Doppelhaushalt beweist gemeinsamen Gestaltungswillen der Kenia-Koalition
Der gemeinsame Landeshaushalt für die Jahre 2020 und 2021 steht vor dem Abschluss. Er wird morgen in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses vorgelegt und soll im Landtag am 26. März 2020 verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter nicht immer einfachen Voraussetzungen gemeinsam ein Haushaltspaket für die zukunftsfeste Entwicklung Sachsen-Anhalts vorgelegt.
Der rund 24 Milliarden Euro umfassende Doppelhaushalt fußt auf dem Koalitionsvertrag und ermöglicht es, Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt verlässlich, gerecht und nachhaltig zu gestalten. Alle Ressorts bekommen dafür auch in diesem Haushalt wieder mehr Geld. Die Kenia-Koalition wird damit über zahlreiche Investitionen die Wirtschaft im Land weiter stärken und eine bessere Infrastruktur in allen Lebensbereichen für die Menschen im Land ermöglichen.
Mit diesem Doppelhaushalt beweist die Kenia-Koalition den gemeinsamen Regierungswillen, zu dem gleichsam Kompromissfähigkeit wie Gestaltungswillen für Sachsen-Anhalt zählen. Die Verantwortung für die Zukunft Sachsen-Anhalts wird damit von allen Koalitionspartnern gleichermaßen getragen.
„Ich bin erfreut, dass wir es als Koalition geschafft haben, auch unter schwierigen Bedingungen einen Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 aufzustellen. Für die CDU-Fraktion standen dabei die Bereiche Innere Sicherheit, die finanzielle Ausstattung der Kommunen, insbesondere für Investitionen, die Gewinnung von Lehrern, der Schutz des Waldes und die Entlastung der Bürger unter Beachtung der Konnexität der Kommunen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge besonders im Vordergrund der Verhandlungen. Diese Prioritäten spiegeln sich nun allesamt im Haushalt wieder; getreu unserem Motto aus ‘Stabilität, Investition und Nachhaltigkeit’”, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt.
„Ich bin mit dem erreichten Haushalt sehr zufrieden“, erklärt Katja Pähle, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Mit der Verankerung des Azubitickets, dem Investitionsprogramm für Krankenhäuser und der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden zentrale sozialdemokratische Vorhaben umgesetzt. Gleichzeitig reagieren wir auf aktuelle Herausforderungen durch das Corona-Virus. Kurz: Dieser Haushalt kann sich wirklich sehen lassen.“
“Der Doppelhaushalt umfasst sowohl große grüne Projekte wie beispielsweise die Umsetzung des Klima- und Energiekonzepts und die Sicherung der Schulsozialarbeit als auch viele kleine grüne Ansätze, die niedrigschwellig sind und langfristig Wirkung entfalten, wie etwa die Förderung von Lastenrädern, Freifunk, Dorfgemeinschaftsläden und Bürgermedien. Es war kein einfacher Haushalt, aber wir haben letztlich viele Akzente verankern können, um ihn ökologisch, demokratisch und zukunftsfest für das Land zu gestalten”, bilanziert Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Prioritäten der Kenia-Koalition im Doppelhaushalt 2020/2021
Kommunen stärken
Rund ein Drittel des gesamten Haushaltes fließt an die Kommunen, davon 1,628 Milliarden Euro direkt über den kommunalen Finanzausgleich. Als zusätzliches Instrument wird eine Investitionspauschale von insgesamt 80 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind für die Kommunen frei verwendbar und stützen somit die kommunale Selbstverwaltung. Die Landkreise erhalten zum Ausgleich nochmals fünf Millionen Euro in 2020 und zehn Millionen Euro in 2021 für die Kreisstraßen.
Krankenhausfinanzierung
Die finanzielle Situation der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt ist weiterhin angespannt. Um die Krankenhauslandschaft und die medizinische Versorgung des Landes auch zukünftig zu sichern, wird die Landesregierung über die Investitionsbank (IB) ein Gutachten in Auftrag geben, um ein auf Dauer angelegtes Investitionskonzept zu erstellen. Für die zur Umsetzung notwendigen Investitionen werden für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 150 Millionen Euro bereitgestellt. Auch die Uniklinika in Magdeburg und Halle erhalten für zahlreiche Baumaßnahmen Millionenbeträge in zweistelligem Bereich.
Umwelt schützen
Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Klima- und Energiekonzept wird mit mehreren Millionen Euro umgesetzt, um das Klimaschutzziel des Koalitionsvertrages zu erreichen. Das erfolgreiche Förderprogramm für heimische Solarstromspeicher wird mit einer Million Euro fortgesetzt. Auch der Umweltschutz wird mit der verstetigten Artensofortförderung von zehn Millionen Euro weiter umgesetzt. Das Grüne Band wird zu einem durchgehenden Biotopverbund und Erinnerungsort als Nationales Naturmonument in Sachsen-Anhalt entwickelt. Dafür stehen rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Wirtschaft und Digitalisierung
Im Haushalt sind für Investitionen Ausgaben in Höhe von 146 und 145 Millionen Euro geplant. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur stehen 117,3 Millionen Euro in 2020 und 107,1 Millionen Euro in 2021 zur Verfügung. Die Ansätze liegen damit deutlich über dem Haushalt 2019. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt nachhaltig und langfristig weiterentwickelt werden kann.
Wir stellen 500.000 Euro im Jahr 2020 und 2,2 Millionen Euro im Jahr 2021 für mobile Funkmasten in den Haushalt ein. Dadurch können in Sachsen-Anhalt bis zur endgültigen Erschließung Funklöcher gestopft werden. Für die WLAN-Förderung stehen 2,25 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 200.000 Euro für Freifunk-Netze.
Landwirtschaft und Forst
Die Landwirtschaft im Land wird über zahlreiche Maßnahmen wie Ökolandbau, Insektenschutz und Blühstreifen in Richtung Nachhaltigkeit mit 111 Millionen Euro unterstützt. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wird mit elf Millionen Euro gefördert und die Flurbereinigung mit 20,6 Millionen Euro unterstützt. Der in den letzten Jahren wirtschaftlich erfolgreiche Landesforstbetrieb muss in Folge von Stürmen und Dürre mit sieben Millionen Euro direkt gestützt werden.
Bildung
Die große Herausforderung ist es, mehr Lehrkräfte für Sachsen-Anhalts Schulen zu gewinnen. Die Mittel dafür stehen bereit und werden auch durch ein Seiteneinsteigerprogramm und neue Ansätze zur Lehrkräftegewinnung unterstützt. Die Weiterqualifizierung von Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern erfolgt nun auch an den landeseigenen Universitäten. Damit wird Absolventinnen und Absolventen in Sachsen-Anhalt zum ersten Mal die Möglichkeit geboten, ein zweites Fach zu studieren. Nach erfolgreichem Abschluss und dem dazugehörigen Referendariat können sie dann als vollwertige Lehrkräfte an Schulen eingesetzt werden. Um die Lehrerinnen und Lehrer auch schon kurzfristig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, werden weiterhin Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten eingesetzt. Die wichtige Schulsozialarbeit wurde weiter langfristig verankert und mit einer Verpflichtungsermächtigung von 38 Millionen Euro bis ins Jahr 2023 abgesichert.
Abschaffung Straßenausbaubeiträge
Die Koalition hat sich auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verständigt und Haushaltsvorsorge getroffen, um den Kommunen die wegfallenden Einnahmen aus dem Landeshaushalt zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen dafür werden nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes erarbeitet.
Auszubildende finanziell entlasten
Die Koalition hat sich auf die Einführung des Azubi-Tickets zum 1. Januar 2021 verständigt. Für die Auszubildenden bedeutet dies, dass sie für 50 Euro im Monat ein Ticket erhalten, das sie landesweit für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) nutzen können. Die Landkreise und kreisfreien Städte bekommen zum Ausgleich pro Auszubildenden acht Euro vom Land erstattet.
Sicherheit stärken
Wir sorgen für mehr Sicherheit im Land und auf der Straße. Bis 2021 wird das Ziel verfolgt, eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten in der Landespolizei zu erreichen. Im letzten Jahr wurden fast 300 Polizeianwärterinnen und -anwärter übernommen. Da mehr Personal auch mehr Sachmittel bedeutet, wird auch dafür Vorsorge getragen. Darüber hinaus wird intensiv in das Antiterrorpaket, neue Dienstkraftfahrzeuge, neue Dienstwaffen, persönliche Schutzausrüstung und die Ausrüstung der vierten Einsatzhundertschaft investiert, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Prävention von Antisemitismus und Rechtsextremismus
Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle im vergangenen Jahr werden verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet. Für Verfassungsschutz und Staatsschutz werden jeweils zehn zusätzliche Vollzeitäquivalente in den Haushalt eingestellt. Der Schutz der jüdischen Gemeinden wird durch den Einsatz von Technik und bauliche Schutzmaßnahmen verbessert. Zusätzlich wird in vorbeugende Maßnahmen investiert. Die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wird 2020 und 2021 jeweils um 500.000 Euro aufgestockt. Schwerpunkte bilden die Arbeit mit radikalisierungsgefährdeten Gruppen und der Jugendaustausch, insbesondere mit Israel. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält für Fahrten zu Gedenkstätten 50.000 Euro in 2020 und 100.000 Euro in 2021 zusätzlich.
Schutzmaßnahmen gegen Corona-Virus
Die steigende Anzahl von an Covid-19, dem sogenannten Corona-Virus, erkrankten Menschen in Deutschland führt zu Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung. Um entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen zu können, stellt die Koalition zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Mobilitätswende vorantreiben
Wir treiben die Mobilitätswende mit mehr Geld für Radverkehr voran. Knapp 12 Millionen Euro werden in Radwegebau an Landes- und Bundesstraßen investiert. Ein Förderprogramm mit 600.000 Euro soll daneben Modellprojekte der Radverkehrsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig fördern wir den Kauf von Lastenrädern mit 300.000 Euro.
Finanzen
Der Haushalt wurde ohne neue Schulden und mit dem verstetigten Schuldenabbau von jährlich 100 Millionen Euro, jedoch mit einem Rücklagenverzehr aufgestellt. Viele Maßnahmen, auch über den Koalitionsvertrag hinaus, konnten auf diese Weise realisiert werden. Die Aufstellung des nächsten Haushaltes stellt für die dann neue Regierung eine große Herausforderung dar. Gleichwohl halten die Koalitionspartner das landesgesetzliche sowie das grundgesetzliche Neuverschuldungsverbot wie bereits seit einer Dekade mit dem Doppelhaushalt unverbrüchlich ein. Spätestens für das Jahr 2022 müssen neue Prioritäten gesetzt werden.
Nur Versprechungen, keine Lösungen!
Mit Erstaunen haben der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, und der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull, die Pressemitteilung zum Beschluss des SPD-Landesparteitags zur Kenntnis genommen.
„Wir lassen uns von der SPD nicht vorschreiben, welche Maßnahmen ihrer Auffassung nach in den Landeshaushalt noch eingepreist werden müssen. Wir sind 2016 gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen in eine Koalition eingetreten und haben gemeinsam den Koalitionsvertrag gestaltet. In ihm wurden alle Maßnahmen abgestimmt. Diesen gilt es weiter abzuarbeiten und nicht immer wieder mit neuen, finanziell und strukturell nicht untersetzten Forderungen zu bereichern“, so Daniel Szarata.
Er ergänzt: „Wenn die Sozialministerin Grimm-Benne meint, auf Parteitagen ihren Wählern große Versprechen machen zu müssen, ohne ansatzweise einen auf lange Frist tragfähigen Lösungsvorschlag im Bereich der Krankenhausfinanzierung zu präsentieren, dann liegt die Verantwortung hierfür nicht beim Finanzminister. Anstatt die CDU immer als Blockierer darzustellen, hätte das Sozialministerium besser seine Hausaufgaben machen sollen.“
„Wir brauchen eine gute und flächendeckende Versorgung mit medizinischen Leistungen in allen Landesteilen Sachsen-Anhalts. Dazu müssen die bestehenden Strukturen fortentwickelt werden. Die CDU-Fraktion wird sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und an eigenen Lösungsansätzen zur Bewältigung dieser Herausforderung arbeiten“, betont Tobias Krull.
Gemeinden nicht länger benachteiligen
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Gemeinden stärken – Gewerbesteuer wirtschaftsbezogen zerlegen“ erklärt der Abgeordnete Guido Heuer, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Steuereinnahmen sind für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden essentiell. Die wichtigste Steuereinnahme stellt dabei die Gewerbesteuer dar. Aufgrund ihrer Konjunkturabhängigkeit birgt diese Steuer für die Gemeinden jedoch finanzielle Gefahren und stellt vor allem strukturschwache Regionen vor große Probleme. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, dass eine Reform der Gewerbesteuer erfolgt, die deutlich wirtschaftskraftbezogener die Steuereinnahmen verteilt. Die Zerlegung nach dem Maßstab der Arbeitslöhne geht stark zu Lasten der strukturschwachen Regionen. Die Gemeinden unserer Region dürfen als ‚verlängerte Werkbank‘ für Unternehmen mit Sitz in anderen (Bundes-)Ländern nicht länger beim Anteil der Gewerbesteuer benachteiligt werden. Dies widerspricht unserer Vorstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Verteilung der Umsatzsteuer. Ein höherer Anteil der Kommunen an dieser Steuer würde die Konjunkturabhängigkeit deutlich senken und für mehr Planungssicherheit sorgen. Davon sollten die Landkreise profitieren, damit die Debatte in vielen Kreistagen in Bezug auf die Höhe der Kreisumlage entschärft wird.“
Landtagsdebatte zum Doppelhaushalt 2020/2021 – Zusätzliche Wünsche setzen Einsparungen an anderer Stelle voraus
Auf der heutigen Tagesordnung der Landtagssitzung steht die Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021. Mit einem Haushaltsvolumen von jährlich um die 12 Milliarden Euro ist es der Haushalt mit den höchsten Steuereinnahmen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Der von der Landesregierung eingebrachte Doppelhaushalt enthält zahlreiche Forderungen der Koalitionsfraktionen. Die fehlende Schwerpunktsetzung hat jedoch dazu geführt, dass die Rücklagen komplett verzehrt wurden und von der Steuerschwankungsreserve für die Zukunft kaum noch was übrig bleibt.
Einnahmen und Ausgaben sollten stets in Einklang gebracht werden. Immer neue Forderungen und Ultimaten wie sie zum Beispiel aus der SPD-Fraktion kommen, bringen uns – und vor allem das Land – nicht weiter. Zusätzliche Wünsche setzen eine solide Finanzierungsgrundlage durch Einsparungen an anderer Stelle voraus. Diese Erkenntnis muss sich auch außerhalb der CDU durchsetzen. Es reicht nicht, mit dem Finger auf andere zu zeigen und diese für die fehlende Umsetzung verantwortlich zu machen. In einer Koalition sollte man gemeinsam an einem Strang ziehen.
Für die anstehenden Haushaltsberatungen bedeutet dies, die Weichen für die Zukunft Sachsen-Anhalts zu stellen und den Mut und die Kraft aufzubringen, strukturelle Änderungen vorzunehmen. Woran nicht gespart werden sollte, sind Investitionen. Diese stellen den Schlüssel zum Wohlstand dar.
So sind in diesem Zusammenhang investive Maßnahmen zu nennen, die bereits im Entwurf eingepreist sind:
• Die Kommunalpauschale, die die Erweiterung des Kommunalen Investitionsprogrammes von 40 auf 80 Millionen jährlich darstellt. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bedeutet dies mehr Spielraum für zukünftige Projekte.
• Im Bereich der Polizei werden neben weiterer Einstellungen im Polizeivollzug mehrere Millionen für die Neubeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen, den Ersatz von Dienstwaffen, die Ausstattung der 4. Einsatzhundertschaft und das Anti-Terrorpaket bereitgestellt. Nach dem Anschlag in Halle werden verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eingeleitet.
• Für die kommunalen und für Sportstätten in Vereinsträgerschaft stehen zusammen mit EU-Mitteln für beide Jahre mehr als 10 Millionen Euro bereit.
• Auch die Uniklinika Magdeburg und Halle können ihren Investitionsstau weiter abbauen. Der Bau des Herzzentrums, des integrierten Notfallzentrums, der Hautklinik und zahlreiche weitere Baumaßnahmen sind finanziell untersetzt. Fest steht, dass die Uniklinika besser miteinander verzahnt werden müssen, um finanzielle Synergieeffekte zu erreichen.
• Für den Bau der JVA Halle stehen im Entwurf für 2020 1,8 Millionen Euro und für 2021 fast 22 Millionen Euro bereit. Einsparungen dürfen an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da dies ansonsten weitreichende Folgen für den Justizvollzug hätte.
Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf der eingebrachte Haushaltsplanentwurf dennoch noch einiger Veränderungen, die es gilt, in den Ausschüssen umzusetzen.“
Eine Abwicklung der Nord/LB hätte weitreichende Folgen
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Nord/LB behandelt. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Die Rettung der Norddeutschen Landesbank (Nord/LB) wurde sowohl im Finanzausschuss als auch im Landtag ausführlich diskutiert, um dem Prinzip der Transparenz soweit wie möglich entgegenzukommen. Der Finanzminister hat deutlich gemacht, dass eine Abwicklung verheerende Folgen für den Sparkassensektor und die Investitionsbank des Landes hätte.
Auch für den Mittelstand und die Einwohner unseres Landes wären die Folgen weitreichend. Insbesondere Mittelständler haben ihr Geld als Einlagen bei den Sparkassen im Land. Geraten die Sparkassen in eine Schieflage, bekommt auch der Mittelstand, der die Löhne und Gehälter unserer Bürger zahlt, Probleme. Somit ist die Rettung der Nord/LB nicht einfach nur eine weitere Bankenrettung, sondern eine unabwendbare Entscheidung um Sparkassenkunden vor finanziellen Einbußen zu bewahren.“
4. Einsatzhundertschaft – Landeseigene Immobilie geeigneter Standort
Der Finanzausschuss des Landtages hat sich gestern mit dem Thema der Unterbringung der 4. Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei in Halle befasst. Dazu erklärt Frank Bommersbach, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich begrüße die Entscheidung des Finanzministeriums, dass eine Fremdanmietung für die Unterbringung der 4. Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei nicht mehr erforderlich ist. Geplant ist, dass sie zukünftig in ein Objekt auf der landeseigenen Liegenschaft an der Fliederwegkaserne in Halle einzieht. Die Gebäude müssen dafür saniert werden.
Für die Unterbringung der Polizisten in der Übergangszeit ist ebenso eine landeseigene Lösung an zwei Standorten gefunden worden. Die geplante Fremdanmietung muss daher nicht vollzogen werden.
Ich gehe davon aus, dass die Pläne schnell realisiert werden und die 4. Einsatzhundertschaft – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zeitnah ihr neues Quartier in Halle beziehen kann.“
Angebot ist ein lobenswerter aber unausgegorener Schnellschuss
Nach der Diskussion im Finanzausschuss des Landtages zum insolventen Burgenlandklinikum erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Die CDU-Fraktion hat aus der Zeitung erfahren, dass es ein Angebot der Uniklinik Halle und des Burgenlandkreises zur Übernahme der Klinikum Burgenlandkreis GmbH gibt. Nach der Diskussion im Finanzausschuss lässt sich feststellen, dass die Idee nicht vollständig zu Ende gedacht wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein nachvollziehbares Angebot vor, aus der sich belastbare Zahlen ableiten lassen.
Wir stehen sowohl einer Privatisierung als auch eines Verbleibs in öffentlicher Hand positiv gegenüber, sofern keine finanziellen Nachteile für das Land entstehen. Der aktuell diskutierte Vorschlag birgt die Gefahr, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, aus dem andere kommunale Kliniken ableiten könnten, dass sie im Falle einer Insolvenz ebenfalls mit Landesgeld gerettet werden. Dieser Annahme muss vorgebeugt werden.
Sowohl Minister Willingmann als auch Ministerin Grimm-Benne konnten auf Nachfrage keine konkreten Angaben hinsichtlich der geplanten Fusion und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaften der kommunalen Kliniken in Sachsen-Anhalt machen. Beide haben zugesichert, die komplexen Fragestellungen zu beantworten, damit auch wir die Auswirkungen für das Land und alle Krankenhäuser des Landes abwägen können.
An erster Stelle steht für uns eine professionelle und hochwertige medizinische Versorgung für die Bewohner Sachsen-Anhalts, unabhängig von der Rechtsform der medizinischen Einrichtung.“
Rechtliche Grundlage für die Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes zeitnah schaffen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Ankündigung des Sozialministeriums offen zu diskutieren, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes zu erweitern. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Fraktion haben wir bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes auszuweiten. Im Zuge der Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes wurden hier bereits erste Schritte umgesetzt. Überall dort, wo Leistungen durch Landesmittel finanziert werden, sollten auch entsprechende Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof existieren. Wir setzen auf eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Leistungserbringern. Es sollte auch in ihrem Interesse sein, den korrekten und sinnvollen Einsatz der öffentlichen Mittel überprüfbar nachweisen zu können.“
Die Forderungen werden auch durch den finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Szarata, unterstützt:
„Schon lange fordern wir als CDU-Fraktion die Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes. Bereits im Mai 2018 haben wir die Thematik im parlamentarischen Raum angestoßen. Die stark steigenden Ausgaben im Sozialbereich machen dem Landeshaushalt zunehmend zu schaffen. Die Entwicklungen in Sachsen-Anhalt zeigen, dass dieser Bereich stärker als bisher geprüft werden muss. Bereits im Jahr 2017 hat der Landesrechnungshof den Finanzausschuss des Landtages auf die Problematik hingewiesen. Vorschläge, wie die gesetzliche Regelung umgesetzt werden könnte, liegen schon vor. Wir sind über die Mitteilung des Sozialministeriums sehr erfreut, wonach sich dieses nun offen für unsere Forderung zeigt.“
Szarata: Vorzeitige Auszahlung der Besoldungserhöhung auf den Weg gebracht
In der gestrigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Um eine vorzeitige Auszahlung der Besoldungserhöhung rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 schnellstmöglich durchführen zu können, wurde heute eine Sonderfinanzausschusssitzung in der Mittagspause der Landtagssitzung einberufen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Wir lösen damit das Versprechen des Koalitionsvertrages ein, Tarifergebnisse zügig auch auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Gute finanzielle Bedingungen sind für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wichtig. Sie stellen zugleich Wertschätzung für den täglichen Einsatz und das Engagement der Beschäftigten im Land und in den Kommunen dar. Ich freue mich, dass der Beschluss im Finanzausschuss von allen Fraktionen im Landtag mitgetragen wurde.“
Hochschulmedizin qualitativ und zukunftssicher aufstellen
Nach den jüngst bekannt gewordenen Zahlen über wachsende Fehlbeträge an der Uniklinik Magdeburg und dem allgemeinen Investitionsstau an Kliniken erklären
der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, und der hochschulpolitische Sprecher, Florian Philipp:
„Die CDU-Fraktion wird sich für den Erhalt und die angemessene finanzielle Ausstattung der Universitätsklinika in Magdeburg und Halle in der Haushaltsplanung 2020/2021 einsetzen. Die Unikliniken sind ein wesentlicher Standortfaktor Sachsen-Anhalts. Sie stehen für Forschung, Lehre und medizinische Innovation im Land. Zur Erfüllung ihrer Funktionen bedürfen sie aber auch einer soliden Finanzausstattung für die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung.
Die CDU-Fraktion wird sich in der Haushaltsaufstellung dafür einsetzen, dass die Uniklinika bedarfsgerecht mit ausreichend finanziellen Mitteln für den Erhalt der Versorgung und ihrer Weiterentwicklung ausgestattet werden. Die CDU-Fraktion erwartet jetzt vom Wirtschaftsministerium die Aufstellung eines Masterplans zur Entwicklung beider Universitätsklinika. Dabei sind bereits jetzt notwendige infrastrukturelle Maßnahmen zur Herstellung tragfähiger Strukturen umzusetzen und die Kooperation der Universitätsklinika untereinander sowie mit anderen Krankenhäusern voranzutreiben.
Die CDU-Fraktion befindet sich hierzu bereits in einem intensiven Austausch mit den Kliniken und wird diesen weiter fortführen. Ziel ist es, die Uniklinika zukunftssicher und in hoher Qualität zu gestalten. Diese muss sich auch in den
Zahlen der Haushaltsplanung 2020/2021 widerspiegeln.“