Thomas/Ruland: Gasumlage und Übergewinnsteuern sind die falschen Ideen!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, bezeichnet die Gasumlage als Murks, unsozial und chaotisch: „Die Gasumlage ist zum Bumerang für den Bundeswirtschaftsminister geworden. Sie muss umgehend abgeschafft werden, weil sie vor allem zu Lasten Ostdeutschlands geht. Das sind die völlig falschen Ideen.“
Es bestehe die Gefahr, dass die Energiewende die Verbraucher und die Wirtschaft in den neuen Ländern über Gebühr belasten. Der Ansatz, die hohen Energiepreise durch zusätzliche Kosten weiter zu verteuern, sei skurril. Stattdessen müssten in Not geratene Unternehmen durch staatliche Hilfspakete gestützt werden und nicht durch die Verbraucher, so Thomas.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland, ergänzt zur Übergewinnsteuer: „Alle Arten von sogenannten Übergewinn- oder Zufallsgewinnsteuern sind und bleiben staatliche Eingriffe in die Marktmechanismen. Eine willkürliche Besteuerung von Unternehmen nach Gutdünken lehnen wir grundsätzlich ab.“
Finanzpolitik, Ruland: Kostensteigerungen bedingen klare Prioritätensetzung für Landeshaushalt 2023
Der neu gewählte finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Stefan Ruland, sieht angesichts explodierender Kostensteigerungen durch Energie, steigende Personalkosten und immer neue Pflichtaufgaben durch den Bund eine solide und nachhaltige Finanzpolitik als zentral für die Zukunftsfähigkeit des Landes: „Die Kostensteigerungen bedingen einer klare Prioritätensetzung für den Landeshaushalt für das Jahr 2023. Bei den bisherigen Haushaltberatungen der Landesregierung für das kommende Jahr wurde deutlich, dass insbesondere die Personalkosten im Landesdienst ein Rekordniveau erreicht haben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, diese Kosten zu senken.“
Außerdem könne sich das Land keine kostspieligen Experimente leisten. Dazu zählten unter anderem Projekte, die keine vollständige Förderquote durch EU-Mittel haben. Damit zukünftige Generationen nicht vor einem riesigen Schuldenberg stehen, müssten zwingend bezahlbare Standards neu definiert werden. Diese Absenkung beträfe alle Bereiche, so der Finanzpolitiker. „Ein ausgeglichener Haushalt hat für die CDU-Fraktion oberste Priorität. Dabei darf es keine Denkverbote geben und auch die Leistungsgesetze des Landes müssen kritisch hinterfragt werden. Eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik ist mehr denn je gefragt“, sagte Ruland abschließend.
Finanzpolitik, Heuer: Nicht jedes Wunschprojekt wird finanzierbar sein
Der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel, hat deutlich gemacht, dass Sachsen-Anhalt finanziell über seine Verhältnisse lebe. Besonders der wachsende Schuldenberg treibt den Präsidenten des Landesrechnungshofes um. Die Corona-Pandemie und die kurzfristig nötigen Krisenprogramme haben dazu geführt, dass die Verschuldung heute bei einem Rekordwert von 23,2 Milliarden Euro liegt. Das Land brauche ein Umdenken in der Finanzpolitik, damit der Landeshaushalt künftig nicht auf ein Problem zusteuert.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Das haben wir als Land leider nicht getan. Mit dem Haushalt 2022 haben wir einen Rekordpersonalbestand im Landesdienst und daraus resultierende Rekordpersonalausgaben. Die Sparrücklagen sind mittlerweile aufgebraucht. Hinzu kommt die hohe Unsicherheit bei der geopolitischen Lage. Künftig müssen wir unbedingt Prioritäten setzen. Für kommende Jahre heißt das: Leistungsgesetze des Landes müssen überprüft werden. Wenn es neuer Stellen bedarf, müssen andere Stellen gestrichen werden. Wenn wir Dauertatbestände neu schaffen, müssen wir andere Dauertatbestände vermindern. Das Land muss seine Ausgaben reduzieren. Es wird nicht mehr möglich sein, dass wir jedes Wunschprojekt finanzieren.“
#IchBinArmutsbetroffen: Chancengleichheit ist der Weg zur Armutsbekämpfung
Steigende Energiepreise, Inflation und die anhaltende Pandemie stellen viele Menschen in Sachsen-Anhalt vor immer größer werdende Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Kosten für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs steigen immer weiter. Dies führt zu Sorgen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das war heute Thema einer Aktuellen Debatte im Landtag.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Krull: „Derzeit geht unter #IchBinArmutsbetroffen eine Kampagne von Armut Betroffenen viral. Diese berichten dort über ihren echten Alltag, fernab von TV-Shows, Vorurteilen und Verallgemeinerungen. Wir sehen die Notwendigkeit, diesen Personen die Chancen zu ermöglichen, dass sie mit ihren eigenen Fertig- und Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu bedarf es auch einer Wirtschaftspolitik, die den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Denjenigen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen, sollen diese zielgerichtet erhalten. Bezüglich der Auswirkungen der hohen Inflation, die wir alle unmittelbar zu spüren bekommen, setzen wir darauf, dass alle Bevölkerungsgruppen entlastet werden, auch Rentner/Rentnerinnen und Studentinnen/Studenten. Für uns gehört unter anderem die Anpassung der Einkommenssteuertarife zur Entlastung der Beschäftigen, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer und die Erhöhung der Pendlerpauschale mit dazu. Genauso wie die Auszahlung der Energiepreispauschale an alle, nicht nur an die, die lohnsteuer- bzw. einkommenssteuerpflichtig sind.“
Stefan Ruland, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, sagt zur Forderung nach einer Übergewinnsteuer: „Die Einführung einer Übergewinnsteuer funktioniert nur über die willkürliche Abgrenzung von angemessenen und ‚Übergewinnen‘. Ein Irrweg, auf den wir uns nicht begeben dürfen.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Guido Heuer, ergänzt: „Den Vorstoß der Linksfraktion lehnen wir kategorisch ab. Eine Einteilung in ‚gute und schlechte‘ Gewinne ist rechtlich nahezu unmöglich. Unternehmen, die höhere Gewinne verzeichnen, zahlen ohnehin höhere Steuern. Die Übergewinnsteuer eröffnet die Möglichkeit der staatlichen Willkür bei der Besteuerung je nach politischem Bedarf.“
Landtag beschließt Haushalt 2022 – Nachhaltige Finanzpolitik ist für die Zukunft unverzichtbar
Der Landtag hat heute den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Das Volumen beträgt 13,348 Milliarden Euro. 60 Millionen Euro werden investiert, um den Sanierungsstau bei den Kreisstraßen zu beseitigen. Den Kommunen wird mit dem Übergangs-FAG mehr Geld zur Verfügung gestellt – insgesamt 1,735 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird fortgesetzt und die finanziellen Mittel für die freien Schulen sowie für den Strukturwandel werden aufgestockt. Die Digitalisierung in der Krankenhauslandschaft, in der Landesverwaltung, in den Schulen und bei der Polizei wird vorangebracht. Zudem wurden die Praktikumsgutscheine sowie die Meistergründungsprämie verstetigt.
CDU-Fraktionsvorsitzender Siegfried Borgwardt erklärt dazu: „Die Verhandlungen zum Haushalt waren sehr konstruktive, anständige und zielführende Gespräche in guter Atmosphäre. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Tragfähige Finanzen sind für das dauerhafte Erreichen von in die Zukunft gerichteter Ziele unabdingbar. Eine solche Finanzpolitik ist nachhaltige Finanzpolitik und dafür steht die CDU-Fraktion. Dafür steht auch der Haushalt, den wir heute beschlossen haben.
Guido Heuer, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Nun gilt der Blick in die Zukunft. Wir alle wissen noch nicht, wie sich der Ukraine-Krieg gesamtwirtschaftlich auswirken wird. Schon im Jahr 2023 wird der finanzpolitische Spielraum wesentlich enger sein. Für die Zukunft braucht es ein zwingendes Umdenken in allen Politikbereichen. Leistungsgesetze des Landes müssen überprüft werden. Wir dürfen die Lasten von heute nicht auf die kommenden Generationen verschieben. Wir müssen künftig eindeutige Prioritäten festlegen und die Folgen unserer Entscheidungen noch intensiver hinterfragen. Das bedeutet auch: Finger weg vom Pensionsfonds!“
Steuerschätzung, Heuer: Schuldentilgung ist rechtlich zwingend notwendig
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ prognostiziert im Vergleich zur Steuerschätzung vom November 2021 für die Jahre 2022 bis 2026 gesamtstaatliche Mehreinnahmen von insgesamt 219 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 97 Milliarden Euro auf die Länder. Allerdings: Die Steuerschätzer berücksichtigen nur Reformen, die Bundestag und Bundesrat bereits passiert haben. Große Teile der geplanten Entlastungspakete wegen der hohen Energiekosten sind aber noch im parlamentarischen Verfahren und konnten somit nicht berücksichtigt werden.
Guido Heuer, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Die Zahlen klingen auf den ersten Blick gut, sind aber mit Vorsicht zu genießen. Die Steuerschätzer konnten viele Unwägbarkeiten, wie die Folgen des Ukraine-Krieges, noch gar nicht mit einbeziehen. Darum müssen die Mehreinnahmen rechtlich zwingend zur Schuldentilgung genutzt werden. Das Land hat mit dem Corona-Sondervermögen sehr viel Geld ausgegeben. Einen Spielraum für weitere Ausgabewünsche kann ich daher nicht erkennen. Auch wenn die Freude groß ist, ist jetzt finanzpolitische Disziplin gefordert. Nur so können wir Sachsen-Anhalt krisensicher und generationengerecht aufstellen. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist finanzierbar und opportun“, erklärt Heuer abschließend.
Haushalt 2022: Praktikumsgutscheine, Mittel für den Strukturwandel und 60 Millionen Euro für Kreisstraßen – CDU setzt Initiativen durch
Die Koalitionsfraktionen haben sich während der Haushaltsverhandlungen geeinigt, zusätzlich 15 Millionen Euro für die Sanierung von Kreisstraßen auszugeben. Damit stehen für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren werden die Praktikumsgutscheine und die Meistergründungsprämie verstetigt sowie die Mittel für den Strukturwandel deutlich aufgestockt. Zudem wird die Schulsozialarbeit bis zum Ende des Schuljahres 2024 vom Land finanziert und es steht mehr Geld für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung. Das soll heute in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses beschlossen werden. Das Volumen des Haushalts für das Jahr 2022 beträgt 13,348 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Haushalt wird in der Landtagssitzung im Mai abschließend beraten.
Guido Heuer, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Es war uns eine Herzensangelegenheit, für den Kreisstraßenbau mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Das ist uns gelungen. Der Investitionsstau bei den Kreisstraßen liegt bei über 1 Milliarde Euro. Dort besteht dringender Handlungsbedarf. Gerade für Ortschaften ist es sehr erfreulich, dass auch innerörtliche Nebenanlagen an Kreisstraßen, wie Fuß- und Radwege, mitfinanziert werden.“ Die Koalitionspartner konnten sich in vielen weiteren Bereichen einigen. Dazu gehören die Verstetigung der Praktikumsgutscheine und der Meistergründungsprämie, die Fortführung der Finanzierung der Schulsozialarbeit sowie die Aufstockung der finanziellen Mittel für die freien Schulen und für den Strukturwandel. „Es waren sehr konstruktive, anständige und zielführende Verhandlungen in guter Atmosphäre“, macht Heuer deutlich. Der Landtag wird im Mai einen Haushalt mit einem Rekordvolumen beschließen. Für die kommenden Jahre brauche es ein zwingendes Umdenken in allen Politikbereichen. „Um unser Sachsen-Anhalt krisensicher und generationengerecht aufzustellen, müssen wir bereit sein, die Folgen unserer Entscheidungen zu bedenken. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist finanzierbar und opportun“, erklärt Heuer abschließend.
Haushalt 2022, Heuer: „Nicht alles Wünschenswerte ist finanzierbar und opportun“
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat ein Volumen von 13,348 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgaben im Sozialbereich nehmen erheblich zu und gehören zu den größten Ausgabepositionen des Landes. Zudem steigen die Vollzeitstellen und die damit verbundenen Personalkosten auf ein Rekordniveau. Der Haushalt 2022 wurde heute erstmals im Landtag beraten.
Guido Heuer, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Der Landesregierung ist es gelungen, dem Landtag einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf zu übergeben. Es ist ein Haushalt mit einem Rekordvolumen. Eine rasant steigende Inflationsrate, drohende Exporteinbußen, steigende Energie- und Kraftstoffpreise sowie eine bedrohte weltweite Ernährungssicherheit führen uns eindringlich vor Augen, dass es ein zwingendes Umdenken in allen Politikbereichen braucht. Um unser Sachsen-Anhalt krisensicher und generationengerecht aufzustellen, müssen wir bereit sein, die Folgen unserer Entscheidungen zu bedenken. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist finanzierbar und opportun. Die CDU-Fraktion wird im Rahmen der jetzt folgenden Haushaltsberatungen darauf achten, dass für jede gewünschte Maßnahme eine Gegenfinanzierung existiert. Zudem soll es keinen weiteren Personalaufbau geben. Alle Maßnahmen müssen klar priorisiert und die Tilgung der Schulden verstärkt werden. Das sind wir unseren künftigen Generationen schuldig.“
Finanzausgleichsgesetz, Ruland: „Das Land bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen“
Mit dem heute von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll das geltende Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Jahre 2022 und 2023 fortgeschrieben werden. Darin ist vorgesehen, den Kommunen in den kommenden zwei Jahren jeweils 107 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben werden von 1,628 auf 1,735 Milliarden Euro erhöht.
Stefan Ruland, Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Das Land bleibt ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir schnell und unkompliziert um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende der Diskussionen im Finanzausschuss ein Gesetzentwurf verabschiedet wird, mit dem alle Kommunen leben können.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer, ergänzt: „Für die Zukunft werden wir die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen, insbesondere die Berechnung der Bedarfsmesszahl, auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens prüfen. Wer gleiche Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land möchte, muss bereit sein, die Zuweisungen des Landes dementsprechend zu verteilen. Das muss das neue FAG ab dem Jahr 2024 widerspiegeln.“
Nachtragshaushalt 2021 – Heuer: „Wir tragen alle gemeinsam die Verantwortung für folgende Generationen“
Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Am Entwurf der Landesregierung wurden einige Änderungen vorgenommen. Das Volumen beläuft sich auf mehr als 2,7 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Corona-Sondervermögen in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro. Auf Initiative der CDU-Fraktion steigt die Investitionspauschale für die Kommunen einmalig im Jahr 2022 von 150 Millionen auf 195 Millionen Euro.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer: „In der aktuellen Situation ist ein Nachtragshaushalt alternativlos. Dieses Gesetz wird allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes helfen. Dabei ist uns wichtig, dass das Parlament als Budgetgeber während der gesamten Laufzeit über das Corona-Sondervermögen mitentscheiden kann.“ Das umfasst unter anderem maßnahmenübergreifende Umschichtungen von mehr als einer Million Euro. So ist sichergestellt, dass das Geld im Sinne der Mehrheit eingesetzt wird. „Selbstverständlich muss das Geld, das nicht ausgegeben wird, sofort zur Tilgung eingesetzt werden. Wir tragen alle gemeinsam die Verantwortung für folgende Generationen“, betont Heuer.
Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde gleichzeitig ein Entschließungsantrag zur Strafzinsproblematik beschlossen. Zahlreiche Kommunen beklagen, dass nach einem Jahr bereits Strafzinsen anfallen, bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatten, Fördermittel für Investitionen einzusetzen. „Wir bitten die Landesregierung zu prüfen, ob die Frist um zwei Jahre verschoben werden kann, so dass Strafzinsen erst nach drei Jahren fällig werden. Es wäre eine weitere Entlastung für den ländlichen Raum“, erklärt Heuer.