der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt, die finanzpolitische Sprecherin, Eva Feußner, sowie der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull:
„Mit dem Anspruch, mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität in das System KiFöG zu bringen, ist die CDU-Fraktion in ihre Klausur gegangen. Ergebnis ist, dass sich die Fraktion für eine Neufassung ausgesprochen hat. Ziel einer Neufassung der Kinderförderung muss es sein, die Verantwortung wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dabei müssen die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in finanzieller wie in struktureller Hinsicht klar zugewiesen und abgegrenzt werden. Wir wollen einen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch garantieren. Dabei übernimmt das Land 6 Stunden der Personalkosten für das pädagogische Personal. Wir leisten damit mehr im Bereich der Kinderförderung, als beispielsweise Brandenburg oder Niedersachen.
Im Mittelpunkt unserer Ziele steht das Kindeswohl. Ihm gerecht zu werden ist in erster Linie Aufgabe der notwendigen Elternverantwortung, aber auch der für die Kinderbetreuung zuständigen Politik.“
Anlage
Eckpunkte zur Neufassung des Kinderförderungsgesetzes
Schulden tilgen, Rücklagen bilden und verstärkt Investieren
Zur heutigen Landtagsdebatte um einen Nachtragshaushalt und die Ergebnisse der letzten Steuerschätzung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Man merkt, dass Weihnachten vor der Tür steht. Die Wunschlisten werden immer länger und länger. Dass ein Teil erfüllt wird, steht außer Frage, aber das Füllhorn im Zuge der Haushaltspolitik über unser Land auszuschütten, trägt die CDU-Fraktion bei einer derzeitigen Schuldenlast von 20 Milliarden Euro nicht mit. Wir müssen verantwortungsbewusst mit unseren Steuereinnahmen umgehen, gerade auch in Bezug auf die nachfolgenden Generationen.
Wir halten einen Nachtragshaushalt für falsch. Zuallererst sollten beschlossene Projekte unseres Gestaltungshaushaltes umgesetzt werden. Besonders die investiven Mittel fließen nicht optimal ab, sodass in 2018 besonders viel Arbeit beim Haushaltsvollzug auf uns zukommt.
Wir halten an unserer Leitlinie des vernünftigen finanzpolitischen Dreiklangs fest. In Zeiten sprudelnder Steuerquellen ist es kein ‚Entweder-Oder‛ (Investieren oder Sparen). Es ist eher ein ‚Sowohl-als-auch‛ möglich. Daher wollen wir Schulden tilgen, Rücklagen bilden und verstärkt Investieren. Und das alles gleichzeitig. Wenn wir dem Antrag der Linken folgen würden, wäre der Dreiklang nicht möglich. Daher ist er in der Sache abzulehnen. Da wir aber mit unseren Koalitionspartnern über Investitionen in Zukunftsprojekte und eine Priorisierung der Wünsche reden wollen, werden wir uns im Finanzausschuss damit weiter beschäftigen.“
Für ein Stück mehr Gerechtigkeit im Lehrerzimmer
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung den Beschluss gefasst, eine Höhergruppierung der so genannten Ein-Fach-Lehrer – Diplomlehrerinnen und -lehrer mit der Ausbildung für ein Unterrichtsfach nach DDR-Recht – in die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe 13 zu forcieren. Damit sollen diese Lehrkräfte, die in vielen Fällen faktisch mehrere Fächer unterrichten und dies oft in technisch-naturwissenschaftlichen bzw. künstlerisch-musischen Mangelfächern tun, ihren Kollegen mit der Ausbildung für zwei Fächer gleichgestellt werden. Dazu die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Gleichstellung der Ein-Fach-Lehrer war lange überfällig, auch wenn die Bedenken der Verfechter des Abstandsgebots aus Qualifikationsgründen weiterhin bestehen. Im Schulalltag unterrichten diese Lehrerinnen und Lehrer in der Regel mehrere Fächer. Leistung und Befähigung wurden teils über Jahrzehnte bewiesen, wodurch wir die Kriterien zur Gleichbehandlung als erfüllt ansehen. Ähnliche Initiativen unserer sächsischen Kollegen und die zunehmende Konkurrenzsituation auf dem Lehrermarkt bestätigen uns in unserer Entscheidung. Die Höhergruppierung ist eine vertretbare Aufwendung für den Bildungsbereich und stellt gleichzeitig eine Wertschätzung dieser Kollegen dar.“
Dem fügt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Gorr, hinzu: „Die jetzt gefundene Lösung ist eine, die nach jahrelanger Beratung des Sachverhalts den Endpunkt hinter eine schwierige Debatte setzt. Angesichts des langen Zeitraums, in dem die Kontroverse geführt wurde, ist die Höhergruppierung für die betroffenen Lehrkräfte ein erfreuliches Ergebnis. Ich hoffe, dass wir den Lehrkräften eine weitere Motivation für ihre pädagogische Aufgabe geben, indem wir unsere Wertschätzung für ihre Arbeit auch ganz praktisch darstellen.“
Wunschlisten am Haushalt vorbei, sind der falsche Weg!
Zur aktuellen Steuerschätzung und Wunschlisten aus dem politischen Raum erklären Finanzminister André Schröder und die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Der durch die Steuerschätzung mögliche Verzicht auf die Entnahme von Rücklagen weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten. Es gilt das Haushaltsrecht, im Rahmen dessen alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, investive Mittel abfließen zu lassen. Darin ist sich die Koalition einig. Wir teilen den politischen Willen Investitionen möglichst vollständig zu binden. Eine politische Zweckbindung, mit einem Teil der Rücklagen auch Vorsorge für bereits geplante aber nicht ausfinanzierte Projekte zu treffen, unterstützen wir (z.B. JVA Halle). Wunschlisten am Haushalt vorbei zu fordern, wäre der falsche Weg.
Ein Teil dessen was am Jahresende übrig bleibt, sollte zusätzlich der Schuldentilgung zugeführt werden. Das wäre ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.“
Es kommt Bewegung in den zähfließenden Beförderungsverkehr!
Zur heutigen Entscheidung der Landesregierung, für Beförderungen von Beschäftigten des Landes das notwendige Budget zur Verfügung zu stellen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Wir freuen uns, dass das Kabinett die 5 Millionen Euro Beförderungsmittel nun endlich freigibt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Mittel anhand klar nachvollziehbarer Kriterien an die Ressorts weitergegeben werden, sodass die Mittel dort ankommen, wo sie am Dringlichsten benötigt werden.
Aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunktes im Haushaltsjahr, haben wir als Finanzpolitiker der CDU-Fraktion darauf bestanden, die eventuell nicht abrufbaren Mittel für 2017 auf das nächste Jahr zu übertragen. Wir hoffen, dass die Landesregierung das Thema Beförderungen im Interesse der Landesbediensteten im Jahr 2018 frühzeitig aufgreift und rasch umsetzt.
Zum Verteilungsschlüssel der Beförderungsbudgets auf die verschiedenen Ressorts erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Chris Schulenburg:
„Das Beförderungskonzept ist durchdacht, transparent und zielgerichtet. Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können wir endlich den Beförderungsstau im Polizei- und dem Justizbereich schrittweise auflösen. Das ist eine gute Nachricht, da hier der Bedarf am Größten ist. Dafür haben wir uns als CDU eingesetzt. Wir erwarten, dass der eingeschlagene Weg im Interesse der Beamten 2018 fortgesetzt wird.“
Tarifsteigerungen und Jahressonderzahlung für Beamte kommen noch 2017
Der Ausschuss für Finanzen hat heute eine vorläufige Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht, welche die Tarifergebnisse für Angestellte rückwirkend zum 01.01.2017 auf die Beamtenbesoldung überträgt und eine Jahressonderzahlung gewährt. Beides soll noch in diesem Jahr an die Beamtinnen und Beamten unseres Landes ausgezahlt werden. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Mit unserer Gesetzesinitiative können wir unseren Landesbeamten noch in den letzten Monaten des Jahres 2017 die versprochenen Tarifsteigerungen weiterreichen sowie ein Weihnachtsgeld auszahlen. Die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung ist dabei als Signal und Honorierung der Arbeit unserer Landesbeamten zu sehen. Entwickelt sich der Landeshaushalt weiterhin so gut, sollte man dies als Einstieg in ein höheres Weihnachtsgeld ansehen. Wir danken Finanzminister André Schröder für seine Zusage, die Initiative im Sinne der Landesbeamten schnell umzusetzen.
Unter der Maßgabe der Zustimmung des mitberatenden Innenausschusses und einer Entscheidung im Plenum können die Tarifsteigerungen noch im November dieses Jahres durch die Bezügestelle ausbezahlt werden. Ähnlich verhält es sich bei der wiedereingeführten Jahressonderzahlung, dem sog. Weihnachtsgeld, für unsere Landesbeamten.
Durch die gesetzliche Initiative der Koalitionsfraktionen kann das Finanzministerium, vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung des Innenausschusses und des Landtages, die Auszahlung der Sonderzahlung noch im Dezember 2017 anweisen. Mit der linearen Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent (mindestens aber 75 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum Jahreswechsel 2017/18 plus dem Weihnachtsgeld (3 Prozent des Grundgehaltes, mindestens 600 Euro für A4 bis A8, die restlichen Besoldungsgruppen 400 Euro, 200 Euro für Anwärter) werden wir nun auch unsere Landesbeamten an den Steuermehreinnahmen des Landes teilhaben lassen.“
Änderungen drücken Wertschätzung für unsere Beamten aus
Zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Beamten unseres Landes leisten eine hervorragende Arbeit. Um dieser die entsprechende Wertschätzung zu geben, nehmen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften entsprechende Anpassungen vor. So setzen wir die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent zum 1. Januar 2017 sowie die Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent um und führen die Jahressonderzahlung ein. Gleichzeitig vereinheitlicht und modernisiert der Entwurf vielfältige Rechtsgegenstände. Er überträgt die Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes und die schafft eine landesgesetzliche Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht.“
„Darüber hinaus“, erklärt Feußner: „sollen die Lehrkräfte an Grundschulen, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage befinden, künftig in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. So schaffen wir einen ausreichenden Abstand der Ämter in den Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen zu den sonstigen Lehrkräften an den Grundschulen.
Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Eingruppierung der sogenannten ‚Ein-Fach-Lehrer‛, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, nun aber mitunter schon 27 Jahre in bundesdeutschen Schulen arbeiten. Sie machen die gleiche Arbeit, unterrichten besonders in den Schulen auch eine Vielzahl von Fächern und sollten nun auch finanziell gleichberechtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund fehlender Lehrer in vielen Schulen, sollten wir die Arbeit dieser Lehrkräfte honorieren.“