Szarata: „‚Miteinander e.V.‛ hat die Fähigkeit zu differenzieren verloren.“
Anlässlich der Landtagsdebatte bezüglich der Großen Anfrage der AfD-Fraktion zu „Miteinander e.V.“ bezieht der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, klar Stellung:
„Wenn einem Verein die Fähigkeit der Differenzierung abhandengekommen ist, dann muss man die Arbeit eines solchen Vereins hinterfragen dürfen. Ein Verein wie ‚Miteinander e.V.‛, der staatlich gefördert wird und dessen Aufgabe es ist, sich für Demokratie einzusetzen, der sollte sich nicht ausschließlich auf eine Form des Extremismus beschränken. Er verletzt dabei das politische Neutralitätsgebot, indem er sich auf der einen Seite gegen einzelne Parteien stellt und auf der anderen Seite ein Autonomes Zentrum mit einer Spendenaktion unterstützt, welches Kontakte zur linksextremistischen Szene hat. Das soll nicht heißen, dass wir Vereine, die sich für Demokratie einsetzen, nicht fördern. Ganz im Gegenteil, wir als christlich-demokratische Partei, als letzte Partei in der Mitte der Gesellschaft, sehen uns mehr denn je in der Pflicht, die Demokratie zu fördern, zu stärken und vor allem zu verteidigen. Dazu gehört aber eben auch, dass wir Extremismus gleichermaßen bekämpfen, sei er rechts, links oder religiös motiviert. Vor diesem Hintergrund erwarten wir eine Diskussion um eine mögliche Neuausrichtung des Vereins.“
Hintergrund:
In der Vergangenheit ist die CDU des Öfteren Zielscheibe des Vereins geworden, wodurch die Kritik an dem Verein schon vor der AfD aufgekommen ist. Der Verein „Miteinander e.V“ erhält vom Land 200.000 Euro und insgesamt mehr als 1,7 Millionen Euro aus öffentlichen Geldern.
Szarata: „Haushaltspläne der LINKEN sind haarsträubend!“
Anlässlich der bevorstehenden Verhandlungen zum Haushalt 2019 äußert sich der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, zu den besorgniserregenden Plänen der Fraktion DIE LINKE:
„Es zeigt sich wieder einmal, dass DIE LINKE finanzpolitische Traumtänzer sind. Dass die Opposition für eine schnelle Schlagzeile populistische und unrealistische Forderungen aufstellt, gehört zum Geschäft. Die jetzigen Vorschläge sind allerdings haarsträubend. Allein die Annahme, dass man das undifferenzierte Wunschkonzert mit nur 400 Millionen bezahlen könnte, liegt fernab der Realität. Übertroffen wird dies dann noch von den wahnwitzigen Vorstellungen der Gegenfinanzierung. Durch die Verwendung von Steuermehreinnahmen für zusätzliche Aufgaben, die Entnahme von Rücklagen und die Aussetzung der Zuführungen an den Pensionsfonds führen nicht nur zur Gefährdung der Konsolidierungshilfe des Bundes – das sind immerhin 80 Millionen Euro – sondern auch zu einer ungerechten Generationspolitik, die – nebenbei bemerkt – rechtlich gar nicht umsetzbar ist. Das ist nicht das, was ich von der angeblich sozialen Partei erwartet hätte. DIE LINKE betreibt hier reine Klientelpolitik.“
„Der Pensionsfonds dient zur Vorsorge der Pensionen und Beihilfen verbeamteter Lehrer und Polizisten. Ein Verzicht auf Pensionsrücklagen würde unweigerlich zu künftigen Kürzungen im Landeshaushalt führen, die langfristig die junge Generation betreffen würden. Der Landesrechnungshof hat bereits mehrfach vor den negativen Auswirkungen solch einer Finanzierung gewarnt. Finanzielle Rücklagen dienen der Kompensation negativer konjunktureller Entwicklungen und nicht der Finanzierung von Forderungen, die das Land langfristig stark belasten würden. Angesichts der hohen Schuldenlast des Landes von über 20 Milliarden Euro sollten die Einnahmen und Ausgaben sinnvoll geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund unterliegt den Forderungen der LINKEN kein solider und volkswirtschaftlich verantwortungsvoller Finanzierungsplan zugrunde. „Die CDU-Fraktion hält an ihrem Motto ‚Stabilität, Investition und Nachhaltigkeit‘ fest und wird einen konstruktiven Beitrag zu den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen leisten“, so Szarata abschließend.
Transparenz für Bürgerinnen und Bürger
Zu den aktuellen Berichterstattungen zu Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Die CDU-Fraktion hatte in den vergangenen Wochen bei den Verhandlungen zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) eine weitreichende Prüfung von Kommunen gefordert und diese auch bei Kommunen mit unter 25.000 Einwohnern anlassbezogen durch den Landesrechnungshof durchgesetzt. Des Weiteren wollten wir gesetzlich verankern, dass nicht nur die Kommunalaufsichtsbehörde, sondern auch der Landtag oder einer seiner Ausschüsse den Landesrechnungshof bitten kann, eine örtliche Prüfung der Gemeinden oder Verbandsgemeinden durchzuführen. Dies scheiterte bisher jedoch an der SPD. Dennoch unterstützen wir den Landesrechnungshof bei der Aufklärung der Fälle zu Derivatgeschäften und werden uns in weiteren Verhandlungen dafür stark machen, unsere Forderungen durchzusetzen, um Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu schaffen.“
Nach Recherchen des MDR-Magazins „exakt“ ist bekannt geworden, dass der Abwasserverband Köthen Verluste aus risikobehafteten Derivatgeschäften in Höhe von 38,35 Millionen Euro eingefahren habe. Solche spekulativen Geschäfte dürfen Kommunen und Zweckverbände nicht eingehen. In einem Vergleich habe sich der Abwasserverband Köthen mit der Bank auf einen Verlust von 11,24 Millionen Euro geeinigt, der in neue Derivate eingepreist wurde und noch bis 2038 getilgt werde. Es bestehe daher der Verdacht, dass diese Verluste auf die Gebührenzahler umverteilt wurden.
„Das geht so nicht!“, sagt Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement (BLSA) der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt. „Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, so Heuer. Zudem fordert der Abgeordnete, dass die uneingeschränkten Prüfrechte des Landesrechnungshofes darüber hinaus auch dort gelten sollten, wo das Land einen erheblichen Teil der Aufwendungen von Leistungserbringern finanziert.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Herzzentrum Magdeburg
Der Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement (BLSA) der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, und der hochschulpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Florian Philipp, begrüßen den vom BLSA für November dieses Jahres angekündigten Abriss des Hauses 15 der Uniklinik Magdeburg, an dessen Standort das neue ‚Herzzentrum Magdeburg‘ errichtet werden soll.
„Nach der Inbetriebnahme des Hubschrauberlandeplatzes als Teilbaumaßnahme ist der Abriss ein weiterer, sehr wichtiger Meilenstein für die Realisierung des Gesamtprojekts ‚Herzzentrum Magdeburg‘“, so Heuer und Philipp.
Nach der einstimmigen Beschlussfassung des Finanzausschusses zur Sicherung und Realisierung des Neubaus des eigentlichen Herzzentrums am vorgesehenen Standort hat das BLSA in seiner heutigen Beiratssitzung auf Nachfrage von Guido Heuer (Beiratsmitglied) mitgeteilt, dass der notwendige Abriss von Haus 15 als vorbereitende Maßnahme für November geplant ist.
„Endlich wird der politische Wille ‚Herzzentrum Magdeburg‛ in die Tat umgesetzt“, so die beiden CDU-Politiker.
Gestaltung im Dreiklang: Stabilität – Investition – Nachhaltigkeit
Der Vorstand der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt hat sich auf einer Klausur vom 25. – 26. Juni intensiv zum Haushalt 2019 beraten. Dazu erklären der Vorsitzende, Siegfried Borgwardt, und der finanzpolitische Sprecher, Daniel Szarata:
„Im Zuge der Haushaltsberatungen setzt die CDU-Fraktion Prioritäten und will weiterhin in die positive Entwicklung Sachsen-Anhalts investieren. Der Fraktionsvorstand hat sich im Zuge seiner Beratungen auf die folgenden Schwerpunkte verständigt, die nach der Einbringung des Haushalts im Landtag besonders untersetzt werden sollen.
1. Innere Sicherheit/Justiz
Für die CDU-Fraktion steht die Innere Sicherheit seit jeher im Mittelpunkt. Daher plädieren wir für die Fortschreibung des Anti-Terrorpaketes der Polizei. Daneben treten wir für eine leistungsfähige Justiz ein. Das Feinkonzept Personalstrategie in der Justiz muss umgesetzt werden.
2. Bildung
In Umsetzung des Koalitionsvertrages haben wir das Ziel, einen Versorgungsgrad von 103 Prozent bei der Unterrichtsversorgung zu erreichen. Dazu ist die Erfüllung von 14.500 Vollzeitäquivalenten (VzÄ), die wir auf das Jahr 2019 vorziehen wollen, notwendig.
3. Infrastruktur
Eine positive wirtschaftliche Entwicklung, vorrangig im ländlichen Raum, bedingt eine gut ausgebaute Infrastruktur. Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen der kommunale und Landesstraßenbau prioritär behandelt sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionen dringend eingesetzt werden. Des Weiteren setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, den Ausbildungsverkehr auskömmlich zu finanzieren.
4. Investitionen
Die Investitions- und Innovationsförderung hat in den letzten Jahren maßgeblich zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt beigetragen. Die CDU-Fraktion wird sich darüber hinaus für eine Erhöhung der Zuweisungen für Städte und Gemeinden im Bereich der Investitionsquote stark machen.“
Zur ausführlichen Version der Pressemitteilung:
Wertschätzung bereits mehrfach ausgedrückt
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Bezahlung im Landesdienst erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Der Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert, die aktuelle Bezahlung im Landesdienst sei generell ungerecht. Das ist natürlich unsinnig! Neben einem Wunschkonzert an Forderungen werden einzelne Beispiele herausgegriffen und daraus ein Bild der Ungerechtigkeit kreiert, welches schlicht und ergreifend in dieser Form nicht existiert.
Die CDU-Fraktion fordert auch die Linke auf, die Haushaltsdebatte konstruktiv zu führen und nicht mit Vorschlägen zu kommen, die ca. 50 Millionen Euro zusätzlich kosten. Denn, neue Schulden zu Lasten der nächsten Generation wird es mit der CDU nicht geben.
Die Koalition hat ihre Wertschätzung für die Landesbediensteten bereits durch mehrere Maßnahmen ausgedrückt. So wurde im November vergangenen Jahres das Beförderungskonzept beschlossen, welches 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wurde die Jahressonderzahlung wieder eingeführt, um nur einzelne Beispiele zu nennen.“
Herzzentrum Magdeburg auf den Weg gebracht
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni die notwendigen Beschlüsse für das Herzzentrum gefasst. Nachdem die Finanzmittel für die dazugehörigen Teilbaumaßnahmen „Erweiterung der zentralen Notaufnahme“ und „Neubau des Hubschrauberlandeplatzes“ vom Ausschuss längst freigegeben wurden und die Baumaßnahmen teilweise bereits abgeschlossen sind, beschloss der Ausschuss in seiner letzten Sitzung die Sicherung und Realisierung des Neubaus des eigentlichen Herzzentrums am vorgesehenen Standort. Somit steht dem Beginn der Abrissarbeiten des Gebäudes, auf dessen Platz das neue Herzzentrum errichtet werden soll, nichts mehr im Wege.
„Die Abrissgenehmigung des denkmalgeschützten Gebäudes ist von der Realisierung des Herzzentrums abhängig. Die Realisierung des Herzzentrums hat bereits mit der Realisierung der Teilbaumaßnahmen begonnen“, so Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses untermauern wir die Fertigstellung des Gesamtprojektes und kommen den denkmalschutzrechtlichen Auflagen nach. Mit dem Abriss kann angefangen werden“, Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Magdeburger Abgeordneter.
„Das wäre auch notwendig, um die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, die Bauarbeiten für das Herzzentrum 2020/2021 abschließen zu können“, ergänzt Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement der CDU-Landtagsfraktion.
Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes ausweiten
Anlässlich der aktuellen Überprüfungen der Abwasserzweckverbände hinsichtlich derivativer Finanzgeschäfte durch den Landesrechnungshof und der Diskussion um eine mögliche Ausdehnung der Prüfrechte auf Kommunen unter 25.000 Einwohnern erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen, Guido Heuer:
„Abwasserzweckverbänden ist es, ebenso wie Kommunen, untersagt spekulative Geschäfte zu betreiben. Die aktuelle Prüfung der Abwasserzweckverbände im Hinblick auf spekulative Derivatgeschäfte ist daher mehr als folgerichtig, denn Abwasserzweckverbände sind zu soliden und risikoarmen Finanzgeschäften gesetzlich verpflichtet. Mit Blick auf die derzeitige Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes werden wir uns deshalb für eine deutlich schärfere Regelung bezüglich der Derivatgeschäfte einsetzen.
Daher wollen wir auch die Grenze der Prüfrechte des Landesrechnungshofs für Kommunen unter 25.000 Einwohnern anlassbezogen öffnen. Derzeit sind die Landkreise mit ihren Gemeindeprüfungsämtern für die Kontrollen zuständig. Um aber ein einheitliches Verfahren zu garantieren und eine Entlastung der Landkreise zu erlangen, ist die Verlagerung der Prüfrechte auf den Landesrechnungshof sinnvoll. (mehr …)
Spekulative Geschäfte müssen aufgedeckt werden
Anlässlich der aktuellen Überprüfungen der Abwasserzweckverbände hinsichtlich derivativer Finanzgeschäfte durch den Landesrechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Abwasserzweckverbänden ist es, ebenso wie Kommunen, untersagt spekulative Geschäfte zu betreiben. Die CDU-Fraktion erwartet eine eingehende Prüfung der Abwasserzweckverbände im Hinblick auf spekulative Derivatgeschäfte.
Derzeit müssen die endgültigen Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes abgewartet werden. Sämtliche Fälle müssen eine schnelle Aufklärung erfahren und mit aller Konsequenz verfolgt werden. Die Abwasserzweckverbände sind zu soliden und risikoarmen Finanzgeschäften gesetzlich verpflichtet.
Sollte es sich bewahrheiten, dass die entstandenen Verluste direkt oder über Umwege zu Lasten der Beitragszahler gingen, wäre der Skandal noch größer als bisher angenommen. Aus diesem Grund begrüßen wir ganz klar die Aufklärungsbemühungen des Ministers für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, sowie des Landesrechnungshofes und werden uns bei der aktuelle Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes für eine deutlich schärfere Regelung bezüglich der Derivatgeschäfte einsetzen.“
Exzellente Bedingungen für Gesundheit, Lehre und Forschung
In der gestrigen Finanzausschusssitzung wurde eine Einigung zum Neubau des Magdeburger Herzzentrums erzielt. So fand das vorgelegte Konzept von externen Gutachtern, in der das Herzzentrum in einer großen Variante mit rund 7240 qm² gebaut werden soll, eine breite Zustimmung im Ausschuss. „Wenn nun alle ihre Hausaufgaben erledigen, steht dem Neubauprojekt nichts mehr im Wege“, erklären dazu Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt sowie Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Hintergrund der andauernden Auseinandersetzung waren Unstimmigkeiten bezüglich der Kosten- und Flächenreduzierung des neuen Herzzentrums. Die Kosten können erst auf der Grundlage einer bestätigten Ermittlung des Raumbedarfes berechnet werden und diesen galt es zu klären.
Heuer erklärt: „Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass ein neues Herzzentrum an der Universitätsklinik Magdeburg ein Leuchtturmprojekt für Sachsen-Anhalt ist, dem die CDU-Fraktion mit Freude entgegen schaut. Die Planungs- und Baumaßnahmen müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Dann werden nicht nur für Patienten exzellente Bedingungen geschaffen, auch für Studierende bleibt Sachsen-Anhalt in der Lehre und Forschung attraktiv.“ „Ziel muss der Beginn der Umsetzung noch im Jahr 2018 sein“, erläutert Philipp abschließend.